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Autor Thema: Bisher Nichtzahler - Bettelbrief erhalten  (Gelesen 18288 mal)

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Da man ja nicht weiß, ob was wichtiges darinnen zu lesen ist (z.B. mit Rechtsbehelfsbelehrung)
muss man die ersteinmal öffnen.

Tja was dann, nur Zahlungserinnerung, mit Tesa zukleben und zurück an Absender.

Der Nachbar, bei dem dieser Brief aus Versehen in seinem eigenen Briefkasten gelandet ist, wollte ja nur behilflichsein, hatte, da im eigenen Briefkasten, diesen Brief geöffnet, wieder geschlossen und nach Köln
zurückgeschickt. Angegebener Adressat ist nicht mehr unter dieser Adresse zu erreichen.


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

N
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@karlsruhe: Den Vorschlag fand Person A gut, er hat aber nur geringfügigen Aufschub bewirkt. Heute bekam Person A einen "Gebühren-/Beitragsbescheid", allerdings als normale ("Premium") Post. Den anonymisierten Bescheid stelle ich hier rein.

Zur weiteren Vorgehensweise hat Person A nur wenige Fragen, die Suchfunktion hilft weitestgehend.
1. Sollte man auf einen derart billig zugestellten Bescheid reagieren oder nicht? Falls ja, dann:

2. Um Zahlungen maximal zu verzögern sollte Person A beim BR widersprechen, auch wenn das nichts bringt und man in Bayern direkt beim zuständigen Verwaltungsgericht (Bayerisches VG München, Bayerstr. 30, 80335 München) klagen kann (steht so in der Rechtsbehelfsbelehrung).

3. Im Widerspruch an die Anstalt ;) sollte alles drinstehen was einem an Argumenten einfällt, weil der Widerspruch als Beweismittel im VG Verfahren dienen wird.

3a. Die 8 EUR Mahngebühr halte ich für unhaltbar, da erst mit diesem Bescheid eine rechtmäßige Forderung vorliegt.

3b. Auch wenn die Anstalt schreibt daß Widerspruch und Klage keine aufschiebende Wirkung haben kann man Aussetzung des Vollzugs beantragen.

Hat Person A etwas wichtiges vergessen?

Nachtrag: Dateien hochladen funktioniert bei mir anscheinend im Moment nicht (weder mit Firefox, noch mit Chrome). Ich kann Datei(en) auswählen, aber danach steht da immer noch ich hätte keine Datei ausgewählt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Juni 2014, 15:48 von Noch_ein_GEZappter«

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Wenn eine Klage möglich ist ohne Widerspruch, um so besser. Wer Zeit schinden will, kann das tun. Ignorieren von Infopost macht das ganze nur unnötig kompliziert, wer Zeit hat und den Überblick behält kann das versuchen, ich würde abraten, es ist kompliziert genug, wenn wirklich ein Brief wegkommt. Wenn die Klage mit den Argumenten erhoben wird, dass die eigenen Grundrechte verletzt werden, besteht auch eine grosse Chance, dass die Klage irgendwann vor dem Bundesverfassungsgericht landet. Wenn noch Argumente wegen der Steuer dabei sind, bekommt Person A Minuspunkte, wenn andere Argumente einfliessen, die nichts mit den Grundrechten zu tun haben, wird eine Verfahrenstrennung vorgenommen, das kostet extra. Auf die aufschiebende Wirkung sollte bestanden werden, bisher kamen die Landesrundfunkanstalten gut ohne das Geld von Person A aus. Der Entzug seiner Geldmittel würde seinem Recht zu klagen entgegenstehen, denn die Verfassungsmäßigkeit wegen Verletzungen seiner Grundrechte wird stark angezweifelt und wurde vor dem bay. Verfassungsgericht nicht verhandelt.
Und nicht vergessen, die Kosten des Verfahrens dem Gegner aufzuerlegen.


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Hallo Roggi, hallo liebe weitere Mitforisten :)

Person A hat entgegen Roggis Vorschlag nicht gleich geklagt sondern dem Bescheid fristgerecht widersprochen, dabei Roggis Widerspruchsvorlage genutzt. Person A tat dies entgegen dem Rat (und der Möglichkeit) sofort zu klagen, weil: je länger die kein Geld sehen, desto besser.

