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Autor Thema: Was bisher geschah.....  (Gelesen 113230 mal)

L
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Re: Was bisher geschah.....
#75: 12. Oktober 2013, 16:18
Hallo zox500,

das Porto würde ich mir sparen. Die Frist für die Bearbeitung von Widersprüchen beträgt 3 Monate. Erst dann ist eine Untätigkeitsklage zulässig.
http://de.wikipedia.org/wiki/Unt%C3%A4tigkeitsklage

Gruß Lefty

P.S. Dein Anschreiben klingt so unterwürfig (ich bitte um einen Bescheid), besser: Ich fordere Sie auf...
Ausserdem heißt es "... um einen Bescheid".


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y
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Re: Was bisher geschah.....
#76: 13. Oktober 2013, 12:24
Hallo Yvonne,

hier ein bisschen was zu lesen: http://www.juraexamen.info/einstweiliger-rechtsschutz-im-verwaltungsverfahren-teil-1-der-antrag-nach-%C2%A7-80-abs-5-vwgo/
Eilrechtsschutz brauchst Du erst dann, wenn die Vollziehung droht.
Mit der Untätigkeitsklage ist das so eine Sache. Wenn der "Beitragsservice" sich nicht rührt, würde ich nichts machen. Es sei denn, Du willst ihn vor Dir hertreiben. Wenn aber der nächste "Beitragsbescheid" kommt, bevor der Widerspruch zum vorherigen beschieden ist, musst Du den Widerspruchsbescheid mit einer Untätigkeitsklage einfordern (und natürlich auch dem neuen Beitragsbescheid widersprechen).

Lefty

Hallo Lefty,

Also wenn ich dich richtig verstehe,muss erst Eilrechtschutz beantragt werden wenn Schreiben eines Inkasso bzw. Gerichtsvollzieher im Briefkasten liegt???


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y
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Re: Was bisher geschah.....
#77: 13. Oktober 2013, 13:03
Ach was ich noch was vergessen habe zu schreiben.

Person Y hatte den Widerspruch per Einwurfeinschreiben versendet,gibt es da rechtlich gesehen für Y Schwierigkeiten dies nachzuweisen das der Widerspruch eingegangen ist? 3-Monatsfrist läuft am Mittwoch 16.10.2013 ab.


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Re: Was bisher geschah.....
#78: 13. Oktober 2013, 13:18
Eine Kopie als Fax dorthinschicken ist ein wichtiger Nachweis (Sendebericht ausdrucken!)
Bei mir steht dann auf dem Originalbrief noch: vorab per Fax an (Faxnummer BS)


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

y
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Re: Was bisher geschah.....
#79: 13. Oktober 2013, 13:38
Eine Kopie als Fax dorthinschicken ist ein wichtiger Nachweis (Sendebericht ausdrucken!)
Bei mir steht dann auf dem Originalbrief noch: vorab per Fax an (Faxnummer BS)

War die Antwort auf meine Frage bezogen?

Wenn ja,habe leider kein Faxgerät und es besteht auch keine Möglichkeit dazu. Sollte es Probleme geben mit dem Einwurfschreiben?


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Re: Was bisher geschah.....
#80: 13. Oktober 2013, 13:58
Ja, war sie. Dieses Vorgehen wird von den meisten Anwälten empfohlen. Ist aber auch nicht 100% sicher.
Einschreiben sind immer nur Beweise dafür DASS was abgeschickt wurde, nicht aber WAS. Ein Fax vorab ist zumindest eine kleine Absicherung/ ein Indiz. 100% sicher ist nur die Einlieferung per Boten, aber in diesem Fall wohl eher nicht machbar/zu teuer.

Das Thema wurde schon in einem anderen Thread behandelt. >Suchfunktion

zu: Keine Möglichkeit, Faxe zu senden:
http://www.gutefrage.net/frage/oeffentliches-fax#answers


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Re: Was bisher geschah.....
#81: 13. Oktober 2013, 14:01
Alles klar,Danke!

Die Frage mit dem Eilrechtschutz,kannste da auch was dazu sagen?


