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Autor Thema: Was bisher geschah.....  (Gelesen 113207 mal)

Re: Was bisher geschah.....
#15: 21. Juli 2013, 18:15
Hi ti,

ist ja klar, dass Person T verloren hat, denn wie bereits am 23. Juni von der selben Person schon geschrieben...

Zitat
Am Sonnabend erhielt ich ein Schreiben von der GEZ mit folgenden Inhalt: Bestätigung des Einganges des Widerspruchs, Aussetzung von Mahn- oder Vollstreckungsmaßnahmen bis zum Abschluss des Verfahrens, die Entscheidung des Widerspruchs wird im Anschluss an das gerichtliche Verfahren erfolgen. Eine Kopie dieses Schreibens habe ich an das Verwaltungsgericht geschickt.
Jetzt bin ich gespannt wie das Verwaltungsgericht entscheidet.

Bei Person R hingegen ist kein Bescheid von Aussetzung der Mahn- oder Vollstreckungsmaßnahmen eingegangen...


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Uwe

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Re: Was bisher geschah.....
#16: 21. Juli 2013, 19:05
Danke für die Info!

Hallo,
die Klage vor dem Verwaltungsgericht auf die aufschiebene Wirkung des Widerspruchs habe ich verloren  :'( .
Den Widerspruchsbescheid vom MDR habe ich auch erhalten. Dagegen bereite ich gerade die Klage vor.
In den nächsten Tagen anonymisiere und scanne ich den Schriftverkehr ein und lade ihn dann hoch.

Bis bald


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S
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Re: Was bisher geschah.....
#17: 21. Juli 2013, 20:46
die Klage vor dem Verwaltungsgericht auf die aufschiebene Wirkung des Widerspruchs habe ich verloren  :'( .
Den Widerspruchsbescheid vom MDR habe ich auch erhalten. Dagegen bereite ich gerade die Klage vor.

Ich bin gespannt. Ich freue mich, dass Du weiter machst. Verloren ist nur das Eilverfahren.


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t

ti

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Re: Was bisher geschah.....
#18: 22. Juli 2013, 12:46
Hier der Schriftverkehr. Viel Spaß beim lesen.

Teil 1


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Re: Was bisher geschah.....
#19: 22. Juli 2013, 12:47
Teil 2 weiter unten! :-)


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s
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Re: Was bisher geschah.....
#20: 22. Juli 2013, 12:47
Den Widerspruchsbescheid vom MDR habe ich auch erhalten.

Hallo,
mich würde interessieren ob der Widerspruchsbescheid auch wieder eine Klagefrist von 4 Wochen enthält und Dir Vollstreckungsmaßnahmen erneut angedroht wurden da eine Klage keine aufschiebende Wirklung hat.
Das Dir das Gericht den AdV-Antrag ablehnt ist nachvolziehbar wenn die LRA dem Gericht hoch und heilig verspricht nicht zu vollstrecken bis ein Widerspruchsbescheid ergangen ist.
Es ist jedoch etwas perfide dem Abgabenschuldner mit sofortiger Vollstreckung zu drohen und wenn es Hart auf Hart kommt vor Gericht dann die Vollstreckung "doch nicht so gemeint" zu haben.
Das riecht schon etwas rechtsmissbräuchlich. Insbesondere wenn die LRA in angemessener Frist auf Deinen ADV-Antrag nicht geanwortet hat.

Das Spiel beginnt von vorn. ADV Antrag stellen und schauen ob die Drohungen wieder nicht so gemeint sind?

Kopf hoch, weiterkämpfen...

PS: Was hat Dich die Ablehnung bei Gericht gekostet?

PSS: ich kann Deine Dateianhänge nicht finden....


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Uwe

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Re: Was bisher geschah.....
#21: 22. Juli 2013, 13:02
Hallo,

auf Seite 3 steht noch deine Adresse! Bitte ändern!
Dann können wir es freischalten.

Teil 2


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ti

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Re: Was bisher geschah.....
#22: 22. Juli 2013, 17:38
..sorry ..3x gelesen und doch nicht gesehen.

Hier die schwarze Datei. Bitte ersetzen.


