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Autor Thema: Was bisher geschah.....  (Gelesen 113235 mal)

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ti

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Re: Was bisher geschah.....
#120: 24. November 2013, 17:45
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Re: Was bisher geschah.....
#121: 24. November 2013, 17:45
Teil 3/4


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Re: Was bisher geschah.....
#122: 24. November 2013, 17:47
Teil 4/4




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Re: Was bisher geschah.....
#123: 24. November 2013, 20:09
Was willst Du uns damit sagen????


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koppi1947

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Re: Was bisher geschah.....
#124: 24. November 2013, 20:53
Viele Dank, Ti, für das hochladen. Sehr Aufschlussreich.
Meine erste Einschätzung: Neue Beweise sind deren Einwände nicht wirklich. Die verweisen auf ihre Gefälligkeitsgutachten und übersehen die Gegengutachten. Es wird immer wieder auf den Willen des Gesetzgebers verwiesen, aber muss der Wille des Gesetzgebers dann nicht auch im Gesetz stehen?
Das es keine Steuer sein soll, erscheint mir sehr konstruiert, weil es nunmal keine Steuer sein darf.
Wenn der Beitrag Geräteunabhängig sein soll, warum wird dem Kläger dann ständig vorgehalten, dass er überall Geräte haben könnte?
Ausserdem wird völlig offengelassen, warum jemand zahlen soll, der den örR ablehnt.
Zitat
"Die Abgabengerechtigkeit steigt, auf diese Weise können die Beiträge für jedermann auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau gehalten werden."
Was ist daran gerecht, wenn jemand, der es nicht nutzt, für andere zahlen muss, damit die Beiträge für jedermann auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau gehalten werden? Warum darf durch Typisierung das Grundrecht von jedem Einzelnen missachtet werden? Ist sowas überhaupt zulässig, Menschen zu typisieren, oder geht das nur bei Wohnungen und Autos? Da steht auf Seite 4, dass zur Pauschalisierung an Regelfälle eines Sachbereichs angeknüpft wird und dabei die Besonderheiten von Einzelfällen außer Betracht bleiben. Damit kann ja nur z.B. die Anzahl der Fernseher, die Empfangsmöglichkeit usw. gemeint sein, nicht jedoch die Rundfunkverweigerung.
Nur weil man nicht beweisen kann, dass man Rundfunk ablehnt, soll dieses Argument keinerlei rechtliche Wirkung haben.
Es wird auch nicht dargelegt, warum der örR von jedem finanziert werden muss.

Diese Klageerwiederung müsste für jeden Juristen eine Kleinigkeit darstellen, dagegen anzugehen.


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Re: Was bisher geschah.....
#125: 24. November 2013, 20:54
Aus der Stellungsnahme vom MDR:

Zitat
Der Abgabetypus ändert sich dadurch nicht: Auch wenn die Rechtsnatur der [ehemaligen] Rundfunkgebühr seit jeher umstritten gewesen [... (Quellenangaben)], so besteht Einigkeit darin, dass die "Rundfunkgebühr" keine Gebühr im Rechtsinn war, weil sie keine konkrette Gegenleistung entgalt. Sie hatte vielmehr Beitragscharakter.

Da wäre interessant aus den Quellen zu wissen, warum genau die alte Gebühr umstritten war, ob nur der Beitragscharakter war. Denn der Beitrag könnte aus denselben Gründen noch umstrittener sein, bis zur sicheren Unzulässigkeit.

Im 3. Teil liest man den Begriff "sachkompetenzimplizite Abgabe", nicht mehr Gebühr oder Beitrag. Das muss man untersuchen.

Hier wird meiner Meinung nach, nicht nur gegen den Gleichheitssatz verstoßen: auch wenn Du jetzt ein Fernsehgerät angemeldet hast, hast Du die Möglichkeit verloren, dich in einem späteren Zeitpunkt wieder gegen Rundfunkempfang zu entscheiden. Verstoßt gegen Handlungs- und Informationsfreiheit. Gerade das unterscheidet den Beitrag von der alten Gebühr.




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Re: Was bisher geschah.....
#126: 24. November 2013, 20:55
Ein hübsches Eigentor des MDR !!!

