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Autor Thema: Was bisher geschah.....  (Gelesen 107214 mal)

L
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Re: Was bisher geschah.....
#60: 10. September 2013, 12:54
Hallo Andromeda,

die Frist für die Bearbeitung von Widersprüchen beträgt 3 Monate. Erst dann ist eine Untätigkeitsklage zulässig.
http://de.wikipedia.org/wiki/Unt%C3%A4tigkeitsklage
Ich hatte aber eine Frist von 3 Wochen gesetzt.  Wenn vor dem Widerspruchsbescheid der nächste Beitragsbescheid kommt,
werde ich versuchen, vor dem Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung zu beantragen, denn dann muss ich ja befürchten, dass die Vollziehung droht.

Lefty


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z
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Re: Was bisher geschah.....
#61: 10. September 2013, 23:28
Hallo liebe Freunde,
habe auch die zahlungen seit anfang des jahres eingestellt und jetzt vor einer woche endlich Gebühren-/Beitragsbescheid bekommen.
mir ist bei der ganzen sache zwar noch nen bischen unwohl aber ich glaub jetzt hats mich auch gepackt und ich will widerspruch einlegen.
THX @ Lefty , das war die grundlage für mein zusammengewürfeltes widerspruchsschreiben. ich werde es morgen eintüten und wech damit  ;D

LG zox


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a
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Re: Was bisher geschah.....
#62: 11. September 2013, 20:52
Wie auch der Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite des Bescheides zu entnehmen ist, beträgt die Widerspruchsfrist 4 Wochen.
Bitte die Belehrung unbedingt durchlesen, die steht da nicht nur, weils so schön ausschaut  ;

Ja, das ist mir schon klar, aber ich meinte die Frist für "die Anderen", also die 3 Monate.

Danke Lefty


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y
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Re: Was bisher geschah.....
#63: 30. September 2013, 21:24
Hallo zusammen  :)

Ich weiss das die Frage die ich gleich stellen werde,schonmal im Forum  durchgesprochen wurde.Nur leider finde ich diesen Thread nicht mehr,daher entschuldigt dies bitte.

Person Y hat einen Beitragsbescheid bekommen dem Sie ordnunggsgemäss widersprochen hat (inkl. Aussetzung auf Vollstreckung)
mit einer Frist von 3Wochen.Da die gesetzliche Pflicht 3 Monate beträgt hat Person Y weiter nix unternommen.Jetzt in 4 Tagen läuft auch die gesetzliche Frist ab (Poststempel 04.08.2013,leider aber nur ein Einwurf einschreiben) ,indem die Rundfunkanstalt hätte antworten müssen.

Wie sieht es rein rechtlich jetzt aus?

Hat den die Rundfunkanstalt noch das Recht die offenstehenden Zahlungen zu fordern?

Wie sollte Person Y jetzt Schritt für Schritt vorgehen (wäre hilfreich mit Begründung).

Schon mal ein lieben Dank im Voraus ihr Lieben! :)


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themob

Re: Was bisher geschah.....
#64: 30. September 2013, 21:52
Hallo zusammen  :)

Ich weiss das die Frage die ich gleich stellen werde,schonmal im Forum  durchgesprochen wurde.Nur leider finde ich diesen Thread nicht mehr,daher entschuldigt dies bitte.

Person Y hat einen Beitragsbescheid bekommen dem Sie ordnunggsgemäss widersprochen hat (inkl. Aussetzung auf Vollstreckung)
mit einer Frist von 3Wochen.Da die gesetzliche Pflicht 3 Monate beträgt hat Person Y weiter nix unternommen.Jetzt in 4 Tagen läuft auch die gesetzliche Frist ab (Poststempel 04.08.2013,leider aber nur ein Einwurf einschreiben) ,indem die Rundfunkanstalt hätte antworten müssen.

Wie sieht es rein rechtlich jetzt aus?

Hat den die Rundfunkanstalt noch das Recht die offenstehenden Zahlungen zu fordern?

Wie sollte Person Y jetzt Schritt für Schritt vorgehen (wäre hilfreich mit Begründung).

Schon mal ein lieben Dank im Voraus ihr Lieben! :)

Die gesetzliche Frist für Person Y läuft im November ab. 3 Monate, nicht 2. (4.8 bis 4.11)

Mögliche nächste Schritte danach.
Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz mit Nachweisen in Form der Schreiben die Person Y am 4.8. geschickt hat plus Nachweis für Einwurf Einschreiben. Das würde den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung betreffen.

Für den Widerspruch: Untätigkeitsklage beim VG, Beispiel siehe hier: http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/09/funfter-offener-brief-die-intendantin.html  (bis zum Ende nach unten scrollen)

PS: Wenn Du oben auf Profil klickst, kannst Du auf der linken Seite unter Deinem Namen den Punkt "Beiträge anzeigen" anklicken. So gelangst Du zu einer Übersicht von allen Themen in denen Du schon mal gepostet hast.

SuFu für die 2 Themen:
Untätigkeitsklage
Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz






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Re: Was bisher geschah.....
#65: 06. Oktober 2013, 18:08
Vielen Dank themob!  ;)

Datum war falsch,meinte 16.07.2013.

