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Autor Thema: Was bisher geschah.....  (Gelesen 113198 mal)

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ti

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Was bisher geschah.....
Autor: 23. Juni 2013, 17:46
Im Januar erhielt ich eine Zahlungsaufforderung für Dezember bis Februar. Brav bezahlte ich 5,76€ (ein Radio) für Dezember. Den Rest wartete ich ab. Im März kam eine Zahlungserinnerung. Im Mai kam der Gebühren-/Beitragsbescheid. Dagegen legte ich Widerspruch mit gleichzeitigen Antrag auf aufschiebene Wirkung  ein (Einschreiben mit Rückschein an den MDR in Leipzig). Für die aufschiebene Wirkung setzte ich eine Frist von 10Tagen. Der MDR reagierte innerhalb der Fristsetzung nicht. Nach 11Tagen stellte ich einen Antrag auf Erhebung einer Einstweiligen Verfügung beim Verwaltungsgericht in Magdeburg (ich wohne in Sachsen/Anhalt). Das Verwaltungsgericht reagierte schnell (da kann sich der MDR/Beitragsservice mal ein Beispiel nehmen). Ich bekam ein Aktenzeichen und sollte erklären warum die Vollstreckung droht. Auf den Gebührenbescheid wird bei Nichtzahlung mit der Vollstreckung gedroht. Der MDR soll sich schriftlich beim Verwaltungsgericht äußern, ob er bis zur Entscheidung des Gerichts auf Vollstreckungsmaßnahmen vorläufig absieht. Das war Anfang Juni. Am Sonnabend erhielt ich ein Schreiben von der GEZ mit folgenden Inhalt: Bestätigung des Einganges des Widerspruchs, Aussetzung von Mahn- oder Vollstreckungsmaßnahmen bis zum Abschluss des Verfahrens, die Entscheidung des Widerspruchs wird im Anschluss an das gerichtliche Verfahren erfolgen. Eine Kopie dieses Schreibens habe ich an das Verwaltungsgericht geschickt.
Jetzt bin ich gespannt wie das Verwaltungsgericht entscheidet.
Schönen Tag


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themob

Re: Was bisher geschah.....
#1: 23. Juni 2013, 19:48
Herzlich Willkommen.

Hört sich interessant an.

3 Fragen habe ich dazu.

1. Besteht die Möglichkeit das Schreiben aus Köln anonymisiert hochzuladen?
Aus dem hervorgeht das die aus Köln den Eingang des Widerspruchs bestätigen und die Aussetzung von Mahn- oder Vollstreckungsmaßnahmen bis zum Abschluss des Verfahrens etc.

2. Was kostet der "Antrag einer Erhebung einer einstweiligen Verfügung" beim VG Magdeburg?

3. Das Schreiben vom VG Magdeburg anonymisiert zur Verfügung stellen aus dem der genaue Wortlaut des Antrags bzw. Antwort hervorgeht

Wäre hilfreich für meine weitere Vorgehensweise  ;)


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Re: Was bisher geschah.....
#2: 23. Juni 2013, 20:05
Jetzt bin ich gespannt wie das Verwaltungsgericht entscheidet.

Vielen dank für Deinen Bericht!

Ich bin auch gespannt. :)

Ebenfalls schönen Sonntag.


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Re: Was bisher geschah.....
#3: 24. Juni 2013, 19:24
Sehr interessant!

Im Vergleich zu mir hast du, nachdem keine rechtlich wirksame Antwort auf den Widerspruch kam, dich gleich ans Gericht gewandt.
Ich warte ja seit Monaten auf einen gültigen Widerspruchsbescheid, bin aber auch nicht vor Gericht tätig geworden.

In deinem Fall will die LRA ja nicht einmal jetzt einen gültigen Widerspruchsbescheid ausstellen, sondern wartet die Entscheidung des Gerichtes ab!!!

Warum haben die solche Angst vor dem Widerspruchsbescheid??? Wissen die etwas selber schon, dass die Neuregelung rechtlich nicht haltbar ist???


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Re: Was bisher geschah.....
#4: 24. Juni 2013, 20:27
Warum haben die solche Angst vor dem Widerspruchsbescheid??? Wissen die etwas selber schon, dass die Neuregelung rechtlich nicht haltbar ist???

Wir kennen nicht genau den Fall von ti, aber es sieht so aus, dass er/sie/es Hoffnung hat. Die Rundfunkanstalt macht den Widerspruchsbescheid von der Entscheidung vom Gericht über den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung.

