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Autor Thema: Was bisher geschah.....  (Gelesen 107509 mal)

S
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Re: Was bisher geschah.....
#90: 02. November 2013, 21:37
Im Schreiben vom Verwaltungsgericht ist Person Y  dieser Absatz (rot gekennzeichnet) nicht ganz klar was damit gemeint ist. Muss dazu Stellung genommen werden,wenn ja wie und in welcher Form?

Muss denn nicht die Gebühr für die Untätigkeitsklage vom Angeklagten also der Rundfunkanstalt gezahlt werden? Wieso muss Person Y diese Gebühr zahlen?

Leider finde ich das Schreiben nicht.

Nach meiner Erfahrung muss man vorschießen, und wenn man gewinnt, werden die Gebühren der anderen Seite auferlegt. Dass die andere Seite zahlen soll, sollte beantragt werden, vielleicht ist bei Klagen beim Verwaltungsgericht nicht nötig, vielleicht kannst Du es nachträglich beantragen.


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y
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Re: Was bisher geschah.....
#91: 02. November 2013, 22:12
Anscheinend haben die Anhänge noch keine Freigabe erhalten.


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V
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Re: Was bisher geschah.....
#92: 02. November 2013, 22:33
Anscheinend haben die Anhänge noch keine Freigabe erhalten.

Die Anhänge sind jetzt einsehbar.


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y
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Re: Was bisher geschah.....
#93: 03. November 2013, 10:20
Im Schreiben vom Verwaltungsgericht ist Person Y  dieser Absatz (rot gekennzeichnet) nicht ganz klar was damit gemeint ist. Muss dazu Stellung genommen werden,wenn ja wie und in welcher Form?

Muss denn nicht die Gebühr für die Untätigkeitsklage vom Angeklagten also der Rundfunkanstalt gezahlt werden? Wieso muss Person Y diese Gebühr zahlen?

Leider finde ich das Schreiben nicht.

Nach meiner Erfahrung muss man vorschießen, und wenn man gewinnt, werden die Gebühren der anderen Seite auferlegt. Dass die andere Seite zahlen soll, sollte beantragt werden, vielleicht ist bei Klagen beim Verwaltungsgericht nicht nötig, vielleicht kannst Du es nachträglich beantragen.


Also du meinst das Person Y zusätzlich einen Antrag stellen sollte ,das der Beklagte diese Kosten zahlen muss?Wie könnte denn so ein Antrag aussehen?

Weiss sonst jemand was genaueres in diesem Fall zum Verwaltungsrecht?Warum Person Y diese Kosten tragen solll?
Wie wäre jetzt die richtige Vorgehensweise?


Lieben Dank
Gruss A


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Re: Was bisher geschah.....
#94: 03. November 2013, 10:44
Kleiner Einwurf nebenbei:
Die Rechtsabteilung des ÖRR wird doch wohl höchstwahrscheinlich auch über Rundfunkbeiträge finanziert. d.h. im Grossen und Ganzen werden die gesamten Klagekosten sowieo vom Beitragszahler finanziert.

Im Mietrecht z.B. ist so etwas nicht erlaubt. Eine Vermieterrechtschutzversicherung kann verständlicherweise nicht auf die Nebenkosten umgelegt werden. Wäre ja auch noch schöner, wenn der Mieter den Anwalt des Vermieters bezahlen müsste.

Der ÖRR jedoch machts möglich...


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Re: Was bisher geschah.....
#95: 03. November 2013, 14:48
Also du meinst das Person Y zusätzlich einen Antrag stellen sollte ,das der Beklagte diese Kosten zahlen muss?Wie könnte denn so ein Antrag aussehen?

In einer normalen Klage gegen einen Bescheid würde im Rubrum etwas wie folgendes stehen:

Zitat
Ich erhebe Klage und beantrage:

1. Der Bescheid der Beklagten vom DD1 (AZ1) in der Fassung des
Widerspruchbescheides vom DD2 (AZ2) wird aufgehoben.

2. Der Beklagten werden die Kosten des Verfahrens auferlegt.

Wenn Du aber (2) vergisst, sollte es meiner Meinung nach unproblematisch den Antrag nachträglich, aber vor der mündlichen Verhandlung zu stellen. Es gilt eigentlich Mündlichkeitsprinzip, die Anträge und Argumente werden eigentlich in der mündlichen Verhandlung gebracht, aber man kann auf den vorherigen schriftlichen Verkehr verweisen.