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themob

Re: Was bisher geschah.....
#23: 22. Juli 2013, 18:57
Danke für die anonymisierten Dokumente

Ich versuche mal ne kurze Zusammenfassung aus meiner Sicht:

Widerspruch am 19.5 inkl Antrag auf Aussetzung der Vollziehung mit Fristsetzung zum 29.5 weggeschickt

30.5 Antrag auf Erhebung einer einstweiligen Verfügung

3.6. Brief vom VG Magdeburg

Aus der Abschrift an den Antragsgegner geht hervor

"über das vorläufige Rechtsschutzbegehren von Vollstreckungsmaßnahmen..."

Dies liest man leider nicht aus dem Brief an den Antragsteller indem das AZ mitgeteilt wurde.

Aus "Antrag auf Erhebung einer einstweiligen Verfügung" wurde demzufolge ein Antrag auf Gewährung von (Eil)rechtsschutz.

VG Magdeburg möchte bis 10.6 Stellungnahme woraus der Antragsteller die Vollstreckung herleitet.

Antragsteller begründet es am  5.6 mit Verweis auf Rechtsbehelfsbelehrung im Beitragsbescheid

Am 12.6 antwortet die zuständige LRA ans VG das von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen wird bis zur Entscheidung über den Eilantrag.

Am 19.6. antwortet eine Firma aus Köln das die Vollziehung bis zum rechtskräftigen "Abschluss" des Verfahrens ausgesetzt wird.

Am 2.7 antwortet die LRA  das der Antrag abzulehnen ist.
(Interessant hierbei Seite 2 von 4 - vorletzter Absatz: ..... und gab dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung statt)
sowie letzter Absatz:
(Auf dem Beitragskonto des Klägers wurde bereits am 11.6 die Mahnaussetzung bis Dezember 2014 vermerkt)

desweiteren erfolgt der Hinweis das der Zeitraum zu kurz bemessen ist für einen "Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz" beim VG

Am 4.7 kommt ein Widerspruchsbescheid aus Köln worin der Widerspruch abgewiesen wird. Absender ist ersichtlich eine Abteilung Personal und Recht in Köln. Ich wette das die genannte Person darunter auch unterschrieben hat. Mit Rechtsbehelfsbelehrung innerhalb 4 Wochen Klage einreichen zu können.

(Meiner persönlichen Meinung nach fehlt als Absender die zuständige LRA im Briefkopf, die Institution in Köln ist auch nicht Verwaltungsaktbefugt um alleine "im Auftrag" einen Bescheid erlassen zu dürfen. Hier könnte geprüft werden ob man nicht eine "Feststellung auf Nichtigkeit" dieses Schreibens beantragt. Grundlage § 44 VwVfG mit Hinweis auf § 37 Abs. 3 Satz 1 VwVfG).

15.7 Beschluss des VG das der Antrag abgelehnt wird.
Was zu erwarten war da die Fristsetzung einfach zu kurz war und aus dem Beitragsbescheid noch keine Vollstreckung drohte, auch wenn es schriftlich dort erwähnt wird (nur zu einem Zweck, unnötig Ängste zu verbreiten).

Der Streitwert liegt bei 10,24. Die Gebührentabelle sagt bis zu einem Streitwert von 300 € kommt eine Gebühr von 25€ zum tragen. x 3 im VG Verfahren = 75 €/2 für den Antrag Eilrechtsschutz = sollte dann die Rechnung 37,50€ sein.

http://www.vg-koeln.nrw.de/service/kosten/index.php#wertfestsetzung

Also beginnt jetzt entweder die Klage oder Person A prüft innerhalb der gesetzten Frist ob der Widerspruchsbescheid gültig ist.

Klage kann Person A ja aufsetzen und gegebenenfalls 2 Tage vor Ablauf einreichen.

Was absolut verwunderlich ist für mich:

Am 19.6. antwortet eine Firma aus Köln das die Vollziehung bis zum rechtskräftigen "Abschluss" des Verfahrens ausgesetzt wird.

