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Autor Thema: Mein Widerspruch gegen den 2-ten Bescheid  (Gelesen 26393 mal)

m
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Mein Widerspruch gegen den 2-ten Bescheid
Autor: 01. August 2013, 18:37
Mein Widerspruch gegen den 2-ten Bescheid

Jetzt bin ich auch dabei, mit euch zusammen, die Geldabpresser zu bekämpfen.

Gemeinsam schaffen wir es!

Meinen zweiten Widerspruch gegen den Bescheid findet ihr im Anhang:

http://online-boykott.de/ablage2/public/Bildaktionen/Widerspruch%20-%20Bescheid%20II.pdf


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. September 2014, 11:01 von Viktor7«

V
  • Moderator++
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Klasse Widerspruch und schlagfertige Tritte in die öffentlich-rechtlichen Weichteile. :) 8)


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Sehr gut was du gemacht hast!!!   :police:


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Ein Top-Widerspruch,an dem sich alle orientieren können maxkraft24.Weiter so,ein harter Kämpfer mehr hier.


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koppi1947

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Danke GEZ_Wolfgang und  koppi1947,

das Forum, die Videos, ... sind eine wahre Fundgrube für sehr gute Argumente und eine Inspiration im Kampf um unsere Grundrechte.

WIR SIND DAS VOLK und lassen uns nicht mehr melken und für dumm verkaufen.

NICHT MIT UNS!


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R
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Grandios formuliert!

Besonders nett der Hinweis auf den Säumniszuschlag.

Ich hatte den WDR ebenfalls auf den Säumniszuschlag hingewiesen und seine Rechtmäßigkeit bezweifelt - mit den gleichen Argument, wie Du sie benutzt. Die haben darauf ebenfalls nicht reagiert.

Und eine Rechnung/Bettelbrief/Bescheid für das 3.  Quartal habe ich auch noch nicht von denen erhalten.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

t

themob

@maxkraft24

Herzlich Willkomen,

sehr gut formuliert und angereichert mit fundiertem Background.

Hättest Du was dagegen wenn man den Widerspruch über das Forum bekannt macht? Bei FB, Twitter, Google+ etc.

Du solltest dann vorher nochmal prüfen ob alle Daten wirklich anonymisiert wurden, ob Dir ein Flüchtigkeitsfehler unterlaufen ist, oder ob es so gewollt war  ;)

Viel Spass und Erfolg im gemeinsamen Kampf gegen das Unrecht

Gruß
themob


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L
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Moin!

Der beste Widerspruch, den ich bisher hier gesehen habe, super! :-)

Ich bin mir noch etwas unsicher, da ich auch gerade einen 2. Beitragsbescheid erhalten habe,
ohne dass mein Widerspruch zum ersten Bescheid bisher bescheidet wurde (3 Monate sind jetzt auch um).

Sollte man für jeden weiteren Bescheid auch den Widerspruch wiederholen?
Oder einfach antworten, dass man noch auf eine Rückmeldung zum ersten Widerspruch wartet und daher kein Handlungsbedarf besteht?
Oder einfach nichts machen und weiter abwarten?

Gruß Linus


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  • Für Informations- und Pressefreiheit!
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Sollte man für jeden weiteren Bescheid auch den Widerspruch wiederholen?
Oder einfach antworten, dass man noch auf eine Rückmeldung zum ersten Widerspruch wartet und daher kein Handlungsbedarf besteht?
Oder einfach nichts machen und weiter abwarten?


Nein, Person A muss auf jeden Fall gegen jeden Bescheid Widerspruch einlegen und Aussetzung der Vollstreckung beantragen!

Ansonsten wird der Bescheid rechtsgültig und die Rundfunkanstalt kann gegen Person A zwangsvollstrecken!


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Ok, alles klar, danke für den Hinweis!!


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    • OB
Re: Mein Widerspruch gegen den 2-ten Bescheid
#10: 02. August 2013, 14:57
Ich bin mir noch etwas unsicher, da ich auch gerade einen 2. Beitragsbescheid erhalten habe,
ohne dass mein Widerspruch zum ersten Bescheid bisher bescheidet wurde (3 Monate sind jetzt auch um).

Dann kannst du jetzt Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht einreichen.


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

m
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Re: Mein Widerspruch gegen den 2-ten Bescheid
#11: 02. August 2013, 15:09
Danke für die herzliche Begrüßung und die positiven Stimmen. :)


Die Veröffentlichung mit derer "Zuordnungsnummer" ist beabsichtigt und geht in Ordnung.
Der Widerspruch liegt am Montag beim WDR so oder so auf dem Tisch.

Die Erlaubnis zur Veröffentlichung des Widerspruchs auf allen "gez-boykott" und
"online-boykott" Seiten, insbesondere auf FB, Twitter, Google+, ist erteilt.

Kämpferische Grüße
maxkraft24


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  • Wir sind das Volk
Re: Mein Widerspruch gegen den 2-ten Bescheid
#12: 02. August 2013, 15:45
Hallo maxkraft24,ich wünschte mir viele tausend solcher Leute in diesem Lande,die diesem Beitragsservice die Stirn bieten und sich auch gegen weitere Ungerechtigkeiten wehren.
Ich gehöre schon viele Jahre zu diesen Typen und werde das bis zum Ende meines Lebens tun.
Weiter so,denn "Wir sind das Volk".
Gruß
koppi1947


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koppi1947

Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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Re: Mein Widerspruch gegen den 2-ten Bescheid
#13: 02. August 2013, 15:53
Hoffe du kannst mit deinem Widerspruch,hier vielen Menschen helfen!  ;)


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Re: Mein Widerspruch gegen den 2-ten Bescheid
#14: 03. August 2013, 10:35
Hoffe du kannst mit deinem Widerspruch,hier vielen Menschen helfen!  ;)

80 x runtergeladen (nur für angemeldete Forumsuser)

Bedeutet das ein reges Interesse?

Ist schon bei twitter, Facebook und google+ ... was dazu publiziert worden?


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