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Autor Thema: Mein Widerspruch gegen den 2-ten Bescheid  (Gelesen 25393 mal)

L
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    • Dokumente zum Rechtsstreit Az. 3 K 3106/14
Re: Mein Widerspruch gegen den 2-ten Bescheid
#15: 03. August 2013, 10:52
Hallo maxkraft24,
für den Widerspruch zum Beitragsbescheid braucht es eigentlich keine ausgeklügelten Begründungen, ein einfacher Widerspruch reicht.
Die Argumente sind sowieso allen (auch dem "Beitragsservice") hinlänglich bekannt. Bis zum rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid (wenn denn einer kommt), ist sowieso alles nur Geplänkel. Wichtig ist, dass die Klage gegen den Widerspruchsbescheid gut begründet wird. Hier noch ein Link zu einem Aufsatz von Prof. Dr. Christoph Degenhart:
http://www.humboldt-forum-recht.de/druckansicht/druckansicht.php?artikelid=279
Den kannst Du der Klageschrift beiheften.

Viel Erfolg wünscht
Lefty


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Re: Mein Widerspruch gegen den 2-ten Bescheid
#16: 03. August 2013, 18:31
Hallo maxkraft24,
für den Widerspruch zum Beitragsbescheid braucht es eigentlich keine ausgeklügelten Begründungen, ein einfacher Widerspruch reicht.
Die Argumente sind sowieso allen (auch dem "Beitragsservice") hinlänglich bekannt. Bis zum rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid (wenn denn einer kommt), ist sowieso alles nur Geplänkel. Wichtig ist, dass die Klage gegen den Widerspruchsbescheid gut begründet wird. Hier noch ein Link zu einem Aufsatz von Prof. Dr. Christoph Degenhart:
http://www.humboldt-forum-recht.de/druckansicht/druckansicht.php?artikelid=279
Den kannst Du der Klageschrift beiheften.

Viel Erfolg wünscht
Lefty

Hallo Lefty,

insofern hast du Recht. Theorietisch muss in dem Widerspruch nicht viel drin stehen.
Das Tolle an dem Widerspruchschreiben, ist jedoch eine entscheidende Tatsache. Es kann
als Vorbereitung für die Klage dienen. Ich brauche nur noch die Punkte,
die ich mir überlegt habe (siehe "Weitere Begründungen") auszuarbeiten und schon steht die Klage.

Schönes Wochenende (Grillzeit ;))
maxkraft24


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. August 2013, 18:41 von maxkraft24«

  • Beiträge: 213
Re: Mein Widerspruch gegen den 2-ten Bescheid
#17: 05. August 2013, 10:32
Auch ich kann mich hier nur anschließen. Absolut Weltklasse geschrieben.

Gruß,
ViSa


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Re: Mein Widerspruch gegen den 2-ten Bescheid
#18: 05. August 2013, 14:59
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b
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Re: Mein Widerspruch gegen den 2-ten Bescheid
#19: 05. August 2013, 15:20
eine super begründung, könnte es nicht besser  ;D



 


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V
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  • Beiträge: 5.038
Re: Mein Widerspruch gegen den 2-ten Bescheid
#20: 09. August 2013, 19:08
Gut zu wissen

Zitat
Vorrang des Gesetzes
http://www.rechtslexikon.net/d/vorrang-des-gesetzes/vorrang-des-gesetzes.htm

Grundsatz, daß der in Form eines Gesetzes geäußerte Staatswille rechtlich jeder anderen staatlichen Willensäußerung vorgeht. Ist eine Ausprägung des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Von Bedeutung vor allem für das Verhältnis der Verordnungen zu den Gesetzen. Jeder Verstoß einer rangniederen Norm gegen eine ranghöhere führt zur Nichtigkeit der niederen Norm (oberste Norm: Verfassung, darunter die (einfachen) Gesetze, darunter die Rechtsverordnungen und Satzungen), wobei Bundesrecht (soweit der Bund Gesetzgebungskompetenz hat) Landesrecht bricht.

Zitat
http://www.rechtslexikon.net/d/verfassung/verfassung.htm
Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist das am 23. Mai 1949 verkündete Grundgesetz.

maxkraft24:
http://online-boykott.de/ablage2/public/Bildaktionen/Widerspruch%20-%20Bescheid%20II.pdf ->
Aufgrund der vorliegenden Gutachten, den anhängigen Verfahren und den von mir
aufgeführten Gründen ist davon auszugehen, dass die aktuelle Rundfunkrechtsgrundlage und
die davon abgeleiteten Rundfunkbeiträge
in dieser Form verfassungswidrig sind.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. August 2013, 07:42 von Viktor7«

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Re: Mein Widerspruch gegen den 2-ten Bescheid
#21: 04. Oktober 2013, 11:03
Jetzt wird juristisch heimGEZahlt.