Rechtskräftiger Abschluss der Verfahrens könnte theoretisch in einigen Jahren sein. Es ist nicht davon die Rede bis zum "Beschluss des Antrags"

Am 2.7 antwortet die LRA  das der Antrag abzulehnen ist.
(Interessant hierbei Seite 2 von 4 - vorletzter Absatz: ..... und gab dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung statt)
sowie letzter Absatz:
(Auf dem Beitragskonto des Klägers wurde bereits am 11.6 die Mahnaussetzung bis Dezember 2014 vermerkt)

Die LRA gibt dem Antrag statt... und gewährt eine Mahnaussetzung bis Dezember 2014. Was steckt dahinter? Diese Freundlichkeit passt nicht.......

Person A geht den Klageweg. Das dauert. Im Jahr 2014 kommt die Evaluierung der Verträge und die eventuelle Klagebegründung ist hinfällig. Je nach Begründung. Wäre meine Vermutung....
 















 


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wtfacow

Re: Was bisher geschah.....
#24: 22. Juli 2013, 19:24
Prima, die Rundfunkanstalten sagen also selbst, wenn der Widerspruch gegen den Beitragsbescheid eingegangen ist, aber kein rechtsgültiger Widerspruchsbescheid von den Rundfunkanstalten kommt, wird auch nicht vollstreckt.

Dann lehn ich mich mal gemütlich zurück und zahle weiter keinen Cent an den Laden. Bin ja gespannt, ob jetzt dann der dritte Beitragsbescheid für den Zeitraum Mai bis Juli kommt, gegen den ich dann wieder wie gewohnt Widerspruch einlege *g*

Genau das lese ich auch heraus. Wirklich interessant.
Bei mir ging der Widerspruch ja über meinen Anwalt, bin gespannt ob der Beitragsservice weitere Beitragsbescheide  sendet.
Mein Anwalt vermutet das wir (Meine Lebensgefährtin und Ich) keine weiteren Bescheide mehr bekommen.

@ ti :

Danke für die vielen Schriftstücke, dein Thread macht bestimmt vielen Mut die Angst vor der Vollstreckung haben.  :)


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V
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Re: Was bisher geschah.....
#25: 22. Juli 2013, 22:37
Danke allerseits für die schöne Dokumentation.

Hat jemand Infos zur Hand, ob eine unter Umständen teurere Feststellungsklage der Geldschinderei schneller ein Ende setzen kann? Wenn wir waten, könnten Sie die Gesetze so umbiegen, dass es mühsamer wird eine Verfassungswidrigkeit nachzuweisen.


Nachtrag zur Feststellungsklage:
http://www.telemedicus.info/article/1049-VG-Braunschweig-Keine-Rundfunkgebuehren-fuer-Internet-PC.html

Sehr interessante Stellen:
Zitat
"Zudem bestehen Bedenken, ob die Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs unabhängig von der tatsächlichen Nutzung gegen das Grundrecht auf Informationsfreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 Halbsatz 2 GG verstoßen würde (...)."

 Ähnliche verfassungsrechtliche Bedenken hatte zuvor bereits das VG Koblenz in einer vergleichbaren Entscheidung geäußert.

UND das Bundesverfassungsgericht meint (ja/nein/vielleicht?):

Zitat
Es bedarf vorliegend keiner Klärung, ob die kraft Gesetzes entstehende Gebührenschuld ein Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 VwGO begründet, das zum Gegenstand einer verwaltungsgerichtlichen Feststellungsklage gemacht werden kann (bejahend etwa VG Braunschweig, Urteil vom 13. Juli 2007 - 4 A 226/06 -). Sollte eine solche Feststellungsklage deshalb für unzulässig gehalten werden, weil der Betroffene von der vorrangigen Möglichkeit Gebrauch machen kann, einen Gebührenbescheid gegen sich ergehen zu lassen und gegen diesen eine Anfechtungsklage zu erheben (vgl. BayVGH, Urteil vom 22. Oktober 1998 - 7 ZB 98.2559 -, MMR 1999, S. 291; VG Göttingen, Urteil vom 26. November 2006 – 2 A 281/06; Naujock, in: Hahn/Vesting, § 1, Rn. 49 ff.), steht dem Betroffenen die Möglichkeit offen, den Bescheid, gegebenenfalls nach Durchführung eines Widerspruchsverfahrens (§ 68 VwGO), im Wege der Anfechtungsklage bei den Verwaltungsgerichten anzugreifen.


