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Autor Thema: Beitragsbescheid erhalten, wie reagieren?  (Gelesen 25620 mal)

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Beitragsbescheid erhalten, wie reagieren?
Autor: 15. Juni 2013, 19:02
Hallo,

Person A hat nach zwei Briefen nun den Beitragsbescheid erhalten.
Muss Person A jetzt Widerspruch einlegen, zusammen mit dem Aussetzungsschreiben? (Beides zusammen als Nachname mit Rückschein?)
Person A wird dann sicher die Vorlage benutzen.

Danke


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Person 0815 nutzt dieses schreiben:

Zitat
Widerspruch gegen Gebühren-/Beitragsbescheid

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen Ihren Bescheid vom "DATUM", Beitragsnummer XXX XXX XXX  Widerspruch ein.

Begründung:
Der Bescheid ist rechtswidrig, da die Rechtsgrundlage gegen das Grundgesetz verstößt.
Zum einen handelt es sich bei den „Beiträgen“ um eine sogenannte Zwecksteuer
(Geldleistungen, die der Allgemeinheit auferlegt werden, ohne dass diese dafür eine
konkrete Gegenleistung erhält“), wozu die Bundesländer keine Kompetenz besitzen (vgl.
Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Aktenzeichen Vf. 8-VII-12).
Dies lässt sich dadurch belegen, dass es keine Unterschiede mehr macht, ob die Leistung
tatsächlich in Anspruch genommen wird.
Zum anderen wird jeder Haushalt nunmehr gleich besteuert, unabhängig davon, ob und wie
viele Geräte er zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk bereithält.
Dieses verstößt gegen den Gleichheitssatz nach Artikel 3 Grundgesetz, wonach Haushalte
gänzlich ohne Rundfunkempfangsmöglichkeit gleich besteuert werden sollen wie andere mit
vielen Geräten.

Es wird zudem beantragt, die aufschiebende Wirkung des Widerspruches anzuordnen.

Mit freundlichen Grüßen


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o
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  • bislang 500€ der Zahlung verweigert
Herzlich Willkommen im Forum. 

Tadellos dein Schreiben. Ich wünsche viel Erfolg und halte uns auf dem Laufenden. :)


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Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

o
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Person A hat nach zwei Briefen nun den Beitragsbescheid erhalten.
Muss Person A jetzt Widerspruch einlegen, zusammen mit dem Aussetzungsschreiben? (Beides zusammen als Nachname mit Rückschein?)
Person A wird dann sicher die Vorlage benutzen.

Hallo xeno, auch dich heiße ich herzlich Willkommen im Forum.
Du hast die Vorgehensweise korrekt beschrieben. Hält sich Person A daran, steht einem (hoffentlich erfolgreichem) Widerspruch nix im Wege. Viel Erfolg.  :)


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Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

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Hallo zusammen,

Persona A hat einen Rückschein mit Posteingangsstempel vom 18. Juni 2013.
Ein Antrag auf Aussetzung hat Person A mit dem Widerspruch verschickt.

Hierzu setze ich Ihnen eine Frist von 14 Tagen ab dem Datum der Zustellung, gültiger Bezugszeitpunkt ist hier der Poststempel des Einwurfschreibens mit Rückschein.
Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird sofort eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Verwaltungsgericht beantragt.


Die Frist ist hiermit abgelaufen. Wie muss Persona A jetzt weiter vorgehen?

Vielen Dank.


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themob

Hallo zusammen,

Persona A hat einen Rückschein mit Posteingangsstempel vom 18. Juni 2013.
Ein Antrag auf Aussetzung hat Person A mit dem Widerspruch verschickt.

Hierzu setze ich Ihnen eine Frist von 14 Tagen ab dem Datum der Zustellung, gültiger Bezugszeitpunkt ist hier der Poststempel des Einwurfschreibens mit Rückschein.
Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird sofort eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Verwaltungsgericht beantragt.


Die Frist ist hiermit abgelaufen. Wie muss Persona A jetzt weiter vorgehen?

Vielen Dank.

Person A muss sich vor allem mit dem VwGO auseinandersetzen. Es greift das Verwaltungsrecht, nicht die ZPO (Zivilprozessordnung)

Der LRA (Landesrundfunkanstalt) eine Frist setzen zu wollen, ist nett gemeint, interessiert aber die LRA nicht. Rechtlich kann Person A erst nach Ablauf der 3 Monate etwas machen. Vorherige Versuche auf dem Klageweg führen nur zu unnötigen Geldverlusten durch anfallende Gerichtskosten.