Die haben tatsächlich kein Gegenargument und entkräften den Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht. Siehe dazu das Schreiben 1Teil3.pdf Seite 1 von ti. Sie sagen nur hilflos
Zitat
"2) Entgegen der Ansicht des Klägers verstößt die Erhebung des Rundfunkbeitrags "unabhängig davon, ob und wie viele Geräte er zum öffentlichen Rundfunk bereithält" nicht gegen den Gleichheitssatz".
Nur eine Aussage, kein Argument. Danach kommt nur was man gemacht/beabsichtigt hat.

Der Passauer Jurist Ermano Geuer zeigt ganz genau, wo der Verstoß liegt und der MDR hat keine Antwort drauf:



Zitat
Der neue Rundfunk„beitrag“ – mit Problemen behaftet
http://www.juwiss.de/der-neue-rundfunkbeitrag-mit-problemen-behafte/
...
Problem: Der Gleichheitssatz

Der Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG legt fest, dass nicht wesentlich Gleiches ungleich und nicht wesentlich Ungleiches gleich behandelt werden darf. Das heißt im Falle von Pauschalen: Wird pauschaliert, muss dies sachgerecht erfolgen. Vorliegend wird pauschaliert, aber nicht sachgerecht. Wenn überhaupt, dann ist Rundfunkempfang an Personen geknüpft. Eine Person kann Rundfunk nutzen, eine Wohnung nicht. Hat eine Person zwei Wohnungen, muss sie doppelt zahlen, auch wenn sie den Rundfunk nur in einer Wohnung nutzen kann.

Noch sachfremder geht es im gewerblichen Bereich zu. Hierzu ein Rechenbeispiel: Ein Unternehmen hat 5.000 Beschäftigte, die alle an der gleichen Betriebsstätte tätig sind. Geschuldet sind laut § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 RBeitrStV 80 Rundfunkbeiträge. Ein weiteres Unternehmen hat auch 5.000 Angestellte, die sich gleichmäßig auf 100 Filialen verteilen. Geschuldet sind fünf „Beiträge“ pro Filiale, in summo 500 Beiträge (§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 RBeirStV). Der erste Unternehmer zahlt also monatlich 1.438,40 Euro, während der zweite 8.990 Euro bezahlt. Wenn überhaupt jemand in einem Unternehmen den Rundfunk nutzt, dann sind es die Angestellten des Unternehmens. Warum sollte dann ein höherer „Beitrag“ zu zahlen sein, wenn sich diese auf verschiedene Betriebsstätten verteilen?

An Merkwürdigkeit kaum zu überbieten ist die Zahlungspflicht für gewerblich genutzte Kfz (§ 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 RBeitrStV). In diesen finde Rundfunkempfang „typischerweise“ statt, so die Begründung. Hierin liegt ein verfassungswidriger Systembruch, schließlich wollte man doch Zahlungspflicht und Rundfunkempfang entkoppeln. Anscheinend gilt dieses Ziel nicht in solchen Fällen, in denen man noch zusätzliche Einnahmen herausschlagen kann.

Zitat
http://www.heise.de/tp/artikel/37/37487/1.html
Das Gesetz widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 118 der Bayerischen Verfassung, wonach Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln ist.

Den Rundfunkbeitrag soll jeder Haushalt zahlen - egal ob er einen Fernseher hat oder nicht. Bislang brauchten zum Beispiel Studenten, die lediglich einen Internetanschluss, aber keinen Fernseher hatten, nur eine reduzierte Gebühr zu zahlen. Jetzt sollen alle für ein Fernseh- und Radio-Voll-Abo aufkommen. Dadurch wird Ungleiches gleich behandelt - ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Gleiches gilt für Betriebe. Betriebe mit wenigen Betriebsstätten zahlen überproportional wenig, Betriebe mit vielen Betriebsstätten (zum Beispiel im Einzelhandel, wo viele Filialen wichtig sind) zahlen dafür extrem viel. Auch Betriebe mit großen Fuhrpark zahlen drauf.

Eine weitere Ungerechtigkeit: Beherbergungsbetriebe werden nach Zimmern berechnet. Beispiel: Jemand betreibt ein Fünf-Sterne-Luxushotel mit 81 Zimmern, auf denen sich selbstverständlich Rundfunkgeräte befinden. Seine Rundfunkbeitragslast liegt bei 479,20 €. Eine weitere Person betreibt ein günstiges "Backpacker"-Hostel mit 81 Zimmern. Da seine Gäste nicht an Rundfunkempfang interessiert sind und er die Kosten niedrig halten will, befinden sich dort keine Geräte. Die Beitragslast ist mit der des Luxushotels identisch. Die Kriterien für die Pauschalierung sind insgesamt sachfremd, was die Regelungen verfassungswidrig macht.