Die Sache ist delikat, ich hoffe, ti begründete gut, warum er/sie/es nicht zahlen kann vor einer Entscheidung, warum die Vollziehung eine Härte ist. Und wenn die Vollziehung eine Härte ist: warum wird er nicht auf Grund der Härtefallregelung befreit?

Es ist tatsächlich spannend.


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Re: Was bisher geschah.....
#5: 24. Juni 2013, 23:27
Die Sache ist delikat, ich hoffe, ti begründete gut, warum er/sie/es nicht zahlen kann vor einer Entscheidung, warum die Vollziehung eine Härte ist. Und wenn die Vollziehung eine Härte ist: warum wird er nicht auf Grund der Härtefallregelung befreit?

Ich erlaube mir nochmals, dass Gesetz zu zitieren und etwas umzuformatieren § 80 (4) VwGO:

"Die Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen oder über den Widerspruch zu entscheiden hat, kann in den Fällen des Absatzes 2 die Vollziehung aussetzen, soweit nicht bundesgesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten kann sie die Vollziehung auch gegen Sicherheit aussetzen.
Die Aussetzung soll bei öffentlichen Abgaben und Kosten erfolgen:,
1. Wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts bestehen oder
2. Wenn die Vollziehung für den Abgaben- oder Kostenpflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte."


Durch das Wörtchen oder verstehe ich dass so, dass man entweder die Rechtmäßigkeit eines Gesetzes anzweifeln darf, oder die Vollstreckung eine Härte für den Betroffenen darstellen sollte.
In beiden Fällen kann die Vollstreckung bis zur Entscheidung über den Widerspruch oder die Entscheidung vor Gericht ausgesetzt werden.


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chevignon

Re: Was bisher geschah.....
#6: 26. Juni 2013, 01:26
Die Sache ist delikat, ich hoffe, ti begründete gut, warum er/sie/es nicht zahlen kann vor einer Entscheidung, warum die Vollziehung eine Härte ist. Und wenn die Vollziehung eine Härte ist: warum wird er nicht auf Grund der Härtefallregelung befreit?

Ich erlaube mir nochmals, dass Gesetz zu zitieren und etwas umzuformatieren § 80 (4) VwGO:

"Die Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen oder über den Widerspruch zu entscheiden hat, kann in den Fällen des Absatzes 2 die Vollziehung aussetzen, soweit nicht bundesgesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten kann sie die Vollziehung auch gegen Sicherheit aussetzen.
Die Aussetzung soll bei öffentlichen Abgaben und Kosten erfolgen:,
1. Wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts bestehen oder
2. Wenn die Vollziehung für den Abgaben- oder Kostenpflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte."


Durch das Wörtchen oder verstehe ich dass so, dass man entweder die Rechtmäßigkeit eines Gesetzes anzweifeln darf, oder die Vollstreckung eine Härte für den Betroffenen darstellen sollte.
In beiden Fällen kann die Vollstreckung bis zur Entscheidung über den Widerspruch oder die Entscheidung vor Gericht ausgesetzt werden.

Ich glaube, dass ist bis jetzt der spannenste Fall, den wir hier zur Steuer haben.
Wenn die wirklich zugunsten des Klägers entscheiden, bin ich jetzt schon auf die Begründung gespannt, denn auf diese könnten dann viele von uns aufbauen.


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Re: Was bisher geschah.....
#7: 26. Juni 2013, 14:06
Wir haben auch ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes, aber wir zahlen trotzdem. Angegriffen haben wir natürlich auch. Der Widerspruch ist vor ein paar Tagen auf den Weg nach Köln gegangen.  Bin mal gespannt, wie sie aber im vorliegenden Fall reagieren, wenn das Gericht bereits eingeschaltet wird, bevor die da richtig in die Gänge kommen. Vielleicht brauchen die auch erst mal ein paar Versuchskaninchen, damit sie wissen, wie sie mit den anderen Fällen umgehen können.