Reagiert die LRA nicht auf den Antrag in angemessener Frist und schickt im Widerspruchsverfahren zum Beispiel Mahnungen mit Androhung Vollstreckung oder Androhung Zwangsvollstreckung, sind die Voraussetzungen gegeben, direkt beim VG ohne Einhaltung der 3 Monate den Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz zu stellen. Oder die LRA lehnt den Antrag auf Aussetzung ab. Dann kann Person A natürlich auch den Antrag beim VG stellen.

Zitat
https://de.wikipedia.org/wiki/Vorl%C3%A4ufiger_Rechtsschutz

Die Zeiten ergeben sich aus §75 Satz 2  VwGO ( 3 Monate - gilt für Widerspruch ebenso wie Antrag auf Aussetzung)
...Satz 2.... Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs oder seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__75.html

Offiziell muss Person A einen Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz beim zuständigen VG stellen.

Zitat
§80 Abs 6 VwGO
(6) In den Fällen des Absatzes 2 Nr. 1 ist der Antrag nach Absatz 5 nur zulässig, wenn die Behörde einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ganz oder zum Teil abgelehnt hat. Das gilt nicht, wenn
1. die Behörde über den Antrag ohne Mitteilung eines zureichenden Grundes in angemessener Frist sachlich nicht entschieden hat oder
2. eine Vollstreckung droht.

Zitat
Als Begründung muss aber ersichtlich sein, das §80 Abs 4 Satz 3 Anwendung findet.
(4) .... Satz 3.... Die Aussetzung soll bei öffentlichen Abgaben und Kosten erfolgen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts bestehen oder wenn die Vollziehung für den Abgaben- oder Kostenpflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte
§80 VwGO : http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__80.html

Die Gerichtskosten dieses Antrags beim VG belaufen sich auf etwa 50% einer normalen Klage im Verwaltungsrecht. Streitwert = Gebühr x 3 / 2 = Gerichtskosten für Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz. Kosten durch die Gegenseite fallen nicht an da schriftlich verhandelt wird und beide Parteien einer Entscheidung durch den Einzelrichter zustimmen. (So ist das in der Regel)

Sollte der Bescheid zum Widerspruch nicht innerhalb von 3 Monaten da sein, kann Person A eine Untätigkeitsklage (Verwaltungsgerichtliche Untätigkeitsklage) anstreben.

http://de.wikipedia.org/wiki/Unt%C3%A4tigkeitsklage

Die Aussagen sind privater Natur, verfüge aber über Einblick in die genannte Vorgehensweise durch Person B die ich kenne. Ausserdem sind alle Informationen für alle öffentlich zugänglich im Internet zu finden


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Hallo,

damit ich euch auf dem laufenden halte:

Person A hat jetzt nach dem Widerspruch und Aussetzung folgendes Schreiben erhalten.

Zitat
vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Bitte entschuldigen Sie, dass wir uns erst heute bei Ihnen melden.

Wir erhalten aktuell sehr viele Anfragen, wodurch sich die Antworten leider verzögern.

Sie wenden sich gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, weil Sie der Auffassung sind, dass er verfassungswidrig sei.

Der Rundfunkbeitragssstaatsvertrag ist durch die Ratifizierung in den Länderparlamenten in allen Bundesländern zu geltendem Landesrecht geworden. Er bildet die Rechtsgrundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags. Danach sind ab 01.01.2013 für Wohnungen, Betriebsstätten, Hotel-/Gästezimmer, Ferienwohnungen sowie Kraftfahrzeuge Rundfunkbeiträge zu entrichten.
Eine Verfassungswidrigkeit dieser Regelung können wir nicht erkennen.

Seit dem 01.01.2013 sind rundfunkbeträge zu zahlen. Zu den Fälligkeitsterminen werden Zahlungsaufforderungen verschickt.

Hinzugefügt ist noch der aktuelle Kontostand mit den Daten zur Bezahlung.

Wie muss Person A weiter verfahren?

Gruß und Danke


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Hallo,

damit ich euch auf dem laufenden halte:

Person A hat jetzt nach dem Widerspruch und Aussetzung folgendes Schreiben erhalten.

Zitat
vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Bitte entschuldigen Sie, dass wir uns erst heute bei Ihnen melden.

Wir erhalten aktuell sehr viele Anfragen, wodurch sich die Antworten leider verzögern.

Sie wenden sich gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, weil Sie der Auffassung sind, dass er verfassungswidrig sei.