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Re: Was bisher geschah.....
#127: 24. November 2013, 21:11
Der MDR verweist doch im Teil 4 auf "BVerwG, Urteil vom 01.08.1986, 8 C 112.84" hin, dass bis zu 10% Einzelfälle nicht rechtswidrig sind. Das bedeutet doch somit, dass die 20% Single-Wohnungen unrechtsmäßig zur Kasse gebeten werden. Immerhin zahlen diese das mind. Doppelte zu Personen mit Mehrpersonenwohnung.


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Re: Was bisher geschah.....
#128: 24. November 2013, 21:20
Der MDR verweist doch im Teil 4 auf "BVerwG, Urteil vom 01.08.1986, 8 C 112.84" hin, dass bis zu 10% Einzelfälle nicht rechtswidrig sind. Das bedeutet doch somit, dass die 20% Single-Wohnungen unrechtsmäßig zur Kasse gebeten werden. Immerhin zahlen diese das mind. Doppelte zu Personen mit Mehrpersonenwohnung.
10% Einzelfälle, wenn die Regeln für die Pauschalierungen eingehalten werden würden, das haben sie (Sender/Politiker/Berater) versäumt: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6057.msg54494.html#msg54494

Anm.: im Schnitt gibt es in Deutschland ca. 40% Singlehaushalte.


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Re: Was bisher geschah.....
#129: 24. November 2013, 21:27
Wenn der Beitrag Geräteunabhängig sein soll, warum wird dem Kläger dann ständig vorgehalten, dass er überall Geräte haben könnte?

Das ist eine sehr gute Frage, die mir seit einer Weile zu denken gibt.

Die Wohnung als Belastungstatbestand wurde angeblich gewählt, weil da sicher Geräte seien. Man zahlt wegen der Geräte (die man hat oder nicht hat). Der Unterschied mit der alten Gebühr ist nur, dass man die Vermutung, Geräte zu haben, nicht mehr widerlegen kann.



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Re: Was bisher geschah.....
#130: 24. November 2013, 21:37
Sophia,

selbst der ö.-r. Gutachter Paul Kirchhof spricht davon, dass es eine Widerlegung wegen der Rechtssicherheit geben sollte:
Zitat
b. Widerlegbare Vermutung (S. 61)

Eine von der tatsächlichen Nutzbarkeit abhängige Entgeltabgabe hinge-gen fordert einen widerlegbaren Wahrscheinlichkeitsmaßstab, bei dem ein nach den tatsächlichen Verhältnissen nicht Nutzungsfähiger oder ein Nichtempfänger des Angebots die gesetzliche Vermutung widerlegen, sich insoweit von der Beitragspflicht befreien kann.

S. 62.

erscheint es um der Rechtssicherheit und der öffentlichen Akzeptanz willen geboten, eine widerlegbare Regelvermutung zu schaffen, also in der Beitragsbemessungsgrundlage eine allgemeine Nutzbarkeit des generellen Programmangebotes zu vermuten, dessen Widerlegung aber in einem individuellen Antragsverfahren zuzulassen.


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Re: Was bisher geschah.....
#131: 24. November 2013, 21:41
Nun wissen wir, dass wir unsere Klagebegründungen so genau wie möglich formulieren müssen. Wir sind keine Juristen, aber das, was wir im Internet finden, ist gut und brauchbar. Wenn jedes Argument bis ins kleinste Detail vorgetragen wird, wird es der örR schwer haben, dagegen zu halten.
Die Fragen, die deren Antrag auf Abweisung der Klage aufwerfen, zeigen doch, dass der RBStV keinesfalls ein Gesetz ist, was bestand haben wird.


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Re: Was bisher geschah.....
#132: 24. November 2013, 21:55
Nun wissen wir, dass wir unsere Klagebegründungen so genau wie möglich formulieren müssen. Wir sind keine Juristen, aber das, was wir im Internet finden, ist gut und brauchbar. Wenn jedes Argument bis ins kleinste Detail vorgetragen wird, wird es der örR schwer haben, dagegen zu halten.
Die Fragen, die deren Antrag auf Abweisung der Klage aufwerfen, zeigen doch, dass der RBStV keinesfalls ein Gesetz ist, was bestand haben wird.