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themob

Re: Was bisher geschah.....
#26: 22. Juli 2013, 23:25
Danke allerseits für die schöne Dokumentation.

Hat jemand Infos zur Hand, ob eine unter Umständen teurere Feststellungsklage der Geldschinderei schneller ein Ende setzen kann? Wenn wir waten, könnten Sie die Gesetze so umbiegen, dass es mühsamer wird eine Verfassungswidrigkeit nachzuweisen.


Zitat
1.3 - Feststellungsklagen und Fortsetzungsfeststellungsklagen sind in der Regel
ebenso zu bewerten wie eine auf das vergleichbare Ziel gerichtete Anfechtungsbzw. Verpflichtungsklage

Quelle: http://www.justiz.nrw.de/WebPortal/BS/Hilfen/streitwertkatalog_vg.pdf

Ist also weder teurer noch billiger, bleibt sich gleich.

Der Unterschied liegt eher im §43 VwGO Abs 1 + 2

Zitat
(1) Durch Klage kann die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts begehrt werden, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung hat (Feststellungsklage).
(2) Die Feststellung kann nicht begehrt werden, soweit der Kläger seine Rechte durch Gestaltungs- oder Leistungsklage verfolgen kann oder hätte verfolgen können. Dies gilt nicht, wenn die Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts begehrt wird.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__43.html

Um bei Beispiel von Person A hier im Thema zu bleiben:

Wenn Person A den Widerspruchsbescheid in seiner momentanen Form als solches akzeptiert - könnte er Klage nach §43 Abs 1 einreichen.

Feststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses wegen Verfassungswidrigkeit etc.

Abs 1 sagt: wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung hat (Feststellungsklage).

Das berechtigte Interesse dürfte gegeben sein, da die Taktik das hinauszögern ist, bis die Verträge evaluiert und novelliert werden. Nachweisbar durch diverse Berichterstattungen in Artikeln und auch z.B. dem Protokoll aus NRW.

Aus dem Protokoll:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMA16%2F235

Zitat
Ob sich der 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrages schon mit den medienkonzentrationsrechtlichen Fragen beschäftigen werde, sei nicht klar, weil verabredet worden sei, dass die Auswirkungen des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages mit der darin enthaltenen Umstellung auf Rundfunkbeiträge evaluiert werden sollten. Die Verabredung umfasse, dass der KEF-Bericht, der im ersten Quartal 2014 vorgelegt werden dürfte, genutzt werden solle, um für den 1. Januar 2015 möglicherweise zu einer Novellierung des Beitragsstaatsvertrages zu kommen.

Für mich wäre es nachvollziehbar wenn in 2013 durch eine Feststellungsklage die Verfassungswidrigkeit per Gericht bestätigt werden würde.

Inwieweit die Gerichte allerdings da mitspielen, eine Feststellungsklage auch als solche anzunehmen, ist eine andere Frage.

Aber es wäre eine Alternative über die Person A nachdenken könnte.


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Re: Was bisher geschah.....
#27: 23. Juli 2013, 12:45
Das sind gute Infos themob,

es hat sich bei mir jemand gemeldet, der bei uns im Forum schon länger mitliest und bereits eine starke Klagebegründung, zum Teil aus den im Forum verfügbaren Infos und Texten formuliert hat und den nächsten Schritt der Feststellungsklage, auf Grund der Verschleppung der Bescheidung durch die Sender, gehen möchte. Ich hoffe, später noch mehr Infos von ihm zu bekommen.

Die Schlacht um die Grundrechte ist eröffnet.


