Aber welcher Verwaltungsrichter hat den A*** in der Hose so was direkt vom BVG entscheiden zu lassen.
Die Dr. Arbeit von Frau Dr. Anna Terschüren belegt doch unmissverständlich, dass die alte "Gebühr" schon eindeutig verfassungswidrig war.
Wie viele Klagen gegen das alte Modell sind vors Gericht gescheitert?
Und wieviele Richter haben es gewagt das Verfahren direkt nach Karlruhe zu verlagern?
Außerdem gab es doch tatsächlich Leute, die bis vors BVG durchgehalten und dort gescheitert sind....
Wie oder was bringt die Menschen dazu zu glauben, dass die Gerichte im Falle des neuen Beitrags unabhängig und objektiv entscheiden?
Das ist doch ein Sumpf von dem alle Politiker und Richter nach ihrer pPensionierung üppig profitieren. Warum sollen sie plötzlich diese Geldquelle trocknen lassen von ein Paar Bürger, die sich nicht brav an die beschlossenen Gesetze halten?
Hier ein Paar Zeilen aus dem Urteil im Eilverfahren wegen Daten:
Eilverfahren vor dem OLG Lüneburg
Der NDR trat in Folge dessen mit einem Eilantrag an das Oberlandesgericht Niedersachsen in Lüneburg heran und legte Beschwerde gegen die Entscheidung aus Göttingen ein. In den Augen der Sendeanstalt lege der RBStV die Übermittlung der genannten Informationen zweifelsfrei fest. Die Regelungen des Gesetztestextes wurden in Zusammenarbeit mit Datenschützern erstellt und könnten daher nicht gegen Grundrechte verstoßen.
Lüneburg stimmt zu
In Lüneburg sah man den Sachverhalt ähnlich wie der NDR. Die zuständigen Richter revidierten die Entscheidung aus Göttingen am 10. September unter dem Aktenzeichen 4 ME 204/13 und stimmten der vorgebrachten Argumentation der Rundfunkvertreter zu. Die Entscheidung reiht sich damit in eine Serie ein, in der bei ähnlichen Sachverhalten ebenfalls zugunsten des RBStV geurteilt und dieser in seiner Rechtskräftigkeit bestätigt wurde. Unter anderem kamen bereits einige andere Verwaltungs- und Oberlandesgerichte, sowie der Bayerische Verfassungsgerichtshof zu ähnlichen Ergebnissen.
Quelle: http://www.mobilfunk-talk.de/news/138009-urteil-gez-nachfolger-beitragsservice-darf-daten-der-einwohnermeldeaemter-abgleichen/
Dass die sogenannten Datenschützer, die dabei gewesen sein sollen von den Anstalten selbst bezahlt werden und für die LRAs arbeiten interessierte die Richter nicht! Mich regt am meisten auf, dass gesagt wird, dass das beschlossene Gesetz nicht gegen GG verstoßen kann, weil Datenschützer dabei gewesen sind oder weil 16 Bundesländer alle zugestimmt haben:
nachdem Motto es darg nicht etwas sein, was sein darf und deshalb ist es nicht so!
Wahnsinn! diese "unabhängigen" Gerichte....