Update.
Person A hat nach 4 Monaten doch noch eine Antwort erhalten.
Sogar eine nicht vom PC generierte mit Unterschrift.
Moment! Das ist gar keine Ablehnung des Widerspruchs, sondern nur ein Bettelbrief.
Sehr geehrter Herr A
vielen Dank für ihre 2 Schreiben.... welche an die LRA weitergeleitet worden sind.
Dann 2,5 Seiten.
"das ist gerecht", "wir sind toll", "du musst jetzt xxx€ zahlen"
Und zum Schluß.
Sollten Sie trotz der Erläuterungen an ihrem Widerspruch festhalten, bitten wir sie,
dies dem Mitteld. RF bis zm XXX mitzuteilen. Sie erhalten dann einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid.
Wenn das so weiter geht erwarte ich den Gerichtstermin nicht vor 2020.
1. Du kannst widersprechen.
2. Musst aber trotzdem zahlen, da keine auschiebende Wirkung.
3. Du kannst aber aufschiebende Wirkung "beantragen".
4. Wenn "wir" nicht darauf antworten, dann gibt es auch keine Wirkung.
5. Wenn wir dann doch mal antworten, dann darfst du uns noch einmal anflehen, dir eine richtige Antwort zu schicken. (Wieder zu 2.)
Mal sehen wie lang die Liste noch wird.
MfG
Tom