@karlsruhe: Den Vorschlag fand Person A gut, er hat aber nur geringfügigen Aufschub bewirkt. Heute bekam Person A einen "Gebühren-/Beitragsbescheid", allerdings als normale ("Premium") Post. Den anonymisierten Bescheid stelle ich hier rein.
Zur weiteren Vorgehensweise hat Person A nur wenige Fragen, die Suchfunktion hilft weitestgehend.
1. Sollte man auf einen derart billig zugestellten Bescheid reagieren oder nicht? Falls ja, dann:
2. Um Zahlungen maximal zu verzögern sollte Person A beim BR widersprechen, auch wenn das nichts bringt und man in Bayern direkt beim zuständigen Verwaltungsgericht (Bayerisches VG München, Bayerstr. 30, 80335 München) klagen kann (steht so in der Rechtsbehelfsbelehrung).
3. Im Widerspruch an die Anstalt

sollte alles drinstehen was einem an Argumenten einfällt, weil der Widerspruch als Beweismittel im VG Verfahren dienen wird.
3a. Die 8 EUR Mahngebühr halte ich für unhaltbar, da erst mit diesem Bescheid eine rechtmäßige Forderung vorliegt.
3b. Auch wenn die Anstalt schreibt daß Widerspruch und Klage keine aufschiebende Wirkung haben kann man Aussetzung des Vollzugs beantragen.
Hat Person A etwas wichtiges vergessen?
Nachtrag: Dateien hochladen funktioniert bei mir anscheinend im Moment nicht (weder mit Firefox, noch mit Chrome). Ich kann Datei(en) auswählen, aber danach steht da immer noch ich hätte keine Datei ausgewählt.