Die Frage bleibt, ob der Durchbruch kommt, ob also der Staatsvertrag gekippt wird oder wir immer weiter, bis zur Ermüdung die gleichen Textbausteine zu lesen bekommen werden und die Richter winken das durch.

Dann wird es in den Urteilen nicht mehr heißen, "Im Namen des Volkes", sondern "Im Namen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks"  ;)

Immer mit den gleichen Argumenten, "bei unter 10 Prozent Abweichung", "Besserer Schutz der Privatsphäre", "einfacheres, gerechteres und sozial ausgewogeneres Beitragsmodell" usw. das ist, als würde man gegen eine Betonwand rennen.

Es müssen erst noch deutlich mehr Leute dazu bewogen werden zu klagen. 600 Klagen reichen nicht. Es müssen 6000 besser 60000 Klagen werden und die Gerichte müssen ächzen unter der Last.



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Re: Was bisher geschah.....
#133: 24. November 2013, 23:03
Da es sich beim Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer handelt(sagt ÖRR), ist eine Pauschalierung nicht verfassungskonform.
Die Vermutung, in den Betriebsstätten bzw. Raumeinheiten werde typischerweise das ÖR-Rundfunkangebot genutzt, ist unzulässig.
Die Regelung über die Erhebung des Rundfunkbeitrags ist mit dem Gebot der Abgabengerechtigkeit in der Form der Belastungsgleichheit nicht vereinbar.
40% aller deutschen Haushalte sind Ein-Personen-Haushalte, sie müssen also einen vollen Beitrag bezahlen und sind somit schlechter gestellt als die restlichen 60%.

Dieses Argument erscheint mir unwiderlegbar.

Wir brauchen noch mehr unwiderlegbare Argumente.
Unwiderlegbare Argumente die für die Senderverschlüsselung sprechen, wären gut.  Ich würde mich gerne näher mit dem Thema "Senderverschlüsselung" beschäftigen, vielleicht lässt sich was basteln.


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
„Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“
“Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten.“

j

jetzt_reicht_es

Re: Was bisher geschah.....
#134: 24. November 2013, 23:14
Ich habe es jetzt genauer durchgelesen. Widersprüchlich finde ich die folgenden Aussagen (vielleicht kann man darauf antworten):

1) einerseits wird damit argumentiert, dass die Möglichkeit innerhalb einer Wohnung RF emfpangen zu können bereits die Beitragspflicht auslöst; hier müsste umgekehrt dann auch mal dem "Schuldner" wenigstens die Möglichkeit eingeräumt werden nachzuweisen, dass dies in seiner Wohnung nicht der Fall ist; also dass er nicht mal die Möglichkeit hat RF zu empfangen, weil er z.B. in einem Funkloch lebt!
2) Dann wird noch argumentiert, dass es ähnlich wie die alte Gebühr ist; wo sie recht haben ist, dass die alte Gebühre eigentlich ein Beitrag war. Was aber vollkommen komisch ist, ist die Tatsache, dass die Möglichkeit des Empfanges innerhalb der Wohnung die Pflicht auslöst. Hätte man ja auch sagen können: jeder der am Leben ist zahlt! Der Unterschied wäre nicht groß, denn zum Leben braucht man in der Regel eine Wohnung!
3) Obwohl die Möglichkeit des Empfanges die Beitragspflicht auslösen soll wird gegen Ende (Teil 4 Seite 1) eine Statistik aufgeführt mit Radio, Internet usw. Diese sollen belegen warum dies jetzt mit der Wohnung in Verbindung gebracht worden ist. Aber Autos und Handys werden nicht innerhalb der Wohnung benutzt (zu minderst nicht typischerweise)!

4) Das Totschlagargument mit der Statistik und, dass der Gesetzgeber  typisieren darf, weil nur weniger als 10% davon betroffen sind regt mich am meisten auf: denn die Statistik wird über die RF Geräte geführt; tatsächlich soll die Möglichkeit des Empfanges die Pflicht auslösen; außerdem konnte man früher durch Abschaffung der RF Geräte das Geld an die ÖRR sparen (warum auch immer die Motive begründet waren). Diese Möglichkeit ist nun "per Order di Mufti" abgeschafft worden. Selbst einem Amtsrichter muss es doch klar sein, dass nicht nur 10% hier benachteiligt werden, sondern alle!


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