Hallo Fan,s
so nach 3 monaten schönster Stille und NICHTZAHLEN kam nicht der Widerspruchsbescheid oder der Bescheid über die Aussetzung der Vollstreckung nö, wieder son schöner bettelbrief wo mir erklärt wird das die Anstalt sich im Recht befände und ich gefälligst zu zahlen habe am besten gleich alles oder auch in raten.
Ich finde auch die folgenden Sätze eigenartig: Da der Rundfunkgebührenstattsvertrag bereits ratifiziert wurde, besteht der offene Betrag zu Recht. Ein Ausetzung des Mahnverfahrens ist demnach nicht möglich.
Achja im Brief ist nichts über meinen Widerspuch zu finden und ich möchte doch mich in max. 3 Wochen melden.
So wie nun weiter: nochmal einen Widerspuch schicken, Untätigkeitsklage oder klagen









??
Zur Untätigkeitsklage, es kostet ja mein Geld und es kommt ja eh soweit das ich klagen werde also was ist der Weg der besser wäre.
Klagen (ohne den Widerspruchsbescheid) oder eine Untätigkeitsklage


schönen Abend noch