Nach rund drei Wochen kam nun ein formloses Schreiben, Betreff "Rundfunkbeitrag", das in

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9230.0.html

diskutiert wird. Daß Person A einen irgendwann folgenden weiteren Beitragsbescheid als eigenständige Angelegenheit behandeln muß ist damit klar.

Für den aktuellen Brief stellt sich nur die Frage: Darauf antworten (und rechtsmittelfähige Ablehnung des Widerspruchs einfordern) oder warten?

Vielen Dank für die Hilfe




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Weiterhin abwarten, wenn keine Rechtsbehelfsbelehrung dabei ist.


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Wer Zeit schinden will muß abwarten, bis er zur Klage "genötigt" wird, dann muß entschieden werden, ob einem die weitere Verzögerung 105 Euronen wert ist (das ist mit dem Betrag immerhin tatsächlich garantiert...), oder ob er sich dem Zahlvieh anschließt...


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@Zeitungsbezahler: Vielen Dank für die Präzisierung der Auskunft. Person A ist durchaus gewillt, ein paar Gerichtsinstanzen zu beschäftigen. Person A ist auch nicht so arm, dass das ein echtes finanzielles Problem darstellt, eher ein - leider unvermeidbares - Ärgernis.




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Re: Bisher Nichtzahler - Bettelbrief erhalten
#22: 12. August 2014, 11:24
So, es gibt wieder neues vom Beitragsservice.
Ein Brief, datiert 01.08.2014, zugestellt heute, also unverschämt wie zu früheren Zeiten.
Betreff der Sendung ist "Mahnung".
Man gibt Person A nochmals Gelegenheit, die anmahnbaren 277,70 Währungseinheiten bis zum 15.08.2014 zu bezahlen. Das Konto weist ein höheres Soll auf, aber das aktuelle Quartal ist wohl noch nicht anmahnbar.

Man droht mit Vollstreckung, auf der Rückseite des Schreibens sind allerdings nur Rechtsgrundlagen für die Erpress^WErhebung des Rundfunkbeitrags genannt, keine Rechtsbehelfsbelehrung.

Person A vermutet, irgendwann kommt eine Ankündigung der Vollstreckung wo man dann Eilrechtsschutz braucht um das zu unterbinden bevor ein Bescheid über die Ablehnung des Widerspruchs da ist.


Falls sich Person  A irrt, bittet Person A alle kundigen Foristen um Hinweise zur bestmöglichen Vorgehensweise.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Bisher Nichtzahler - Bettelbrief erhalten
#23: 12. August 2014, 22:01
Klingt prinzipiell richtig.

Erst eine Ankündigung der Zwangsvollstreckung seitens der örtlichen Vollstreckungsstelle (nicht etwa vom "Beitragsservice" selbst) scheint eine "akut drohende Vollstreckung" darzustellen, welche ggf. mit besagtem Antrag auf Eilrechtsschutz angegangen werden könnte...

Interessant hierzu insbesondere

Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" = Antrag auf "Eilrechtsschutz"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg57151.html#msg57151

Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980

Rundfunkanst. muss wg. Eilantrag Verfahrenskosten tragen, VwG Darmstadt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10348.0.html

Allgemein auch
Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Umfassende Info-/Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Dranbleiben! Weitermachen! ;)


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Re: Bisher Nichtzahler - Bettelbrief erhalten
#24: 05. September 2014, 17:04
Hallo Forum, hallo Bürger,

Person A war in Urlaub, daher gab es keine schnelle Antwort auf den vorigen Beitrag. Für die Unterstützung sagt Person A dennoch herzlichen Dank.

Heute hat Person A vom sie heiss und innig liebenden Beitragsservice ebenso wie von der Landesrundfunkanstalt je einen Brief bekommen. Letzteres ist ein neuer Bescheid für das vergangene Quartal.Gegen diesen wird Person A vermutlich direkt klagen, dabei kann man dann auch  mit dem Tübinger Urteil wegen der 8 EUR Mahngebühr etwas anfangen. Mehr als ein Versuch mit Widerspruch und warten auf den Widerspruchsbescheid wird wohl keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn ergeben.