Status:

Der Widerspruch wurde wie erwartet vom Zwangsgeldnutznießer WDR zurückgewiesen. Die Vollziehung der angefochtenen Bescheide wurde bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens ausgesetzt.  :)

Mein großer Dank gilt Bürger, Viktor7, Sophia.Orthoi, Daniel61 und noch vielen anderen, welche eine erstklassige Grundlage für die Argumente neben den Briefen von Olaf Kretschmann für meine Klage gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag/Rundfunkbeitrag gelegt haben.

Die Klage liegt seit heute dem Verwaltungsgericht vor. Sie ist gespickt mit begründeten Grundrechtsverletzungen und angereichert um nachgewiesene Manipulationen, Auslassungen von Nachrichten und der Berichterstattung zum Zweck der Lenkung und einer einseitigen Meinungsbildung, damit um die Nachweise für die Missachtung des Rundfunkstaatsvertrages (§10 und §11).

Weitere Infos zu den Kosten und der Klage werden noch folgen.

Die Verfassungsbrecher und Wahrheitsverdreher werden keine Chance mehr haben,
wenn wir uns endlich entschieden wehren. Jetzt wird juristisch heimGEZahlt.


Schöne Grüße Mitkämpfer
Maxkraft24


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d
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Re: Mein Widerspruch gegen den 2-ten Bescheid
#22: 08. Oktober 2013, 20:17
Mich würde mal interessieren wieviele Leute hier eigentlich schon eine Ablehnung auf ihren Widerspruch erhalten haben.
Bei Person X ist es nämlich so: seit dem 2. Widerspruch auf den Beitragsbescheid hat er nichts mehr von den Abzockern gehört (auf den 1. Widerspruch ist wenigstens noch ein Brief mit Textbausteinen die nichts aussagen gekommen). Was soll er jetzt machen? Auch klagen oder einfach warten?


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Re: Mein Widerspruch gegen den 2-ten Bescheid
#23: 08. Oktober 2013, 20:29
Diese Frage stellt sich Person Y auch seit einiger Zeit. Und hier handelt es sich bereits um den dritten Widerspruch (nach drittem Gebührenbescheid), ohne dass eine Bescheidung für Widerspruch oder Aussetzung der Vollstreckung gekommen wäre.. auch nur "Infoschreiben" das ja alles seine Richtigkeit hätte.


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R
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Re: Mein Widerspruch gegen den 2-ten Bescheid
#24: 09. Oktober 2013, 08:11
Diese Frage stellt sich Person Y auch seit einiger Zeit. Und hier handelt es sich bereits um den dritten Widerspruch (nach drittem Gebührenbescheid), ohne dass eine Bescheidung für Widerspruch oder Aussetzung der Vollstreckung gekommen wäre.. auch nur "Infoschreiben" das ja alles seine Richtigkeit hätte.

Bei uns ist auch noch kein Widerspruchsbescheid eingetrudelt und der Ablauf der 3-Monatsfrist rückt näher.

Darüberhinaus kam passend zum 3. Quartal der Bettelbrief. Der wurde ignoriert und abgeheftet. Weitere Schreiben wie z. B. die Erinnerung, vom Bescheid ganz zu schweigen, blieben bislang aus. Und nun haben wir schon den 9. Oktober!


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

d
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Re: Mein Widerspruch gegen den 2-ten Bescheid
#25: 11. Oktober 2013, 14:56
Moin,
neu hier, die Umstände zwingen einen dazu:
heute ist auch der dritte Gebühren-Bescheid eingetroffen, betrifft 3.Quartal.
Der bleibt jetzt erst mal schön fast 4 Wochen liegen, bevor wieder Widerspruch eingelegt wird, übrigens mit dem gleichen Wortlaut wie die zwei vorhergehenden.

Ich habs nicht eilig.

Grüsse an die Leidensgenossen


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wtfacow

Re: Mein Widerspruch gegen den 2-ten Bescheid
#26: 11. Oktober 2013, 23:55
Bei mir gibt es auch nichts neues.  Die drei Monatsfrist ist schon lange rum, aber wir hören nix mehr von dem Verein.(geht alles über unseren Anwalt)
Mir aber egal, schließlich sind die jetzt am Zug.Ausserdem wollen die ja was von mir, warum also soll ich Streß schieben durch eine Untätigkeitsklage?
Die wollen meine Kohle, Ich will sie ihnen aber nicht geben.Die melden sich nicht, also habe ich zur Zeit ja das was ich möchte, nämlich meine Kohle und meine Ruhe!  :)


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Re: Mein Widerspruch gegen den 2-ten Bescheid
#27: 12. Oktober 2013, 12:31
Hervorragender Widerspruch. Gefällt mir auch sehr gut!  >:D

Ich habe mich bisher nur als stiller Mitleser an diesem Forum "beteiligt"  - allerdings denke ich seit einigen Monaten immer mehr über den Klageweg nach. Was mich noch davon abhält, ist die Finanzierung. Ich möchte eigentlich vermeiden, am Ende eines langen Klageweges auf zehntausenden von Euro an Prozesskosten sitzenzubleiben. Wie sind denn da die Chancen, über Rechtsschutz Unterstützung zu bekomnmen? Gibt es da schon Fälle, bei denen die Versicherung die Kosten übernommen hat?


