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Autor Thema: Neues Board "Widerspruchs-/Klagebegründungen"  (Gelesen 12543 mal)

  • Administrator
  • Beiträge: 5.121
  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
An dieser Stelle berichten Mitglieder über die von ihnen aufgeführten Gründe beim Widerspruch bzw. Klagen gegen den Rundfunkbeitrag. Die angepinnten Beiträge werden vom GEZ-Boykott-Team verwaltet. Sie stellen eine Zusammenfassung der Begründungen dar. Wichtig: Die Beiträge stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar – es handelt sich lediglich um die Berichterstattung und persönlichen Meinungen von Mitgliedern, die den Klageweg bestreiten. Eine Rechtsberatung findet im ganzen Forum nicht statt. Beiträge, die den Eindruck erwecken, sie würden eine Rechtsberatung leisten, sind verboten.


Anregungen für Eure Argumente in Videoform:

http://www.youtube.com/watch?v=fvBeAinkfYE
http://www.youtube.com/watch?v=tqIWrY_Kpgg
http://www.youtube.com/watch?v=tQFrRNHb1NM
und das Lied von DNMK: "GEZ noch? Genug GEZahlt!"
http://www.youtube.com/watch?v=GyUumvFO8Zc 


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Juli 2014, 13:54 von Viktor7«

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Bernd Höcker

Nun ist er da:
Der "Beitragsbescheid"!

Jetzt beginnt der Kampf!

Widerspruch gegen den Beitragsbescheid


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  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Völkerrechtler Ingo von Münch

https://www.wbs-law.de/markenrecht/verfassungsrechtler-geplante-gez-reform-ist-verfassungswidrig-17118/
Zitat

Für von Münch ist dies “ein unverständlicher Eingriff in die Freiheitssphäre des Bürgers”. Bürger, die lediglich Radio hören würden und keinen Fernseher besitzen, würden dennoch gezwungen werden, sowohl Hörfunk als auch Fernsehen zu finanzieren, so die Kritik. “Hierin liegt ein verfassungsrechtlich unzulässiger Eingriff in das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit, das vom Bundesverfassungsgericht als allgemeine Handlungsfreiheit verstanden wird”, so von Münch im Focus.


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ERMANO GEUER

"Der neue Rundfunk„beitrag“ – mit Problemen behaftet"

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Klagegründe allgemein
http://www.wohnungsabgabe.de/klagegrundallgemein.html

Klagegründe Wohnungsabgabe
http://www.wohnungsabgabe.de/klagegrundwohnungsabgabe.html


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