Der Brief vom Beitragsservice ist eine "Ankündigung der Zwangsvollstreckung". Aber natürlich immer noch vom BS, nicht vom örtlichen Gerichtsvollzieher.

Schönes Wochenende allen hier

Nachtrag: Positiv aufgefallen ist Person A, daß die Briefe nur vom 1.9. datiert und heute schon da waren.


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Re: Bisher Nichtzahler - Bettelbrief erhalten
#25: 05. September 2014, 18:02
Heute hat Person A vom sie heiss und innig liebenden Beitragsservice ebenso wie von der Landesrundfunkanstalt je einen Brief bekommen. Letzteres ist ein neuer Bescheid für das vergangene Quartal.Gegen diesen wird Person A vermutlich direkt klagen, dabei kann man dann auch  mit dem Tübinger Urteil wegen der 8 EUR Mahngebühr etwas anfangen.

Wenn A nicht in einem Bundesland wohnt, wo man ohne Widerspruchsverfahren sofort klagen kann, würde die Klage als unzulässig abgewiesen.


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Re: Bisher Nichtzahler - Bettelbrief erhalten
#26: 06. September 2014, 03:26
Vielen Danlk für das Feedback. Person A wird sich angewöhnen, bei jeder Neuigkeit zu erwähnen, welche LRA zuständig ist: derzeit ausschließlich die südöstliche, d.h. der Bayerische Rundfunk.


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Re: Bisher Nichtzahler - Bettelbrief erhalten
#27: 10. Oktober 2014, 12:22
Person A hat heute einen 14seitigen Widerspruchsbescheid als Einschreiben mit Rückschein erhalten. Absender ist die Juristische Direktion des BR in Gestalt eines Wilhelm D., und der Brief ist auch ordentlich datiert. Die Anonymisierung ist leider ein wenig aufwendig, daher stelle ich das Dokument nicht sofort hier ein.



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Liebe Freunde der abzugebenden Demokratie,

Person A hat zwischenzeitlich mit Hilfe von RA Bölck gegen zwei Bescheide geklagt (mehr sinds bisher nicht; über die Klagen wurde noch nicht entschieden) und etwas unerwartet am Wochenanfang Post von einem Vollziehungsbeamten im Briefkasten gefunden (normaler Brief, aber der Feind ist ja der ÖR, nicht die Justiz).

Anbei eine anonymisierte Version des Schreibens.

Person A hat schon eine Idee, was er dem Herrn zurückschreibt, möchte die weitere Vorgehensweise hier jedoch zur Diskussion stellen. Person A ist grundsätzlich zahlungsfähig, d.h. es kommt im schlimmsten Fall zu keinen echten Notlagen.

Vielen Dank für alle Antworten.


Edit "Bürger":
Dokument war nicht ausreichend anonymisiert. Bitte zukünftig immer selbst darauf achten. Danke.


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Liebe Foristen,

in der Zwischenzeit hat Person A dem Gerichtsbediensteten geantwortet und darauf noch ein weiteres Schreiben erhalten, in dem er weiterhin auf seiner Forderung beharrte und einige  Kopien des BR Titels und anderer Hinweise zur Glaubhaftmachung seiner Forderung beifügte.

Dieses Schreiben hat Person A ignoriert, da der Herr kein Gerichtsvollzieher ist und daher eigentlich nur bitten, aber nicht selbst durchsetzen kann.

Nach einiger Zeit gab es dann den persönlich vom Gerichtsvollzieher (GV) eingeworfenen Brief in Person As Briefkasten.

Der schreibt nun ganz sachlich, daß er bis spätestens morgen Geld sehen will, andernfalls einen Termin zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung  in etwa 3 Wochen anberaumt.

Laut RA Bölck kann man an dieser Stelle nichts mehr tun um die Zahlung zu vermeiden - Person A ist ja nur zahlungsunwillig, nicht zahlungsunfähig.

Eine Frage in die Runde: Was passiert, wenn man den Termin verstreichen läßt und zu spät, aber noch vor dem Termin zur Abgabe der EV, zahlt?

Nachtrag: Person A klagt in 1. Instanz und hat einen Gerichtstermin vor dem VG München irgendwann im August. "Nix bekommen" ist daher keine sinnvolle Strategie für diese Forderung.

Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit



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