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Autor Thema: Bezahlen für keine Leistung  (Gelesen 18138 mal)

S
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Re: Bezahlen für keine Leistung
#30: 04. Juni 2013, 08:09
Vielleicht kommt es noch deutlicher rüber, wenn ich den Text leicht verändere:

Wir bemühen uns stets, auch Frauen oder Menschen mit einer anderen Hautfarbe Plätze  anbieten zu können. Diese sehen Sie dann standardmäßig im Bereich der Bestplatzbuchung eingeblendet, sofern welche vorhanden sind.

Das ist Menschen verachten, vielleicht versteht jetzt, der eine oder andere, wenn er selbst auch nicht behindert ist, was mit Art. 3 Abs. 3 GG und dem Nachteilausgleich gemeint ist.

Im ersten Fall wäre die Diskriminierung eine aktive Behinderung einer Person, im zweiten die nicht Förderung. Ist da nicht ein Unterschied?

aber es bringt nichts, sich daran im Sinne einer "juristischen" Argumentation festzubeißen, denn juristisch wird ganz anders argumentiert.

Die leitende Wissenschaft des Mittelalters war die Logik. Kann man von den heutigen Juristen keine gültigen Argumente und Prämissen erwarten? Sollen wir ihre Trugschlüsse, Unterstellungen und sonstige falsche Annahmen im Namen des Volkes akzeptieren?


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K
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Re: Bezahlen für keine Leistung
#31: 04. Juni 2013, 11:52

Die leitende Wissenschaft des Mittelalters war die Logik. Kann man von den heutigen Juristen keine gültigen Argumente und Prämissen erwarten? Sollen wir ihre Trugschlüsse, Unterstellungen und sonstige falsche Annahmen im Namen des Volkes akzeptieren?

Die Juristen haben das Problem, dass ihnen ihre Arbeit nicht um die Ohren fliegt, wenn sie einen gedanklichen Fehler gemacht haben.


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Re: Bezahlen für keine Leistung
#32: 04. Juni 2013, 19:28
Moin,
ich habe Eure ganze Diskussion über den Nachteilsausgleich verfolgt. Da ich eine "Betroffene" bin, seit vielen Jahren
das "RF"-Zeichen im SB-Ausweis habe. Für mich steht der Begriff "Nachteil" insofern, daß ich kein Kino, Kabarett, Theater-
also alles was für mich mit SPRACHVERSTÄNDNIS zu tun hat u. natürlich auch mit Lautstärke, nicht sinnvoll ist zu besuchen,
denn ich würde eh nur die Hälfte verstehen. Dafür war die gestrichene  Rundfunkgebührenbefreiung gedacht :'( weil man als
Behinderter nicht an Allem teilnehmen kann, selbst, wenn man möchte.- Mich wundert ganz stark, daß die ganzen Verbände
so ruhig sind, denn von denen hätte ich zuerst Protest erwartet. Liebe Grüße Issleb


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Re: Bezahlen für keine Leistung
#33: 04. Juni 2013, 20:01
Für mich steht der Begriff "Nachteil" insofern, daß ich kein Kino, Kabarett, Theater-
also alles was für mich mit SPRACHVERSTÄNDNIS zu tun hat u. natürlich auch mit Lautstärke, nicht sinnvoll ist zu besuchen,
denn ich würde eh nur die Hälfte verstehen.

Und ist es unter diesen Umständen sinnvoll, Radio zu hören oder fernzusehen?!

Da kommt nicht mal die Befreiung in Frage, sondern einfach Rundfunk nicht zu konsumieren und dafür nicht zu zahlen.

Trotzdem kam das BSG durch kühne Argumentation zum Schluss, dass die Befreiung in diesem Fall ein Vorteil wäre.


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Re: Bezahlen für keine Leistung
#34: 04. Juni 2013, 20:37
Trotzdem kam das BSG durch kühne Argumentation zum Schluss, dass die Befreiung in diesem Fall ein Vorteil wäre.

Hier muss ich ergänzen: damals gab es die Möglichkeit, am Rundfunk nicht teilzunehmen und dafür nicht zu zahlen.
Die Befreiung, zweifelhafter Vorteil, war nicht nötig.

Für Blinde ist die Sache schlimmer: für sie kann Radiohören tatsächlich ein wenig ausgleichen, dass sie gedruckte Sachen nicht lesen können. Den Nachteilausgleich haben sie verloren.

Befreiung bedeutete damals, gratis Rundfunk zu bekommen, heute bedeutet es die Gnade, die ungerechte Abgabe nicht zahlen zu müssen. Es hat sich etwas Wesentliches geändert, die alte Rechtsprechung kann man nicht einfach so übertragen. Das werden aber die Rundfunkanstalten versuchen, wenn es ihnen ziemt.



