Ich bin kein Jurist und kann mich leider auch nicht so ausdrücken wie einer, aber im Falle, dass man einen Rechtstreit gegen ein öffentlich rechtlich finanziertes Unternehmen verliert, wäre es aus meiner Sicht doch eine angemessene richterliche Entscheidung, wenn zumindest jeder seinen Anteil an den Kosten übernimmt. Zumal die Anwälte der ÖR ja über Beitragseinnahmen finanziert werden und daher die Belastung für das Unternehmen wesentlich geringer ausfällt (wird auf die Allgemeinheit umgelegt) als für eine Privatperson. Im Falle das man gewinnt, sollten dann aber die Kosten dem ÖR komplett auferlegt werden.
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)