Der Rundfunkbeitragssstaatsvertrag ist durch die Ratifizierung in den Länderparlamenten in allen Bundesländern zu geltendem Landesrecht geworden. Er bildet die Rechtsgrundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags. Danach sind ab 01.01.2013 für Wohnungen, Betriebsstätten, Hotel-/Gästezimmer, Ferienwohnungen sowie Kraftfahrzeuge Rundfunkbeiträge zu entrichten.
Eine Verfassungswidrigkeit dieser Regelung können wir nicht erkennen.

Seit dem 01.01.2013 sind rundfunkbeträge zu zahlen. Zu den Fälligkeitsterminen werden Zahlungsaufforderungen verschickt.

Hinzugefügt ist noch der aktuelle Kontostand mit den Daten zur Bezahlung.

Wie muss Person A weiter verfahren?

Gruß und Danke

Steht irgendwo das Wort Bescheid oder Widerspruchsbescheid (am Anfang), Rechtsbehelfbelehrung (am Ende)?

Das Schreiben klingt nicht wie die Antwort auf ein Widerspruch.


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Hi,

vielen Dank für deine Antwort.
Nein nichts davon. Überschrift "Rundfunkbeitrag"


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Hi,

vielen Dank für deine Antwort.
Nein nichts davon. Überschrift "Rundfunkbeitrag"

Dann scheint es irgendein Schreiben zu sein, das man mit irgendeinem Schreiben beantworten kann, oder überhaupt nicht beantworten. Das Leben ist voll mit irgendwelchen Schreiben und sonstigen Sachen gepflastert.


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Hallo zusammen,

meine Frage wäre ob eine Fristsetzung von 10-14 Tagen nicht zu kurz gewählt ist? ::)


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meine Frage wäre ob eine Fristsetzung von 10-14 Tagen nicht zu kurz gewählt ist? ::)


M.E. sind 3 Monate die gesetzliche Frist.


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Hallo zusammen,

meine Frage wäre ob eine Fristsetzung von 10-14 Tagen nicht zu kurz gewählt ist? ::)


M.E. sind 3 Monate die gesetzliche Frist.

heisst das ich in meinem Widerspruch eine fristsetzung von 3 Monaten angeben muss? :(


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Zitat
heisst das ich in meinem Widerspruch eine fristsetzung von 3 Monaten angeben muss? :(

es reicht, wenn die fiktive Person Y schreibt "innerhalb der gesetzlichen Frist"


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Re: Beitragsbescheid erhalten, wie reagieren?
#14: 18. August 2013, 15:25
Hallo,

um auch hier auf dem laufenden zu bleiben und euch auf dem laufenden zu halten:

Person A hat jetzt wieder ein "Gebühren-/Beitragsbescheid" und eine "Zahlung der Rundfunkbeiträge" erhalten, jedoch immernoch keine Antwort auf den Widerspruch/Aussetzung.

Schriftverkehr (Verlauf) von Person A:

29.01.2013 "Rundfunkbeiträge sind fällig" -> Keine Reaktion
05.04.2013 "Zahlungserinnerung" -> Keine Reaktion
01.06.2013 "Beitragsbescheid" -> 17.06.2013 Widerspruch mit Aussetzung
09.07.2013 "Rundfunbeitrag" -> Ihre Nachricht vom 17.06.2013 -> siehe Zizat

Zitat
vielen Dank für Ihre Mitteilung.

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Sie wenden sich gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, weil Sie der Auffassung sind, dass er verfassungswidrig sei.

Der Rundfunkbeitragssstaatsvertrag ist durch die Ratifizierung in den Länderparlamenten in allen Bundesländern zu geltendem Landesrecht geworden. Er bildet die Rechtsgrundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags. Danach sind ab 01.01.2013 für Wohnungen, Betriebsstätten, Hotel-/Gästezimmer, Ferienwohnungen sowie Kraftfahrzeuge Rundfunkbeiträge zu entrichten.
Eine Verfassungswidrigkeit dieser Regelung können wir nicht erkennen.

Seit dem 01.01.2013 sind rundfunkbeträge zu zahlen. Zu den Fälligkeitsterminen werden Zahlungsaufforderungen verschickt.

02.08.2013 "Beitragsbescheid" -> Keine Reaktion
02.08.2013 "Zahlung der Rundfunkbeiträge" -> Keine Reaktion


Wie muss weiter verfahren werden? Weiter warten?

Gruß


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