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Re: Was bisher geschah.....
#96: 03. November 2013, 15:58
Hallo,
nach 3 Monaten habe ich ein Lebenszeichen von meiner Klage gegen den Widerspruchsbescheid  vom Verwaltungsgericht bekommen. Ich hatte leider wenig Zeit und hab es einfach laufen lassen.
.. naja bald ist Winter und da wird es ruhiger.

Ist eigentlich schon irgendeine Klage gegen einen Widerspruchsbescheid entschieden??

Was machen die "großen" Kläger...Drogeriekette usw. ??

Schönen Sonntag


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Re: Was bisher geschah.....
#97: 03. November 2013, 21:08
Ist eigentlich schon irgendeine Klage gegen einen Widerspruchsbescheid entschieden??

Was machen die "großen" Kläger...Drogeriekette usw. ??

Sobald über die erste Klage gegen einen abgelehnten Widerspruch in erster Instanz entschieden wurde, wird das bei gez-boykott sicher nicht zu übersehen sein.

Eine umfangreiche Übersicht über die Entscheidungen in den "großen" Klagen ist z. Bsp. hier:  http://www.wohnungsabgabe.de/aktuelles2013.html

Markus


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Re: Was bisher geschah.....
#98: 04. November 2013, 12:54
Hallo Zusammen,
Ich selbst habe am 10.09.13 gegen meinem Beitragsbescheid Widerspruch eingelegt, bisher habe ich noch keine Entscheidung vom BS über mein Widerspruch bekommen.
Nun hat meine Freundin auch Post vom BS bekommen, Sie ist an gleicher Adresse wie ich gemeldet und wohnt auch hier, ist aber weder Mieterin noch Eigentümerin der Wohnung.
Meine Frage wäre sollte oder muß Sie den Antwortbogen ausgefüllt zurück schicken ? Da Sie natürlich nicht zahlen soll nur weil ich Widerspruch eingelegt habe müsste Sie meine Beitragsnummer und Beitragskonto angeben ?

Lg zox


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Re: Was bisher geschah.....
#99: 04. November 2013, 13:40
Meine Frage wäre sollte oder muß Sie den Antwortbogen ausgefüllt zurück schicken ? Da Sie natürlich nicht zahlen soll nur weil ich Widerspruch eingelegt habe müsste Sie meine Beitragsnummer und Beitragskonto angeben ?

Ich glaube ja, sie sollte Deine Beitragsnummer und Beitragskonto angeben. Die GEZ will wissen, wer mit wem wohnt und das ist Gesetz.

Wenn sie es nicht tut, dann soll sie auch klagen und alles selbst tun.

Wenn sie es tut und Du nicht zahlst, dann soll sie zahlen: ihr sein Gesamtschuldner. Wenn beide nicht zahlen, dann sollten meiner Meinung nach beide als Kläger in der Klage erscheinen.


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Re: Was bisher geschah.....
#100: 04. November 2013, 13:49
...
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§ 161 VWGO
[Entscheidung durch Beschluß; Erledigung des Rechtsstreits; Untätigkeitsklage].(1) Das Gericht hat im Urteil oder, wenn das Verfahren in anderer Weise beendet worden ist, durch Beschluß über die Kosten zu entscheiden.

(2) Ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt, so entscheidet das Gericht außer in den Fällen des § 113 Abs. 1 Satz 4 nach billigem Ermessen über die Kosten des Verfahrens durch Beschluß; der bisherige Sach- und Streitstand ist zu berücksichtigen. Der Rechtsstreit ist auch in der Hauptsache erledigt, wenn der Beklagte der Erledigungserklärung des Klägers nicht innerhalb von zwei Wochen seit Zustellung des die Erledigungserklärung enthaltenden Schriftsatzes widerspricht und er vom Gericht auf diese Folge hingewiesen worden ist.