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Re: Bezahlen für keine Leistung
#35: 04. Juni 2013, 21:15
Issleb, genau so ist es, wie Du es geschildert hast. Von den Verbänden kannst du nichts erwarten, die sind damit beschäftigt ihre Wasserköpfe am leben zu erhalten.

Was von den ÖRR in der Behinderten Debatte immer verschwiegen wird, ist dass der nutzen der Untertitelung, womit sie den Beitrag für Behinderte begründen, nur den Hörgeschädigten nutzt. Somit einem ganz, ganz kleinen teil, der Behinderten die bislang befreit war. Ich als Rollifahrer habe ein Medienkonsum wie ein nicht behinderter, aber ich bin eingeschränkt durch Barrieren am täglichen Leben voll teilzunehmen. Hierfür gab es bislang den Nachteilausgleich, sollte dieser jetzt wegfallen, weil er nicht mehr benötigt wird, weil Deutschland Barrieren frei ist, so wäre die Barrierefreiheit damit auch einklagbar.
Hier müssen die in Berlin ganz genau aufpassen, was sie machen. Kann einer an einer öffentlichen Veranstaltung nicht teilnehmen, weil keine Behindertentoiletten oder unüberwindbare Barrieren vorhanden sind, wird der Staat schadensersatzpflichtig. Den wie vorweg schon geschrieben,  „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“  Art. 3 Abs. 3 GG.


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Re: Bezahlen für keine Leistung
#36: 04. Juni 2013, 21:47
Zurück zum Anfangsthema: Bezahlen für keine Leistung.

Eigentlich sollen wir nach der neuen Regelung nicht für eine Leistung zahlen, sondern für das Innehaben einer Wohnung. Der Rundfunkkonsum ist gleichgültig, egal ob man konsumieren kann oder will.

Wie sieht der Grundsatz der verhältnismäßigen Gleichbehandlung aller Wohnungsinhaber? Sollen Behinderte anders behandelt werden?

Haben wir plötzlich in dieser Diskussion vergessen, dass es eine (ungerechte) Steuer ist?

Es mag provokativ klingen, ich will aber auf die Ursache des Problems hinweisen.


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Re: Bezahlen für keine Leistung
#37: 04. Juni 2013, 23:25
Zurück zum Anfangsthema: Bezahlen für keine Leistung.

Eigentlich sollen wir nach der neuen Regelung nicht für eine Leistung zahlen, sondern für das Innehaben einer Wohnung. Der Rundfunkkonsum ist gleichgültig, egal ob man konsumieren kann oder will.

Um den reinen Konsum des öffentlich-rechtlichen Rundfunk geht es doch schon seit Jahren (Jahrzehnten) nicht mehr. Im alten Gebührensystem musste ich für die Bereitstellung von Rundfunkgeräten bezahlen. Ob ich konsumiert habe oder nicht, hat keinen interessiert. Heute wohne ich in einer Wohnung und muss (wieder) ebenfalls bezahlen. Die Frage ob ich überhaupt konsumiere wird leider wieder nicht gestellt?
Warum auch, Politik und Intendanz kommen gar nicht auf die Idee, dass es Menschen gibt, welche an den Angeboten des ÖRR nicht interessiert sind?

Das nun seit 01.01.2013 auch teilweise behinderte und/oder sozial schwache Bürger "abkassiert" werden, passt leider in das Bild des neuen Rundfunkbeitrags und bestätigt auch das Totalversagen der Politik und unserer Gesellschaft.



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Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

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Re: Bezahlen für keine Leistung
#38: 05. Juni 2013, 06:25
Zurück zum Anfangsthema: Bezahlen für keine Leistung.

Eigentlich sollen wir nach der neuen Regelung nicht für eine Leistung zahlen, sondern für das Innehaben einer Wohnung. Der Rundfunkkonsum ist gleichgültig, egal ob man konsumieren kann oder will.

Wie sieht der Grundsatz der verhältnismäßigen Gleichbehandlung aller Wohnungsinhaber? Sollen Behinderte anders behandelt werden?

Haben wir plötzlich in dieser Diskussion vergessen, dass es eine (ungerechte) Steuer ist?

Es mag provokativ klingen, ich will aber auf die Ursache des Problems hinweisen.

Das geht am Thema völlig vorbei. Das Anfangsthema waren 2 Videos, über die neue Situation der Behinderten, im Bezug auf Rundfunkbeitrag, die René hier eingestellt hat.

Es wäre nicht nur schön, sondern im Sinne der davon Betroffenen, wenn wir auch bei diesem Thema bleiben können und nicht wieder vom 100. ins weiß ich was kommen, hierzu gibt es in diesem Forum anderweitig genug Platz.


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Re: Bezahlen für keine Leistung
#39: 05. Juni 2013, 09:49
Das geht am Thema völlig vorbei. [...]

