Das hätte auch erfolgen können, ohne konkrete Zahlen zu nennen. Und selbst das ist eine haarige Sache!
Wirsollen einem Sender Daten über Umstände unserer Wohnung und Arbeit geben. Persönliche Daten einem Sender. Grotesker kann es nicht sein, auch die Antwort des Bayerischen Rundfunks: "Aus Sicht des Bayerischen Rundfunks war dies nötig, um einem unzutreffendem Eindruck in der Öffentlichkeit entgegenzutreten".
Recht hast Du! Man stelle sich vor, die gehen mit unseren Daten genauso hausieren.
Unsereiner klagt gegen den Laden und die geben dann plötzlich unsere dort ach so sicheren Daten preis, bloß um dabei besonders gut auszusehen.
Vor Herrn Sixt und den Verantwortlichen bei Rossmann und anderen ziehe ich den Hut. Die könnten auch der Einfachheit halber die Füße still halten und die Beiträge auf den Endverbraucher umlegen.
In dem Zusammenhang frage ich mich auch mittlerweile, wie das denn wettbewerbsrechtlich auf EU-Ebene zu sehen ist. Hier werden die Unternehmer über Gebühr
äh, Beitrag, belastet, lassen die Zahlen in ihre Kalkulation einfließen und andernorts sprich in den Nachbarländern sind die ÖRR nicht dermaßen gierig. Wenn da jemand grenznah wohnt und Preise vergleicht, der mietet seinen PKW oder Umzugswagen dann wohl lieber jenseits von Deutschland, juckelt mit der Karre in DE durch die Gegend, hört WDR/NDR/MDR oder was auch immer und die Blöden sind die Deutschen.
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"