Wie auch der Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite des Bescheides zu entnehmen ist, beträgt die Widerspruchsfrist 4 Wochen.
Bitte die Belehrung unbedingt durchlesen, die steht da nicht nur, weils so schön ausschaut

Aber am besten den Widerspruch in den nächsten Tag los schicken, damit die den Widerspruch und den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zur Kenntnis nehmen, bevor eventuell weiter Maßnahmen wegen Nichtzahlung ergriffen werden.
Solang du die 4 Wochen einhältst und kein negativer Widerspruchsbescheid von denen kommt, kannst du die Vollstreckung zwar wieder stoppen, aber besser ist es natürlich, so etwas gleich zu vermeiden.
Daher die 4 Wochen Frist besser nicht ausnutzen. Gehen die beiden Schreiben rechtzeitig und nachweisbar bei der Rundfunkanstalt ein, passiert in der Regel erst einmal gar nichts, es kommt höchstens so ein "Wir bitten um Verständnis"-Schrieb, der als reine Eingangsbestätigung des Widerspruchs angesehen werden kann.