Tipp:
Das Urteil des VERWALTUNGSGERICHTS KOBLENZ enthält richtungsweisende Begründungen, auch wenn es um die PC-Gebühr ging:
http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/Rundfunkgebuehrenpflicht/544-VG-Koblenz-Az-1-K-49608-KO-Keine-Rundfunkgebuehren-fuer-internetfaehige-PCs.html




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chevignon

Re: Was bisher geschah.....
#28: 23. Juli 2013, 17:43
Hallo Mitstreiter,

finde gerade diesen Thread sehr spannend und versuche daraus für mich mögliche Zukunftsszenarien abzuleiten, da ich noch keinen Beitragsbescheid erhalten habe.

Muss aber dazu sagen, dass ich einige Sachen nur schwer nachvollziehen kann, da ich rechtliche Abläufe und Zusammenhänge nicht kenne.
Also gerade, wenn z.b. themob (den ich wirklich sehr schätze, weil er einen kompetenten Eindruck macht) anfängt zu argumentieren, bin ich meißt nach einigen Absätzen raus :D

Meine eigentliche Frage ist, welche Auswirkung hat denn die angestrebte Novellierung/Evaluierung auf uns ?
Würde diese bedeuten, dass DIE Gesetzes- und Textpassagen zu ihrem Gunsten umändern, um weniger angreifbar zu sehen oder hab ich das für mich falsch interpretiert ?.

MFG


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themob

Re: Was bisher geschah.....
#29: 27. Juli 2013, 12:22
Hallo Mitstreiter,

finde gerade diesen Thread sehr spannend und versuche daraus für mich mögliche Zukunftsszenarien abzuleiten, da ich noch keinen Beitragsbescheid erhalten habe.

Muss aber dazu sagen, dass ich einige Sachen nur schwer nachvollziehen kann, da ich rechtliche Abläufe und Zusammenhänge nicht kenne.
Also gerade, wenn z.b. themob (den ich wirklich sehr schätze, weil er einen kompetenten Eindruck macht) anfängt zu argumentieren, bin ich meißt nach einigen Absätzen raus :D

Meine eigentliche Frage ist, welche Auswirkung hat denn die angestrebte Novellierung/Evaluierung auf uns ?
Würde diese bedeuten, dass DIE Gesetzes- und Textpassagen zu ihrem Gunsten umändern, um weniger angreifbar zu sehen oder hab ich das für mich falsch interpretiert ?.

MFG

Hallo chevignon,

versetz Dich mal in die Lage der Gegenseite und denk einfach: Ich habe den Mist verbrochen, auch im Vorfeld damit gerechnet das der eine oder andere Versuch unternommen wird per Klage das ganze in Frage zu stellen. Das sitze ich aus. (Dafür hast Du ja die Evaluierung / Novellierung verankert, also von vornherein dafür gesorgt, dass Nachbesserungen möglich sind per Gesetz)

Plötzlich bemerkst Du, dass Dir der vermeintliche Gegenwind nicht aus 23 Ungehorsamen entgegen weht, sondern sich in eine Massenbewegung formiert, die Dir so rein gar nicht passt.

Was wirst Du versuchen? Alle Argumente sammeln, die Dir im großen und ganzen eigentlich von vornherein klar waren, auf Zeit spielen und versuchen, Argumente die wirklich zum Erfolg führen könnten (Verfassungswidrigkeit der Verträge) durch eine anstehende Evaluierung / Novellierung vom Tisch zu fegen.

Was hättest Du erreicht?: Viele Klagen die anhängig sind, haben plötzlich Ihre Relevanz verloren. Weil schlichtweg die Klagegründe nicht mehr existent sind.

Vergesse nicht das Du eine prall gefüllte Kasse hast, über ein hervorragendes Netzwerk verfügst ( Politik - Amtsträger in Gerichten - eigene Armada von Justitiaren, Medienaufklärung sowie Steuerung der ganz besonderen Art, die sich beitragsfinanziertes TV und Radio nennt) und somit über gewisse Vorteile verfügst.

Welche Gegenseite Du in Deiner Vorstellungskraft bist, bleibt gleich. Ob ÖRR oder die Staatsministerien und deren verantwortliche Stellen für Rundfunk - Medien. Sie alle wussten über die Gefahr des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag - eine besonderer Art von russischem Roulette, auf unsere Kosten, es werden jetzt nur alle Kugeln entfernt damit Zeit gewonnen wird.


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