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Autor Thema: Was bisher geschah.....  (Gelesen 106819 mal)

t

ti

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Re: Was bisher geschah.....
#45: 31. August 2013, 16:44
Hallo,

bis jetzt ist nichts passiert. Ich werde mal beim VG nachfragen.

Wie lange dauern eigentlich solche Verfahren?  1..2..3..Jahre?
Gibt es eine Möglichkeit die Sache zu beschleunigen?


Durch die Mahnaussetzung bis Dezember 2014 fühle ich mich ein bisschen wie auf dem Abstellgleis. Ich werde mal bei der GEZ um den nächsten Gebühren-/Beitragsbescheid (März-Mai) bitten.


"Person A geht den Klageweg. Das dauert. Im Jahr 2014 kommt die Evaluierung der Verträge und die eventuelle Klagebegründung ist hinfällig. Je nach Begründung. Wäre meine Vermutung.... "

Das befürchte ich auch.

ti
 




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sin

Re: Was bisher geschah.....
#46: 31. August 2013, 19:12
"Person A geht den Klageweg. Das dauert. Im Jahr 2014 kommt die Evaluierung der Verträge und die eventuelle Klagebegründung ist hinfällig. Je nach Begründung. Wäre meine Vermutung.... "

Falls das passiert, hat Person A wohl immerhind schon einmal 2 Jahre Beitrag gespart.


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Re: Was bisher geschah.....
#47: 01. September 2013, 09:40
Ich bin etwas verunsichert. Person Y hat gegen den Gebührenbescheid Widerspruch eingelegt aber schon lange nix gehört ca. 7 Wochen.
In der rechtsfolgebelehrung steht, dass ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat und der fällige Betrag unverzüglich zu zahlen wäre,sonst könnten 1000€ Strafe drohen.
Person Y hat den Beitrag trotzdem nicht gezahlt und wartet jetzt auf die Ablehnung.Beim rümstöbern hier im Forum und bei manchen Beiträgen lese ich heraus das einige trotz Widerspruch die Beiträge dann unter Vorbehalt zahlen.Auch meine ich im letzten Bericht von Professor Koblenzer  gelesen zu haben das er dies auch rät.

Frage an die Experten: Wie soll sich Person Y verhalten?

Lieben Dank!


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ti

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Re: Was bisher geschah.....
#48: 01. September 2013, 13:11
@Yvonne - nicht zahlen!!!!!!!!
Ich würde, falls noch nicht geschehen, einen Antrag auf aufschiebene Wirkung mit einer angemessenen Fristsetzung bei der GEZ (für mich bleibt es immer die GEZ) stellen. Dann in Ruhe abwarten bis eventuelle Mahnverfahren/Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden und dann erst  einen Antrag auf Erhebung einer Einstweiligen Verfügung beim Verwaltungsgericht stellen. Ich war damals etwas zu schnell.
Keine Angst haben. Diese ominösen 1000€ sind bei richtiger Vorgehensweise Blödsinn und müsste bestimmt auch von einem Gericht abgesegnet werden.
Bei ablehnenden Widerspruchsbescheid bitte klagen.

Ich bin aber kein Experte  ;D
Schönen Sonntag


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Re: Was bisher geschah.....
#49: 01. September 2013, 16:05
@Yvonne - nicht zahlen!!!!!!!!
Ich würde, falls noch nicht geschehen, einen Antrag auf aufschiebene Wirkung mit einer angemessenen Fristsetzung bei der GEZ (für mich bleibt es immer die GEZ) stellen.

Vielen Dank!Klage wird aufjedenfall durchgeführt.
Hätte aber noch eine kurze Frage.Wie müsste Person Y  einen Antrag auf aufschiebene Wirkung formulieren? Gibt es im Forum eine Mustervariante?

Lg Yvonne


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themob

Re: Was bisher geschah.....
#50: 01. September 2013, 16:19
@Yvonne - nicht zahlen!!!!!!!!
Ich würde, falls noch nicht geschehen, einen Antrag auf aufschiebene Wirkung mit einer angemessenen Fristsetzung bei der GEZ (für mich bleibt es immer die GEZ) stellen.

Vielen Dank!Klage wird aufjedenfall durchgeführt.
Hätte aber noch eine kurze Frage.Wie müsste Person Y  einen Antrag auf aufschiebene Wirkung formulieren? Gibt es im Forum eine Mustervariante?

Lg Yvonne

Schau mal hier, da steht eine schöne Formulierung die nur entsprechend angepasst werden muss.

http://helmutenz.wordpress.com/2013/08/27/antrag-auf-aussetzung-der-vollziehung/


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Re: Was bisher geschah.....
#51: 01. September 2013, 16:33
Vielen Dank!Ihr seid echt super! ;)

Also muss Person Y erst die aufschiebende Wirkung einfordern wenn man den negativen Widerspruchsbescheid erhält und gegen diesen dann klagen möchte.Korrekt? :D

Lg


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themob

Re: Was bisher geschah.....
#52: 01. September 2013, 16:42
Vielen Dank!Ihr seid echt super! ;)

Also muss Person Y erst die aufschiebende Wirkung einfordern wenn man den negativen Widerspruchsbescheid erhält und gegen diesen dann klagen möchte.Korrekt? :D

Lg

Müssen muss Person Y nichts  ;)

Ich z. B. habe den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt, als ich Widerspruch gegen den Beitragsbescheid eingelegt habe. Ich denke so haben es viele hier gemacht.