(3) In den Fällen des § 75 fallen die Kosten stets dem Beklagten zur Last, wenn der Kläger mit seiner Bescheidung vor Klageerhebung rechnen durfte.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Re: Was bisher geschah.....
#101: 04. November 2013, 14:36
Ich bin kein Jurist und kann mich leider auch nicht so ausdrücken wie einer, aber im Falle, dass man einen Rechtstreit gegen ein öffentlich rechtlich finanziertes Unternehmen verliert, wäre es aus meiner Sicht doch eine angemessene richterliche Entscheidung, wenn zumindest jeder seinen Anteil an den Kosten übernimmt. Zumal die Anwälte der ÖR ja über Beitragseinnahmen finanziert werden und daher die Belastung für das Unternehmen wesentlich geringer ausfällt (wird auf die Allgemeinheit umgelegt) als für eine Privatperson. Im Falle das man gewinnt, sollten dann aber die Kosten dem ÖR komplett auferlegt werden.


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Re: Was bisher geschah.....
#102: 04. November 2013, 17:02
Wenn beide nicht zahlen, dann sollten meiner Meinung nach beide als Kläger in der Klage erscheinen.

Das geht aber nicht ohne Weiteres, jedenfalls nicht, solang nur gegen einen konkrete Forderungen erhoben werden. Teilweise gibts die Möglichkeit, einer Klage beizutreten, aber ich weiß nicht, ob bzw. unter welchen Umständen das im Verwaltungsrecht geht.

Wenn einer eh klagen will, ist es wahrscheinlich am klügsten, der Auskunftspflicht nachzukommen. Solang die Vollstreckung nicht formal ausgesetzt ist, können sie sich dann halt an beide wenden und haben auch für den nächsten Beitragsbescheid die Auswahl. Ich glaub aber nicht, dass sie das in der Praxis tun, solang es keine endgültige Entscheidung eines Gerichts gibt.


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Re: Was bisher geschah.....
#103: 04. November 2013, 18:15
Hallo,also Y heute beim Verwaltungsgericht angerufen und sich erkundigt wie das mit den kosten bei einer Untätigkeitsklage ist.

-Die gebühr muss vorgestreckt werden.
-Dem Beklagten wird eine Frist von 4 Wochen gesetzt um dazu Stellung zu nehmen.
-Wenn Widerspruchsablehnung zugesendet wurde,muss Kläger dann Klage zurückziehen.Damit ist die Sache erledigt.Kosten 1/3 Kläger
 2/3 Beklagte.

Aber den letzten Punkt hat Person Y nicht 100% am Telefon kapiert.


Muss man wirklich die U.Klage zurück,wenn die Ablehnung des Widerspruchs eingegangen ist?
Kann man nicht direkt die richtige Klage gegen die Ablehnung dran hängen?


LG







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Re: Was bisher geschah.....
#104: 04. November 2013, 19:22
Hallo,also Y heute beim Verwaltungsgericht angerufen und sich erkundigt wie das mit den kosten bei einer Untätigkeitsklage ist.

-Die gebühr muss vorgestreckt werden.
-Dem Beklagten wird eine Frist von 4 Wochen gesetzt um dazu Stellung zu nehmen.
-Wenn Widerspruchsablehnung zugesendet wurde,muss Kläger dann Klage zurückziehen.Damit ist die Sache erledigt.Kosten 1/3 Kläger
 2/3 Beklagte.

Aber den letzten Punkt hat Person Y nicht 100% am Telefon kapiert.


Muss man wirklich die U.Klage zurück,wenn die Ablehnung des Widerspruchs eingegangen ist?
Kann man nicht direkt die richtige Klage gegen die Ablehnung dran hängen?


Das ist eine interessante Frage. Vielleicht kannst Du das Gericht fragen? Am besten persönlich vorbei.

Die Untätigkeitsklage ist zu Ende mit der Ablehnung, ärgerlich dass man 1/3 Gebühr zahlen muss, weil die anderen ihre Pflicht versäumen. Aber hier ginge darum, die Anträge in der Klage vor einer mündlichen Verhandlung zu ändern anstatt die Klage zurückzuziehen: warum nicht? Vielleicht weiß es hier jemand?


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