Es wäre nicht nur schön, sondern im Sinne der davon Betroffenen, wenn wir auch bei diesem Thema bleiben können und nicht wieder vom 100. ins weiß ich was kommen, hierzu gibt es in diesem Forum anderweitig genug Platz.

Nein, das geht nicht an das Thema vorbei: das ist das Thema.

Das erkennt man, wenn man im Urteil des BSG die Unterstellung, dass die deutsche Bevölkerung unabhängig von Behinderungen nahezu vollständig Rundfunk hört und fernsieht, durch die Feststellung, dass die Bevölkerung
unabhängig von Behinderungen nahezu vollständig irgendwo wohnt, ersetzt, sowie das Wort "Nutzer'' durch "Wohnungsinhaber" ersetzt.

Im Sinne der Betroffenen ist, sachlich zu argumentieren: nur so kann man etwas erreichen, außer bei einem sehr willkürlichem Richter.


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Re: Bezahlen für keine Leistung
#40: 06. Juni 2013, 18:23
Ich möchte den Stand der Diskussion hier zusammenfassen:

(1) Auf Grund des zweifelhaften Urteils des BSG bekommen Behinderte keinen Nachteilsausgleich beim Rundfunk.

(2) Einige Behinderte bekommen aber Befreiung und Ermäßigung, offensichtlich nicht wegen Nachteilsausgleich, sondern wegen der beschränkten Nutzung oder Nicht-Nutzung des Rundfunks.

(3) Das obige verstößt gegen die Gleichbehandlung aller Wohnungsinhaber. Es ist eine rechtswidrige Ausnahme, die bestätigt, dass die Abgabe eine Steuer ist. Wahrscheinlich wurde diese Ausnahme erfunden, um die Abgabe von einer Steuer abzugrenzen. Siehe Zitat unten.

(4) Wenn genug Leute wie Behinderte "befreit" werden, könnte man mal nachweisen, dass die Prämissen des BSG falsch waren: dann hätten Behinderte wieder den Nachteilsausgleich.

Jetzt ein Zitat aus der Webseite von Thüringen:

Zitat
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Frage der Abgrenzung des neuen Beitrags von einer Steuer hatte Thüringen bis zuletzt Bedenken geäußert. `Ich bin optimistisch, dass die beiden von Thüringen initiierten Ergänzungen das neue Gebührenmodell gegenüber der Verfassung sicherer machen. Durch diese Ergänzungen ist im Staatsvertrag der Länder jetzt fest geregelt, dass Kleingärtner und taubblinde Menschen keinen Rundfunkbeitrag zahlen müssen. Darüber freue ich mich sehr', sagte Medienstaatssekretär Peter Zimmermann.

Manche haben Thüringen völlig mißverstanden. Sie waren ätzend für diese widerliche Abgabe, vom Anfang an. Sie hatten lediglich ein bisschen Angst, dass sie verfassungswidrig sei, und bemühten sich, die Abgabe von einer Steuer abzugrenzen.

Aus meiner Datenbank, gebildet aus den Lemmata des Grimmschen Wörterbuches, gewidmet an die Herren der Regierung von Thüringen, sowie an die Abgeordneten des Thüringer Landtags:
Zitat
ERZSCHURKE     
FEDERSCHURKE 
HOFSCHURKE     
SCHURKE
SCHURKEN   
SCHURKENBAUER 
SCHURKENFALLE   
SCHURKENFORDERUNG   
SCHURKENLEIB   
SCHURKENPACK   
SCHURKENPLAN 
SCHURKENRECHT   
SCHURKENSEELE   
SCHURKENSOHN   
SCHURKENSTREICH
SCHURKENTHAT   
SCHURKEREI     

Es fehlt nur noch: SCHURKENLANDTAG, SCHURKENREGIERUNG, SCHURKENRUNDFUNK, ...


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Re: Bezahlen für keine Leistung
#41: 06. Juni 2013, 20:15
Hallo Sophia,

ich würde es mehr von der praktischen Seite betrachten und denke es macht wenig Sinn, sich derart an diesem einen Punkt festzubeißen.

Nehmen wir mal an, Person A erhebt gegen den Widerspruchsbescheid Klage, weil sie als Wohnungsinhaber Rundfunkgebühren zahlen soll, dieses Angebot jedoch aufgrund einer körperlichen Einschränkung nicht nutzen kann (oder auch nicht möchte). Dann wird sie sehr wenig bewirken, wenn sie versucht vor dem Verwaltungsgericht als juristischer Laie mit dem Richter eine Grundsatzdiskussion über verfassungsrechtliche Fragen zu entfachen. Das ist Blödsinn. So funktionieren Gerichtsverhandlungen nicht.