Persönlicher Tip an Person Y : Antrag auf Aussetzung der Vollziehung mit Bezug auf den Widerspruch vom Datum...... an die Rundfunkanstalt so schnell wie möglich senden. Wie bereits gesagt. Die Formulierung auf die eigenen Erfordernisse anpassen.  ;)

Im Beitragssbescheid stand doch: Keine aufschiebende Wirkung, oder? Bedeutet wenn Sie möchten, können Sie, außer es steht der unbeantwortete Antrag auf Aussetzung der Vollziehung im Raum  :)


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Re: Was bisher geschah.....
#53: 02. September 2013, 21:19
Vielen Dank!Ihr seid echt super! ;)

Also muss Person Y erst die aufschiebende Wirkung einfordern wenn man den negativen Widerspruchsbescheid erhält und gegen diesen dann klagen möchte.Korrekt? :D

Lg

Müssen muss Person Y nichts  ;)

Ich z. B. habe den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt, als ich Widerspruch gegen den Beitragsbescheid eingelegt habe. Ich denke so haben es viele hier gemacht.




So hat Person Y es auch gemacht.

Nochmals Lieben Dank


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Re: Was bisher geschah.....
#54: 09. September 2013, 18:51
So, liebe Freunde,

jetzt bin ich auch im Klub. Samstag kam der Bescheid, heute habe ich den Widerspruch eingetütet (s. Anhang).
Die Formulierungen werden Euch bekannt vorkommen. Aber was solls? Die Bagaluten vom sogenannten "Beitragsservice"
speisen einen auch nur mit Textbausteinen ab. Die anschließende Klage, je nach Reaktion Anfechtungs- oder Untätigkeitsklage,
ist auch vorbereitet. Das Gute an der Situation ist, dass es jetzt vorwärts geht.

Viel Erfolg wünscht Euch
Lefty


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Re: Was bisher geschah.....
#55: 09. September 2013, 20:41
Gefällt mir gut, Lefty. Kann man prima weiterverwenden, das mit den Textbausteinen können nicht nur die^^
Mein Bescheid kam am 5.9. und ich werde pünktlich reagieren. Vielleicht noch ein paar Passagen aus Ilmenau sinngemäß. Ich habe mir die Seiten von 90..140 ca. reingezogen aus Frl. Teschürens Arbeit, manches wirkt mir zu unkritisch. Vor allem mit Kirchhof hätte man etwas härter verfahren können, einem Richter im Dienste der CDU.
Zu meiner Zeit hab es die Studiengänge noch nicht. Da waren wir Informatiker noch Raritäten unter all den Elektrotechnikern...

Gruß
Roman


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J
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Re: Was bisher geschah.....
#56: 10. September 2013, 01:25
Sollte man den Beitragsbescheid abwarten bevor man widerspricht oder sollte man vorher schon widersprechen (z.B. nach dem 3. und letzten Aufforderungsbrief)?


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Re: Was bisher geschah.....
#57: 10. September 2013, 01:45
Abwarten und Teetrinken, erst gegen einen Beitrags B e s c h e i d mit Rechtsbelehrung kann überhaupt Widerspruch eingelegt werden


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Re: Was bisher geschah.....
#58: 10. September 2013, 10:51
Auch bei mir ist inzwischen der Gebühren-/Beitragsbescheid eingegangen. Mir geht ein bißchen die Muffe, ich gebs zu, aber ich geh noch weiter mit  :o
Als nächstes kommt ja nun der Widerspruch, den Lefty schon so schön vorformuliert hat - danke dafür, sogar das Bundesland stimmt  ;) Aber um jetzt keinen Fehler zu machen: Wie lang soll die Frist denn nun sein? (Letzter Absatz bei Lefty) Der Brief von der GEZ ist vom 01.09. und war bei mir so am 4.9. oder so. Ti hatte 14 Tage angegeben, das war zu kurz. Wie lang dann? 4 Wochen?

Danke im Voraus
Andromeda


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Re: Was bisher geschah.....
#59: 10. September 2013, 12:17
Wie auch der Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite des Bescheides zu entnehmen ist, beträgt die Widerspruchsfrist 4 Wochen.
Bitte die Belehrung unbedingt durchlesen, die steht da nicht nur, weils so schön ausschaut  ;)

Aber am besten den Widerspruch in den nächsten Tag los schicken, damit die den Widerspruch und den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zur Kenntnis nehmen, bevor eventuell weiter Maßnahmen wegen Nichtzahlung ergriffen werden. 
Solang du die 4 Wochen einhältst und kein negativer Widerspruchsbescheid von denen kommt, kannst du die Vollstreckung zwar wieder stoppen, aber besser ist es natürlich, so etwas gleich zu vermeiden.
Daher die 4 Wochen Frist besser nicht ausnutzen. Gehen die beiden Schreiben rechtzeitig und nachweisbar bei der Rundfunkanstalt ein, passiert in der Regel erst einmal gar nichts, es kommt höchstens so ein "Wir bitten um Verständnis"-Schrieb, der als reine Eingangsbestätigung des Widerspruchs angesehen werden kann.


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