Hallo,
schönen Abend erstmal.
Ich möchte bei einem laufenden Verfahren keine Schriftstücke hochladen, werde aber die Schreiben sinn- und wahrheitsgemäß schildern. Die Kosten werden für den Verlierer bei ca.75€ Gerichtskosten + den Kosten des Gewinners (ca. nochmal soviel) liegen.
Meinen Widerspruch zum Gebührenbescheid und meinen Antrag auf Erhebung einer Einstweiligen Verfügung begründete ich sinngemäß mit den Begriffen: Zwecksteuer, verfassungswidrig, Gleichheitssatz Artikel 3 Grundgesetzt.
Heute bekam ich vom Gericht eine Kopie der Antwort vom MDR. Der MDR bittet darum den weiteren Schriftverkehr mit der Abteilung Beitragsservice-Zentrale Dienste/Leipzig zu führen. Sie teilten dem Gericht auch mit das mir bis zur Entscheidung über den Eilantrag ohne Anerkennung einer Rechtspflicht von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen wird. Vom MDR wurde noch die Vollstreckung negiert, weil weder eine Mahnung noch eine Vollstreckungsersuchen passiert ist. Leider haben die Damen und Herren nicht die Rückseite des Gebührenbescheids gelesen.
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Ich bin nur ein Einzelfall.
Man müsste die Kräfte ein wenig bündeln. Die den Klageweg durchziehen, welches bestimmt Jahre dauern wird, brauchen Unterstützung. Und die Öffentlichkeitsarbeit ist auch nicht außer acht zu lassen. Ein paar Sponsoren für "Werbung" natürlich bei den Privaten wären auch nicht schlecht. Mir fehlt die Zeit dafür......aber vielleicht gibt es ein paar Helden.
Bis bald
Ich danke Dir nochmals, sehr. Ich finde die Geschichte spannend.
Ich bitte Dich aber um eine deutlichere Sprache, um eine dem Schriftverkehr und dem Gesetz treuere Sprache.
Was heißt "Vom MDR wurde noch die Vollstreckung negiert"? Heißt es, dass Du die Aussetzung der Vollziehung beantragt hast und sie den Antrag ablehnten?
Hier ist die Umkehrung der Ordnung merkwürdig. Das Gericht soll über die Anordnung der aufschiebende Wirkung entscheiden, wenn die Aussetzung der Vollziehung abgelehnt wurde. Das Gericht entscheidet nach der Behörde. Man liest aber in Deinem Bericht das Gegenteil: "Sie [MDR] teilten dem Gericht auch mit das mir bis zur Entscheidung über den Eilantrag ohne Anerkennung einer Rechtspflicht von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen wird."
Der Begriff "Erhebung einer Einstweiligen Verfügung" kenne ich nicht. Woher hast Du ihn?
Interessanter wäre, wenn der Antrag auf Grund einer finanziellen Härte gewesen wäre (z.B. Rentner oder Student mit weniger Einkommen als Harz IV), denn in diesem Falle scheint die Wahrscheinlichkeit einer positiven Entscheidung des Gerichtes bei der einstweiligen Anordnung höher. Hier geht es lediglich darum, ob man während der Verhandlungen zahlt oder nicht: wenn man gewinnt, bekommt man so wie so das Geld zurück.
Ja, Du bist ein Einzelfall. Man kann nicht erwarten, dass sich diese Vorgehensweise wiederholen wird, meine ich.