Die gesamte Materie ist für beide Seiten absolutes Neuland. Wir wußten das bereits, als der Mist eingetütet wurde. Den ÖRR wird es wohl erst allmählich klar. Der Zauberlehrling läßt grüßen.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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ti

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Re: Was bisher geschah.....
#8: 26. Juni 2013, 21:19
Hallo,
schönen Abend erstmal.
Ich möchte bei einem laufenden Verfahren keine Schriftstücke hochladen, werde aber die Schreiben sinn- und wahrheitsgemäß schildern. Die Kosten werden für den Verlierer bei ca.75€ Gerichtskosten + den Kosten des Gewinners (ca. nochmal soviel) liegen.
Meinen Widerspruch zum Gebührenbescheid und meinen Antrag auf Erhebung einer Einstweiligen Verfügung begründete ich sinngemäß mit den Begriffen: Zwecksteuer, verfassungswidrig, Gleichheitssatz Artikel 3 Grundgesetzt.
Heute bekam ich vom Gericht eine Kopie  der Antwort vom MDR. Der MDR bittet darum den weiteren Schriftverkehr mit der Abteilung Beitragsservice-Zentrale Dienste/Leipzig zu führen. Sie teilten dem Gericht auch mit das mir bis zur Entscheidung über den Eilantrag ohne Anerkennung einer Rechtspflicht von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen wird. Vom MDR wurde noch die Vollstreckung negiert, weil weder eine Mahnung noch eine Vollstreckungsersuchen passiert ist. Leider haben die Damen und Herren nicht die Rückseite des Gebührenbescheids gelesen.
------------------
Ich bin nur ein Einzelfall.
Man müsste die Kräfte ein wenig bündeln. Die den Klageweg durchziehen, welches bestimmt Jahre dauern wird, brauchen Unterstützung. Und die Öffentlichkeitsarbeit ist auch nicht außer acht zu lassen. Ein paar Sponsoren für "Werbung" natürlich bei den Privaten wären auch nicht schlecht. Mir fehlt die Zeit dafür......aber vielleicht gibt es ein paar Helden.

Bis bald


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Re: Was bisher geschah.....
#9: 26. Juni 2013, 21:53
Hallo,
schönen Abend erstmal.
Ich möchte bei einem laufenden Verfahren keine Schriftstücke hochladen, werde aber die Schreiben sinn- und wahrheitsgemäß schildern. Die Kosten werden für den Verlierer bei ca.75€ Gerichtskosten + den Kosten des Gewinners (ca. nochmal soviel) liegen.
Meinen Widerspruch zum Gebührenbescheid und meinen Antrag auf Erhebung einer Einstweiligen Verfügung begründete ich sinngemäß mit den Begriffen: Zwecksteuer, verfassungswidrig, Gleichheitssatz Artikel 3 Grundgesetzt.
Heute bekam ich vom Gericht eine Kopie  der Antwort vom MDR. Der MDR bittet darum den weiteren Schriftverkehr mit der Abteilung Beitragsservice-Zentrale Dienste/Leipzig zu führen. Sie teilten dem Gericht auch mit das mir bis zur Entscheidung über den Eilantrag ohne Anerkennung einer Rechtspflicht von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen wird. Vom MDR wurde noch die Vollstreckung negiert, weil weder eine Mahnung noch eine Vollstreckungsersuchen passiert ist. Leider haben die Damen und Herren nicht die Rückseite des Gebührenbescheids gelesen.
------------------
Ich bin nur ein Einzelfall.
Man müsste die Kräfte ein wenig bündeln. Die den Klageweg durchziehen, welches bestimmt Jahre dauern wird, brauchen Unterstützung. Und die Öffentlichkeitsarbeit ist auch nicht außer acht zu lassen. Ein paar Sponsoren für "Werbung" natürlich bei den Privaten wären auch nicht schlecht. Mir fehlt die Zeit dafür......aber vielleicht gibt es ein paar Helden.

Bis bald

Ich danke Dir nochmals, sehr. Ich finde die Geschichte spannend.

Ich bitte Dich aber um eine deutlichere Sprache, um eine dem Schriftverkehr und dem Gesetz treuere Sprache.

Was heißt "Vom MDR wurde noch die Vollstreckung negiert"? Heißt es, dass Du die Aussetzung der Vollziehung beantragt hast und sie den Antrag ablehnten?

Hier ist die Umkehrung der Ordnung merkwürdig. Das Gericht soll über die Anordnung der aufschiebende Wirkung entscheiden, wenn die Aussetzung der Vollziehung abgelehnt wurde. Das Gericht entscheidet nach der Behörde. Man liest aber in Deinem Bericht das Gegenteil: "Sie [MDR] teilten dem Gericht auch mit das mir bis zur Entscheidung über den Eilantrag ohne Anerkennung einer Rechtspflicht von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen wird."

