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Autor Thema: Wie sollten Person A+B vorgehen?  (Gelesen 2152 mal)

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Wie sollten Person A+B vorgehen?
Autor: 13. September 2013, 12:34
Nach langer Überlegung haben sich Person A und B für 2 Möglichkeiten entschieden, wie sie dem Rundfunkbeitrag entgegentreten wollen.

Die Daten der Stadt, in der A und B in einer Mietwohnung leben, werden Ende September an die GEZ übermittelt. Da die beiden noch nie bei der GEZ gemeldet waren, werden sie natürlich in nächster Zeit Post von bekommen, dass sie prüfen sollen, ob für die Wohnung bereits ein Beitrag gezahlt wird oder nicht. (Wie lange dauert es eigentlich bis man nach der Datenübermittlung Post bekommt?)

Möglichkeit 1:

Da sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen und eine Person C aus dem Haus kennen, die in einer eigenen Wohnung lebt und schon ewig GEZ bezahlt, könnten A und B deren Teilnehmernummer angeben und für die GEZ würde es so aussehen, als würden A und B zusammen mit Person C in einer Wohnung wohnen. (Gleiche Adresse, gleiche Hausnummer) Infolgedessen hätten Person A und B wahrscheinlich erst mal Ruhe und müssten selbst nicht zahlen. Das Risiko, dass dies rauskommt besteht aber. GEZ könnte ja selber nachprüfen oder Vermieter um Auskunft zwingen.

Möglichkeit 2:

Person A und B melden ihre Wohnung ganz regulär an, warten die Zahlungsaufforderung ab (keinen Bescheid) und zahlen "unter Vorbehalt" inkl. Versendung eines Schreibens, wie man es auf akademie.de downloaden kann, dass sie nur unter Vorbehalt zahlen und die Beiträge zurück fordern werden, wenn die Gerichte gegen den Rundfunkbeitrag entscheiden.


Möglichkeit 1 würde A und B erstmal kein Geld kosten, jedoch besteht für sie das Risiko, dass es raus kommt und sie letztenendes nachzahlen dürften + eines evtl. Bußgeldes wegen Falschangabe.

Möglichkeit 2 kostet A und B Geld, ist aber eher risikofrei und sie halten sich die Möglichkeit der Beitrags-Rückforderung offen indem sie ja nur unter Vorbehalt zahlen.

Welche Möglichkeit kann man Person A und Person B empfehlen?


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themob

Re: Wie sollten Person A+B vorgehen?
#1: 13. September 2013, 13:38
Möglichkeit 1 würde ich ausschließen. Person A + B begeben sich zudem in Abhängigkeit zum Nachbarn außer den erwähnten Aspekten.

Möglichkeit 2 würde ich ausschließen, es sei denn ich bin gewillt den Beitrag zu bezahlen und zu warten bis andere Klagen und ich vielleicht profitiere.

Alternative zum ganzen: Klagen statt zahlen. Umso mehr Einzelklagen auflaufen mit unterschiedlichen Begründungen desto höher die Chance.
Zumal viele unterschiedliche Verwaltungsgerichte auch unterschiedlich urteilen könnten.
Spricht ja nix dagegen den Betrag monatlich in das GEZ Schweinderl zu schmeissen welches auf dem TV plaziert wird  :laugh:

Zu Zahlung unter Vorbehalt: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.0.html

Es müssen auch entsprechende Gründe angegeben werden und genau diese müssten dann bei einem dritten Kläger, der Erfolg hat, genannt sein um sein Geld zurück zu bekommen. Geld welches erstmal weg ist, wird man so schnell nicht wiedersehen. Gerade bei diesem Thema und diesen Institutionen.

Persönliche Empfehlung für A + B: Klagen statt zahlen.

Die Personen können davon ausgehen das innerhalb 2 Wochen nach Übermittlung des Datenpakets die Post eintrudelt. + - ein paar Tage.


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Re: Wie sollten Person A+B vorgehen?
#2: 15. Oktober 2013, 11:01
Die Personen können davon ausgehen das innerhalb 2 Wochen nach Übermittlung des Datenpakets die Post eintrudelt. + - ein paar Tage.

Kleines Update: Person A + B haben bis heute noch keine Post bekommen. Datenpaket wurde Ende September übermittelt. Also jetzt fast 3 Wochen her.

Weiter abwarten und hoffen, dass A + B vielleicht "vergessen" wurden? ;)


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