@ unGEZahlt:
Solche unlogischen Begründungen, wie sie von denen verwendet werden sind doch immer wieder der Vorteil, den die Allgemeinheit hat, der Vorteil, den man selber nutzen könnte, und weitere Argumente, die ich im Forum schon oft gelesen habe, auch einige Gerichtsurteile hat es schon dazu gegeben. Alles schwer zu beweisen und genau so schwer zu entkräften. Und Unlogisch³ ist es allemal.
Durch den Rundfunkstaatsvertrag hat der ÖRR nunmal seine Daseinsberechtigung, aber das wird niemand so schnell ändern. Da klammern die sich dran wie ein Ertrinkender am Strohhalm.
Meiner Meinung nach kann nur gegen die Beitragspflicht durch den 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gerichtlich vorgegangen werden, als gute Gründe bleiben hier nur noch die Grundgesetzverstöße, in seltenen Fällen Sittenwidrigkeit. Es kann keiner ernsthaft Zweifel daran haben, dass der RBStV Aufgrund von Grundgesetzverstößen gekippt wird. Das traue ich mir sogar ohne Anwalt zu, es vor Gericht zu beweisen. Das Grundgesetz ist einfach, aber effektiv. Mit dem GG und den 10 Geboten packen wirs
Und vielen Dank an 503, der Rundfunkstaatsvertrag zeigt nämlich auch nicht auf, warum gegen das Grundgesetz verstoßen werden darf
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Wenn man sich nicht Typisieren lassen will oder kann, sollte es eine Ausstiegsklausel geben, auch sowas ist vermutlich schwer zu beweisen.
Als Quelle für den Rundfunkstaatsvertrag habe ich das hier gefunden:
http://www.media-perspektiven.de/fileadmin/downloads/media_perspektiven/PDF-Dateien/2-Rundfunkstaatsvertrag.pdfMeine Meinung dazu: Das Gesetz liest sich nicht wie ein Gesetz, an das sich der ÖRR schweren Herzens hält, sondern es liest sich so, als wenn der ÖRR es für sich geschaffen hätte.