Autor Thema: Rechtsanwältin behauptet: Bundesverfassungsgericht bestätige Rundfunkbeitrag  (Gelesen 10217 mal)

Offline kjts

  • Beiträge: 5
Guten Tag zusammen,

zunächst vielen Dank an alle Mitwirkenden dieser Seite, deren Beiträge bestätigen, dass ich mit meiner Auffassung von Gerechtigkeit nicht allein dastehe!

Neben einem eher allgemeinen, polemischen Brief an den "Beitragsservice", der eher zum "Luft-Machen" geeignet ist und den ich später posten werde, habe ich heute einen Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung geschrieben und dann bei der deutschen Anwaltshotline angerufen, um formale Fragen zu Fristen zu klären.

Die Dame am anderen Ende der Leitung war entsetzt und sagte mir, das Bundesverfassungsgericht habe doch gerade die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bestätigt und klar gestellt, dass dieser auch deutlich höher (!) hätte ausfallen können. Wir können also froh und dankbar sein, dass er so niedrig ist!

Stimmt diese Information? Hat jemand von einer solchen Entscheidung etwas gehört? Wundern würde es mich nicht, wenn es so wäre.

Danke für eure Antwort!

Mit besten Grüßen, kjts



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Offline schildzilla

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Wenn das der Fall wäre, würdest du das sofort auf allen ÖR Kanälen sehen und hören.
Die haben sich ja auch sofort mit der Ablehnung der einstweiligen Verfügung gegen die Meldedatenabfrage des Bayrischen Verfassungsgerichtes gebrüstet und von "Rechtsklarheit" gesprochen.
Keinesfalls aber wurde das Verfahren komplett abgelehnt, da es noch läuft - Auch wenn sie es formulierungstechnisch versucht haben so herüberzubringen.

Woher will dieser Mensch die Infos haben?
Vielleicht hatte die Hotline wegen Überlastung auch einfach keinen Bock mehr auf Fragen zum Beitrag und hat diese Geschichte erfunden?!

Wundern würde es mich natürlich nicht unbedingt, wenn das BVG den Rundfunkbeitrag absegnet. Damit rechnen wir alle. Aber die Erzählung klingt zu unplausibel.
Und Die eine eingereichte Klage vom Verband Deutscher Wohnungsnutzer (oder so ähnlich) die vor 2-3 Wochen abgewiesen wurde, könnte die einzige sein die damit gemeint war.
Jedoch laufen noch mehrere Klagen und das BVG meinte wohl angeblich, man müsste erst über das Verwaltungsgericht gehen.


Es gab hier schon einen Thread, wer Lust hat darf ihn suchen: "Korruption im Bundesverfassungsgericht? Kirchhofs Bruder mischt nun mit!"
Wie gesagt: Die ÖR posaunen das als erste aus wenn es so ein absolut endgültiges Urteil gibt! Die würden sogar nen Medienevent draus machen!


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Offline Bedrängter

  • Beiträge: 481
Bei einem solchen Ereignis würde das Bundesverfassungsgericht das Urteil veröffentlichen. Diese Urteile sind entweder über die Webseite einsehbar oder aber in der Urteilssammlung des Bundesverfassungsgericht über eine Uni-Bibliothek einsehbar und kopierbar.

Wenn also solch eine Frau so etwas behauptet, dann sollte sie Dir dann auch das Aktenzeichen geben, unter dem das Urteil veröffentlicht wurde.


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Offline Uwe

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Rundfunkgebühr: Bayerischer Verfassungsgerichtshof weist Eilantrag gegen Meldedatenabgleich ab

Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus
In der Hauptsache muss über die Popularklage noch entschieden werden. Das Verfahren läuft noch.



mehr auf:
http://www.kostenlose-urteile.de/Bayerischer-VerfGH_Vf-8-VII-12-Vf-24-VII-12_Rundfunkgebuehr-Bayerischer-Verfassungsgerichtshof-weist-Eilantrag-gegen-Meldedatenabgleich-ab.news15707.htm


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Offline kjts

  • Beiträge: 5
Danke für Eure Antworten.

Offenbar nichts dran an dem Hühnerknochen.



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Offline schildzilla

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  • Es steht an-die neue Zeit-von Grundrechten befreit
Richtig, ist wohl nichts dran. Wenn sich das ändert, erfährt man es hier ohnehin sofort!

Entweder wie gesagt waren die genervt von vielen Fragen über den Rundfunkbeitrag oder aber sie schauen ÖR, haben die oben genannten News dort aufgeschnappt und die Gehirnwäsche hat bei ihnen funktioniert.


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Offline watcherx

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  • Status: Antrag auf Zulassung der Berufung
Deutsche Anwaltshotline?

