Hallo zusammen

Ich weiss das die Frage die ich gleich stellen werde,schonmal im Forum durchgesprochen wurde.Nur leider finde ich diesen Thread nicht mehr,daher entschuldigt dies bitte.
Person Y hat einen Beitragsbescheid bekommen dem Sie ordnunggsgemäss widersprochen hat (inkl. Aussetzung auf Vollstreckung)
mit einer Frist von 3Wochen.Da die gesetzliche Pflicht 3 Monate beträgt hat Person Y weiter nix unternommen.Jetzt in 4 Tagen läuft auch die gesetzliche Frist ab (Poststempel 04.08.2013,leider aber nur ein Einwurf einschreiben) ,indem die Rundfunkanstalt hätte antworten müssen.
Wie sieht es rein rechtlich jetzt aus?
Hat den die Rundfunkanstalt noch das Recht die offenstehenden Zahlungen zu fordern?
Wie sollte Person Y jetzt Schritt für Schritt vorgehen (wäre hilfreich mit Begründung).
Schon mal ein lieben Dank im Voraus ihr Lieben!
