Die etwas schwer nachvollziehbaren Darstellungen helfen leider nicht weiter, um entsprechend Lösungsansätze zu finden.
Vielleicht kann Person A das ganze mal chronologisch darstellen damit wir es besser nachvollziehen und verstehen können.
Wann kam welcher Brief ( Überschrift des Briefs - wie z.B. Gebühren-/Beitragsbescheid - Mahnung - Ankündigung der Vollstreckung etc.)
Wie und wann hat Person A auf welchen Brief geantwortet?
Das beste wäre es, alle bisher eingegangen Briefe chronologisch zu sortieren. Ebenfalls die eigenen Briefe (entsprechend zu den betreffenden Vorgängen legen).
Hier die chronologische Darstellung mit Nennung der Beträge laut Gebühren-/Beitragsbescheid in eine Antwort einstellen.
Wir haben Samstag, vor Dienstag kann Person A sowieso nichts machen. Ich empfehle aber einen persönlichen Besuch vor Ort bei der Vollstreckungsbehörde um ihm klar zu machen, das im aufgeführten Schreiben einige grundlegende Informationen formal nicht stimmen, die entsprechenden Stellen kann dann in der Gemeinschaft hier für Person A geschrieben werden.
Es wäre ein rein informatives Gespräch um der Vollstreckungsbehörde zu signalisieren: Ich bin durchaus in der Lage die Gesetze richtig zu interpretieren und zu verstehen und lasse mich nicht einschüchtern. Ebenfalls kann Einsicht in den Vollstreckungsauftrag-Vollstreckungsersuchen des Auftraggebers genommen werden.
Als Beispiel "Vollstreckungsauftrag-Vollstreckungsersuchen" mal hier zum nachlesen:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8855.msg62114.html#msg62114Die bei der Stadt Selm im EDV System hinterlegten Textbausteine sind etwas veraltet. Es gibt keine GEZ mehr und auch keine Gebühren. Der Gläubiger ist der WDR, wenn überhaupt, ist der BS nur der Vertreter, der die Aufgaben des Gläubigers wahrnimmt. Beides sollte aber eindeutig zu erkennen sein. Hier ein Beispiel wie es aussehen sollte:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8798.msg62044.html#msg62044 - Klar zu erkennen, der SWR und als Vertreter BS
Die Pfändungsankündigung (
die martialische Art und Weise des Inhalts ist gewollt und erreicht anscheinend sein Ziel) hat erstmal informativen Charakter.
Es ist eine Ankündigung ohne rechtlichen Charakter. Darauf gibt es auch keine Rechtsmittel gegenüber der Vollstreckungsbehörde.
(siehe Wikipedia:
Gegen Mahnungen oder Pfändungsankündigungen können keine Rechtsmittel eingelegt werden, da es sich dabei um keine Verwaltungsakte handelt. oder als Beispiel der
Hinweis einer Gemeindekasse aus dem Saarland:
Das Einlegen von Rechtsmitteln ist hier bei dem Festsetzungsbescheid, welcher der Forderung zugrunde liegt (Gebühren-/Beitragsbescheid) oder im Vollstreckungsverfahren nur gegen eine konkrete Vollstreckungsmaßnahme möglich.
Gegen Mahnungen oder Pfändungsankündigungen können keine Rechtsmittel eingelegt werden, da es sich hierbei nicht um Verwaltungsakte handelt.
Die gibt es erst in den nachfolgenden Schritten wenn
konkrete Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden (dafür gibt es dann Fristen die Person A einhalten sollte, dies MUSS aber mit entsprechendem Rechtsbehelf aufgeführt sein).
PS: Eine Pfändung bei Dritten (Konto - Arbeitgeber - etc.) kommt erst bei einer zu vollstreckenden Summe ab 500€ in Frage. Mit Ausnahme des Finanzamt, die dürfen glaube ich sofort drauf zugreifen und alles nehmen wenn kein P-Konto existiert. Aber der Gläubiger ist in dem Fall nicht das Finanzamt.
Dazu empfehle ich diese Lektüre:
Reform der Sachaufklärung in der ZwangsvollstreckungGilt nicht nur für GV und OGV zum Thema ÖRR und Vollstreckung. Auch für Vollstreckungen durch Städte und Gemeinden etc. wie man auf der Seite von
Krefeld (auch NRW) nachlesen kann