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Re: Was bisher geschah.....
#82: 13. Oktober 2013, 14:04
Leider nicht!
Ich hab noch einen link in meinem vorigen post zu öffentlichen Faxmöglichkeiten angefügt.


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Re: Was bisher geschah.....
#83: 13. Oktober 2013, 19:22
Hallo Yvonne,
ich glaube nicht, dass sie Dir den Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzen, solange ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht anhängig ist.
Das, was Du hier diesbezügl. liest, sind alles Altfälle aus der Zeit vor dem 01. Januar.
Zu Deiner zweiten Frage: Wenn Du nicht die Möglichkeit hast, vorab zu faxen, dann sende ein Einschreiben mit Rückschein. Ist zwar teuer, aber Du hast dann eine Eingangsbestätigung.

Gruß Lefty


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Re: Was bisher geschah.....
#84: 13. Oktober 2013, 21:54
Hallo Lefty,

ahja ok,verliere schon ein wenig den Überblick mit dem Mist  :( ,man will ja alles richtig machen gegen die Bande.

Also Person Y würde jetzt wie folgt vorgehen da ja die Frist am 16.10.13 abläuft.
- Ab dem 17.10.13 eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht einreichen mit den folgenden Unterlagen
( Beitragsbescheid+Widerspruch+Beleg der deutschen Post) mit der Hoffnung das das Einwurfeinschreiben als zulässig erachtet wird.Zeugen dafür hätte Y auch noch.
-Vom Antrag auf Eilrechtschutz sieht Y dann erstmal ab.

Ist dies der richtige Schritt? Für Verbesserungsvorschläge bin ich immer offen  :)

Gruss Yvonne


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Re: Was bisher geschah.....
#85: 13. Oktober 2013, 22:07
Hallo Yvonne,
ja, wenn 3 Monate um sind  und der Widerspruchsbescheid nicht da ist, kannst Du die Untätigkeitsklage einreichen.
Bezügl. eines Beispiels kannst Du hier schauen: http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/ (ziemlich weit runterscrollen).
Musst den Text natürlich auf Deine Verhältnisse anpassen, das ist ja wohl klar.
Gruß Lefty

P.S. Die Klage natürlich an das zuständige Verwaltungsgericht "Deiner" Rundfunkanstalt senden.


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y
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Re: Was bisher geschah.....
#86: 20. Oktober 2013, 21:18
So Untätigkeitsklage von Y geht morgen raus  ;)

Das beste ist ja das das zuständige Verwaltungsgericht genau dieselbe Adresse hat wie die Rundfunkanstalt  :o

Die hängen doch bestimmt unter einer Decke >:(


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Re: Was bisher geschah.....
#87: 20. Oktober 2013, 21:21
Sollte man die Untätigkeitsklage dem Gericht auch besser per Einschreiben schicken?


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Re: Was bisher geschah.....
#88: 20. Oktober 2013, 22:03
Ich denke, das Porto für ein Einschreiben kannst Du Dir sparen. Merkwürdigerweise verschwinden Briefe an die Gerichte nicht so oft, wie die an den sogenannten "Beitragsservice".



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Re: Was bisher geschah.....
#89: 02. November 2013, 21:27
Hallo zusammen,

Person Y hat heute eine Bestätigung des Verwaltungsgerichts bezüglich ihrer Untätigkeitsklage gegen die Rundfunkanstalt erhalten.Im selben Atemzug hat Person Y auch die Kosten für diese Klage von der Oberjustizkasse Hamm erhalten. Beide Schriftstücke werden als Datei angehangen.

Im Schreiben vom Verwaltungsgericht ist Person Y  dieser Absatz (rot gekennzeichnet) nicht ganz klar was damit gemeint ist. Muss dazu Stellung genommen werden,wenn ja wie und in welcher Form?

Muss denn nicht die Gebühr für die Untätigkeitsklage vom Angeklagten also der Rundfunkanstalt gezahlt werden? Wieso muss Person Y diese Gebühr zahlen?

Hoffe mir kann jemand helfen?

Liebe Grüsse
A


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