Denn der Richter kann nur im Rahmen der vom Gesetzgeber erlassenen Gesetze, nach Abwägung aller Interessen eine möglichst einvernehmliche Entscheidung treffen. Er ist nicht der Gesetzgeber und wird sich hüten, grundsätzlich die bestehenden Gesetze in Frage zu stellen.

Der Schlüssel, um den Rundfunkbeitrag zu knacken, liegt glaube ich im Härtefallantrag. Die Rundfunkanstalten versuchen im Augenblick noch, jeden persönlichen Sonderfall abzuwiegeln und alles in vier Kästchen einzusortieren:

- Befreiung von Personen, die taubblind sind, Arbeitslosengeld II beziehen usw.

- Ermäßigung von Person, Blinde sowie Personen mit einer Behinderung ab 80%

- Härtefallantrag, wegen Überschreitung der Bedarfsgrenze mit weniger als 17,98 Euro im Monat.

- Zahlungspflichtig sind alle anderen Bürger, die in einer Wohnung wohnen.

Wie jedoch das Bundesverfassungsgericht in seiner Ablehnungsbegründung einer Verfassungsbeschwerde  (1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012) schreib, hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen von der Beitragspflicht zu befreien. Die gesetzliche Regelung nenne zwar ein Beispiel eines Härtefalls, dies sei jedoch keine abschließende Aufzählung.

Das ist entscheidend. Dass wie durch die Rundfunkanstalten behauptet, nur wegen Überschreitung der Bedarfsgrenze um weniger oder genau 17,98 Euro ein Härtefallantrag gestellt werden dürfe, ist also falsch.

Deswegen tun die sich auch so unsäglich schwer, über bestehende Härtefallanträge zu entscheiden und versuchen die Antragsteller dahin zu drängen, sich irgendwie in ihr Schema einzuordnen. Aber das Recht ist auf Seiten der Antragsteller.

Also: Person A sollte einen individuell begründeten Härtefallantrag stellen und sich nicht durch Abwehr- oder Umlenkungsversuche der Rundfunkanstalt hiervon abbringen lassen.


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Re: Bezahlen für keine Leistung
#42: 06. Juni 2013, 20:45
Also: Person A sollte einen individuell begründeten Härtefallantrag stellen und sich nicht durch Abwehr- oder Umlenkungsversuche der Rundfunkanstalt hiervon abbringen lassen.

Genau so muss es sein. Individuell begründet. Er soll zunächst schlucken und Rechenschaft über seine Lebensumstände geben, bis wir obsiegt haben.

Das Gericht muss sich aber hüten, nach einem verfassungswidrigen Gesetz verfassungswidrig zu entscheiden, und dazu hat es Art. 100 GG. Es gibt schon genug in der Luft, das darauf hinweist, dass diese Abgabe verfassungswidrig ist, aber zusätzlich darauf hinzuweisen, wenn man es kann, kann nicht schaden.


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Re: Bezahlen für keine Leistung
#43: 06. Juni 2013, 20:45
Sehr guter Beitrag Radio_Libertas und ich teile absolut deine Meinung, es kann nur über den Härtefallantrag gehen.
Die Rundfunkanstalten haben mit dem Härtefallantrag ein Instrument an der Hand, mit welchem ihnen es möglich ist, jeden Fall einzeln und individuell zu betrachten und davon sollten sie auch endlich einmal Gebrauch nehmen!


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Re: Bezahlen für keine Leistung
#44: 06. Juni 2013, 21:43
Die Rundfunkanstalten haben mit dem Härtefallantrag ein Instrument an der Hand, mit welchem ihnen es möglich ist, jeden Fall einzeln und individuell zu betrachten und davon sollten sie auch endlich einmal Gebrauch nehmen!

Genau, Ziel der neuen Regelung war ja, für die Rundfunkanstalt das Verfahren zu vereinfachen und zusätzliche Einnahmen zu sichern. Aber mit dem Härtefallantrag wird jeder Fall zum komplizierten Einzelfall, der teuer durch gut ausgebildete Verwaltungsfachangestellte geprüft werden muss, die in der Stunde mehr kosten, als der einzelne Beitragszahler im Jahr jemals zahlen wird.

Gleichzeitig kann aber die neue Zwangsgebühr nur dann verfassungsrechtlich durchgewunken werden, wenn aufgrund begründeter, individueller Härtefälle eine Befreiung möglich ist.

Ist aber eine im bisherigen Schema nicht vorgesehene Befreiung möglich, dann können wieder andere diesem Beispiel folgen und den Einzelfall zur Regel machen und damit indirekt die Rechte der Nicht-Nutzer wieder herstellen.


Es gibt schon genug in der Luft, das darauf hinweist, dass diese Abgabe verfassungswidrig ist, aber zusätzlich darauf hinzuweisen, wenn man es kann, kann nicht schaden.


Sehr richtig. Das ist kein Ding und wie Person A das machen kann, dazu gibt es hier ja genug Hinweise.


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