Der Rundfunkbeitrag wird als "Schickschuld" geschuldet. Das ergibt sich aus § 10, Absatz 2 der RBStV. So steht es jedenfalls in meinem Widerspruchsbescheid.
Daraus ziehen sehr gut informierte Juristen wie die der Handelskammer offenbar den Schluss, dass auch schon Mitteilungen einen gewissen, sagen wir einmal "Rechtscharakter" haben. Deshalb sind die Formulierungen auch nicht so falsch, wie das hier manche vermuten.
Es ist formal so, dass jeder Bürger von sich aus zu zahlen hat! Wer erst irgendwelche Fragebögen oder ähnliches abwartet, der handelt ordnungswidrig. Okay, Falschparken auf dem Behindertenparkplatz ist im Vergleich dann wirklich eine Ordnungswidrigkeit. Es ist eigentlich jedem nicht völlig weltfremden Menschen klar, dass eine solche Forderung zu erheben ist und das auf Verlangen Bescheide auszustellen sind. An anderer Stelle steht in Zusammenhang mit dem Säumniszuschlag, wie die Dinge real liegen.