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Re: Mein Widerspruch gegen den 2-ten Bescheid
#28: 15. Oktober 2013, 20:20
Hallo Fan,s

so nach 3 monaten schönster Stille und NICHTZAHLEN kam nicht der Widerspruchsbescheid oder der Bescheid über die Aussetzung der Vollstreckung nö, wieder son schöner bettelbrief wo mir erklärt wird das die Anstalt sich im Recht befände und ich gefälligst zu zahlen habe am besten gleich alles oder auch in raten.

Ich finde auch die folgenden Sätze eigenartig: Da der Rundfunkgebührenstattsvertrag bereits ratifiziert wurde, besteht der offene Betrag zu Recht. Ein Ausetzung des Mahnverfahrens ist demnach nicht möglich.

Achja  im Brief ist nichts über meinen Widerspuch zu finden und ich möchte doch mich in max. 3 Wochen melden.

So wie nun weiter: nochmal einen Widerspuch schicken, Untätigkeitsklage oder klagen ?????????????????????????????

Zur Untätigkeitsklage, es kostet ja mein Geld und es kommt ja eh soweit das ich klagen werde also was ist der Weg der besser wäre.
Klagen (ohne den Widerspruchsbescheid) oder eine Untätigkeitsklage ??????

schönen Abend noch



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Die Klage geht weiter.

Gestern kam die Klageerwiderung des WDR, übersendet durch das VG Arnsberg zurück. Es scheint, als ob sich die Anstalt am letzten Tag der 8-Wochenfrist gemeldet hat. Die hunderten Klagen, die tausenden Widersprüche und der sonstige Widerstand scheinen Früchte zu tragen. Das Leugnen der fehlenden Akzeptanz des Zwangsbeitrags wird immer sichtbarer.

Meine Antwort an das Gericht wird in etwa so aussehen:

Zitat
Verwaltungsgericht Arnsberg
...

Aktenzeichen  ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Übersendung der Erwiderung des WDR.

Ich teile die Auffassungen des Beklagten nicht. Meine vorgebrachten Argumente und die bewusste Entscheidung die ö.-r. Sender, aus den in der Klage genannten Gründen, nicht sehen und zwangsfinanzieren zu wollen, sind recht eindeutig.

Das seitenweise Eingehen des Beklagten auf die Nebenthemen, die Belange und Finanzierungsprobleme der Anstalten, trotz Einnahmen von ca.21 Millionen täglich, hat nicht wirklich mit den zur Debatte stehenden konkreten Grundrechtverletzungen zu tun.

Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den konkreten Grundrechtverletzungen und den von mir vorgebrachten Argumenten, kann ich nicht erkennen. Wichtige Aspekte meiner Klage blieben völlig unbeantwortet.   

Auf >>wessen Klage<< beziehen sich diese beiden Behauptungen in der WDR Klageerwiderung?

"Entgegen der vom Kläger geäußerten Ansicht, handelt es sich beim Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer." (S. 11 von 21)

"Soweit der Kläger vorbringt, durch den Rundfunkbeitrag auch in seiner Religionsfreiheit verletzt zu sein, erschließt sich dieser Vortrag dem Beklagten nicht." (S. 19 von 21)

>> Die vom WDR genannten Punkte kommen in meiner Klage gar nicht vor! <<


Ergänzend möchte ich anmerken, dass mittlerweile einige Politiker und selbst die ARD und das ZDF sich jeweils gegenseitig ihre Verfassungswidrigkeit vorwerfen:

"ARD hält ZDF-Staatsvertrag für verfassungswidrig" [Die Welt]
http://www.welt.de/politik/deutschland/article121494833/ARD-haelt-ZDF-Staatsvertrag-fuer-verfassungswidrig.html

ARD hält ZDF-Räte für verfassungswidrig [spiegel]
http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/ard-haelt-zdf-raete-fuer-verfassungswidrig-a-931416.html
"Das ZDF ist ein besonders schwerer Fall, aber die Grundsätze, die das Gericht herausarbeiten wird, gelten für die ARD in gleicher Weise – wenn das Gericht etwa staatliche Vertreter in den Gremien überhaupt für unzulässig erklärt."


Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html

Mit freundlichen Grüßen
...
Zitat


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