Der Begriff "Erhebung einer Einstweiligen Verfügung" kenne ich nicht. Woher hast Du ihn?

Interessanter wäre, wenn der Antrag auf Grund einer finanziellen Härte gewesen wäre (z.B. Rentner oder Student mit weniger Einkommen als Harz IV), denn in diesem Falle scheint die Wahrscheinlichkeit einer positiven Entscheidung des Gerichtes bei der einstweiligen Anordnung höher. Hier geht es lediglich darum, ob man während der Verhandlungen zahlt oder nicht: wenn man gewinnt, bekommt man so wie so das Geld zurück.

Ja, Du bist ein Einzelfall. Man kann nicht erwarten, dass sich diese Vorgehensweise wiederholen wird, meine ich.


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Re: Was bisher geschah.....
#10: 29. Juni 2013, 16:53
Hallo,

nach der Entscheidung des Gerichts werde ich den Schriftverkehr hochladen...ist versprochen!

 "Erhebung einer Einstweiligen Verfügung" - meine Anschreiben an das Verwaltungsgericht fing mit  folgenden Worten an: Antrag auf Erhebung einer Einstweiligen Verfügung.
Die Rundfunkanstalt hat mit Ihren Antwortschreiben dem Gericht mitgeteilt, das weder eine Mahnung oder ein Vollstreckungsersuchen ergangen ist und somit auch keine Vollstreckung droht.
Woher soll ich wissen, das keine Vollstreckung droht. Meine Fristsetzung für die aufschiebene Wirkung wurde von der LRA ignoriert und auf der Rückseite des Gebühren-/Beitragsbescheides wird bei nicht unverzüglicher Zahlung mit Vollstreckungsmaßnahmen und im Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Geldbußen bis zu 1000€ gedroht :o
Warum die LRA mit Ihrer Entscheidung bis zum Abschluss des laufenden Verfahren warten will, ist mir ein Rätsel. Ich werde  für den Widerspruchsbescheid mal eine Frist setzten. Gibt es eigentlich dafür gesetzliche Fristen?...4 Wochen.....3Monate....oder 10Jahre 8)  ??
Irgendwann möchte ich doch gegen den Widerspruchsbescheid bei ablehnender Antwort klagen.

Schönen Tag


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Re: Was bisher geschah.....
#11: 29. Juni 2013, 20:37
Zitat
Ich werde  für den Widerspruchsbescheid mal eine Frist setzten. Gibt es eigentlich dafür gesetzliche Fristen?...4 Wochen.....3Monate....oder 10Jahre   ??

... soweit ich weiß 3 Monate ab Eingangsstempel (den du dir hoffentlich per Einschreiben mit Rückschein) geben lassen hast.

Mein Widerspruch + Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist letzte Woche bei denen eingegangen mit Namen und Unterschrift des Empfängers.

Grüße

PS: bin gespannt wie es bei dir weiter geht


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Re: Was bisher geschah.....
#12: 30. Juni 2013, 19:08
Prima, die Rundfunkanstalten sagen also selbst, wenn der Widerspruch gegen den Beitragsbescheid eingegangen ist, aber kein rechtsgültiger Widerspruchsbescheid von den Rundfunkanstalten kommt, wird auch nicht vollstreckt.

Dann lehn ich mich mal gemütlich zurück und zahle weiter keinen Cent an den Laden. Bin ja gespannt, ob jetzt dann der dritte Beitragsbescheid für den Zeitraum Mai bis Juli kommt, gegen den ich dann wieder wie gewohnt Widerspruch einlege *g*


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Re: Was bisher geschah.....
#13: 02. Juli 2013, 12:58
Hallo,

ich habe für den Widerspruchsbescheid eine Frist bis zum 23.8.2013 gesetzt.

Bis bald


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Re: Was bisher geschah.....
#14: 21. Juli 2013, 16:56
Hallo,
die Klage vor dem Verwaltungsgericht auf die aufschiebene Wirkung des Widerspruchs habe ich verloren  :'( .
Den Widerspruchsbescheid vom MDR habe ich auch erhalten. Dagegen bereite ich gerade die Klage vor.
In den nächsten Tagen anonymisiere und scanne ich den Schriftverkehr ein und lade ihn dann hoch.

Bis bald


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