Kennt jemand die Kosten für Untätigkeitsklage und Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz ?


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Re: Was bisher geschah.....
#66: 06. Oktober 2013, 19:04
Hallo Yvonne,
das ist im Gerichtskostengesetz geregelt. Hier der Link http://dejure.org/gesetze/GKG

Gruß Lefty


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Re: Was bisher geschah.....
#67: 07. Oktober 2013, 06:03
Hallo Yvonne,
das ist im Gerichtskostengesetz geregelt. Hier der Link http://dejure.org/gesetze/GKG

Gruß Lefty

Super!Vielen Lieben dank!

Muss Person Y eigentlich für die 2 Sachen einen Anwalt nehmen oder kann das selbstständig gemacht werden?


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Re: Was bisher geschah.....
#68: 07. Oktober 2013, 11:33
Hallo Yvonne,
das wiederum ist in der Verwaltungsgerichtsordnung geregelt: http://dejure.org/gesetze/VwGO
Vor dem Verwaltungsgericht ist nicht zwingend ein Anwalt vorgeschrieben.

Gruß Lefty


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Re: Was bisher geschah.....
#69: 07. Oktober 2013, 21:58
Hallo Zusammen,
ich habe jetzt auch eine Antwort auf meinen Widerspruch bekommen, siehe Anhang.
wie verhält man sich da jetzt am besten, sollte man da jetzt schon handeln oder besser abwarten bis man ein richtigen Bescheid bekommt ?

LG zox


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Re: Was bisher geschah.....
#70: 09. Oktober 2013, 18:50
Hallo Zusammen,
ich habe jetzt auch eine Antwort auf meinen Widerspruch bekommen, siehe Anhang.
wie verhält man sich da jetzt am besten, sollte man da jetzt schon handeln oder besser abwarten bis man ein richtigen Bescheid bekommt ?

LG zox


Ich persönlich würde erst den richtigen Ablehnungsbescheid abwarten oder gab es zu dem Schreiben eine Rechtshilfebelehrung?


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Re: Was bisher geschah.....
#71: 12. Oktober 2013, 10:13
Hallo zusammen.

An die Experten hier im Forum.Ist denn eine Untätigkeitsklage überhaupt sinnvoll?Denn wenn Person Y diese beim VG einreicht, muss ja die Rundfunkanstalt innerhalb einer Frist reagieren und mir die Ablehnung des Widerspruchschreibens zusenden. Somit könnte ich dann dagegen klagen.Aber andersherum wäre es nicht sinnvoll nur einen Antrag auf Gewährung von Eilrechtschutz zu beantragen und dann auf Zeit zu spielen um zu schauen wie z.B Rossmann und Sixt sich aus der Affäre ziehen vor Gericht?

Lieben Gruss
Moni


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Re: Was bisher geschah.....
#72: 12. Oktober 2013, 11:30
Hallo Yvonne,

hier ein bisschen was zu lesen: http://www.juraexamen.info/einstweiliger-rechtsschutz-im-verwaltungsverfahren-teil-1-der-antrag-nach-%C2%A7-80-abs-5-vwgo/
Eilrechtsschutz brauchst Du erst dann, wenn die Vollziehung droht.
Mit der Untätigkeitsklage ist das so eine Sache. Wenn der "Beitragsservice" sich nicht rührt, würde ich nichts machen. Es sei denn, Du willst ihn vor Dir hertreiben. Wenn aber der nächste "Beitragsbescheid" kommt, bevor der Widerspruch zum vorherigen beschieden ist, musst Du den Widerspruchsbescheid mit einer Untätigkeitsklage einfordern (und natürlich auch dem neuen Beitragsbescheid widersprechen).

Lefty


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Re: Was bisher geschah.....
#73: 12. Oktober 2013, 11:41
Meiner Meinung nach muss aber der BS aktiv dazu getrieben werden, Widerspruchsbescheide auszustellen. Der BS und die ÖR spielen hier doch auf Zeit. Wenn keiner klagen kann, kann auch keiner Recht bekommen. Und sie rechnen wohl damit, dass irgendwann alles einschläft.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

z
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Re: Was bisher geschah.....
#74: 12. Oktober 2013, 15:06
Hallo Zusammen,
ich habe jetzt auch eine Antwort auf meinen Widerspruch bekommen, siehe Anhang.
wie verhält man sich da jetzt am besten, sollte man da jetzt schon handeln oder besser abwarten bis man ein richtigen Bescheid bekommt ?

LG zox


Ich persönlich würde erst den richtigen Ablehnungsbescheid abwarten oder gab es zu dem Schreiben eine Rechtshilfebelehrung?

Rechtshilfebelehrung war keine dabei.
Meine Überlegung wäre nochmal eine Aufforderung ( siehe Anhang ) zum BS zu schicken, nur welche Frist setzt man dann dem BS ?
Oder wirklich den Ablehnungsbescheid tatenlos abwarten, wer weis wann die den schicken.

LG zox


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