Der Verein nimmt 1,99 Euro / Minute um solche Gerüchte in die Welt zu setzen?

Find ich dreist.


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Offline schildzilla

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Anwälte haben nicht unbedingt immer unbegründet einen schlechten Ruf...


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Offline Viktor7

  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
Deutsche Anwaltshotline?

Der Verein nimmt 1,99 Euro / Minute um solche Gerüchte in die Welt zu setzen?

Find ich dreist.

So wie im echten Leben auch ist ein guter Anwalt nicht leicht zu finden.


http://www.test.de/Online-Rechtsberatung-Nur-vier-Anwaelte-lagen-richtig-1614923-2614923/  (15.01.2008) 
Sucht auf der Seite nach "Deutsche-Anwaltshotline.de" -> ;)

Mit einem Testballon sollte jeder Anwalt neben der eigentlichen Frage geprüft werden.
Bei Falschberatung stehen diese in der Haftung. Zusätzlich können noch Onlinebewertungen vorgenommen werden. :)


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« Letzte Änderung: 02. Juni 2013, 12:36 von Viktor7 »

Offline unGEZahlt

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Oder hat sich die Dame vielleicht so ausgedrückt:
"...in letzter Instanz wird das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag bestätigen..."

Ich fürchte, dann hätte sie Recht. Wenn Ferdinand Kirchhof über die Beitragserfindung seines Bruders "richtet", bräuchten wir nicht mal eine Kristallkugel, um das "Urteil" vorhersehen zu können.


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Offline schildzilla

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  • Es steht an-die neue Zeit-von Grundrechten befreit
unGEZahlt: Zunächst wird immer schön auf die Verwaltungsgerichte verwiesen. Es würde mich nicht sehr wundern, wenn einer der Fälle vorm Verwaltungsgericht abgeschmettert wird, in dem Kirchhofs Frau sitzt. Zufälligerweise zuständig für Rundfunkangelegenheiten.
Aber wir wollen hier jetzt noch keine falschen Anschuldigungen machen.
Wir treten es dann breit, wenn sich das alles bestätigt und dann müssen diese Menschen um ihre Existenz fürchten. Die werden in der Öffentlichkeit dann total demontiert und fertig gemacht, da braucht es nicht einmal uns dafür!


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Offline fox

  • Beiträge: 437
Oder hat sich die Dame vielleicht so ausgedrückt:
"...in letzter Instanz wird das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag bestätigen..."

Ich fürchte, dann hätte sie Recht. Wenn Ferdinand Kirchhof über die Beitragserfindung seines Bruders "richtet", bräuchten wir nicht mal eine Kristallkugel, um das "Urteil" vorhersehen zu können.

Könnte man den Herrn Kirchhof als Befangen abweisen, wenn das BVG bei der Urteilsfindung zusammenkommt ??


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Offline schildzilla

  • Beiträge: 1.111
  • Es steht an-die neue Zeit-von Grundrechten befreit
Eigentlich müsste man dieses Urteil sogar zunächst von Herrn Kirchhof "durchkommen lassen".

Man sollte nicht anfangen mit der Befangenheitstour, sonst verweisen die wieder auf solche rechtsextremen Fälle wie diesen NSU Prozess und dass die auch nur ablenken wollten mit ihrem Befangenheitsantrag.

Wenn es durch ist, dann startet der öffentliche Druck, sobald alle dann die Hintergründe erfahren!
Das zu verhindern ist unmöglich. Dazu müssten die des Deutschen liebstes Spielzeug sperren: Das Internet.
Und auch das würde Protest in grossem Umfang auslösen.

Ausserdem ist anzunehmen, dass sich im BVG "alle kennen". Die ersetzen ihn dann einfach!
Alle Verfassungsrichter werden von der Politik bestimmt. Noch Fragen?


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Offline belfastcarry

  • Beiträge: 9
Als Jemand, der öfters mal von Berufs wegen vor Gericht steht kann ich nur sagen, dass ich mir bei manchen Anwälten nicht erklären kann, wie sie ihr Studium geschafft haben. Da triffst Du auf Dilettanten, dass glaubst Du nicht!!!! Manche Mandanten sind echt arme Schweine, ohne zu wissen, dass Anwälte pro Hauptverhandlung so um die 1000.- erhalten (nur fürs erscheinen, hab die Info von nem Richter). Hier und da erscheinen sie dann auch nur, um einen zuvor erhobenen Widerspruch zurückzuziehen. *schwupps* tausend Tacken mehr...


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Offline Bürger

  • Moderator
  • Beiträge: 11.367
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Als Jemand, der öfters mal von Berufs wegen vor Gericht steht kann ich nur sagen, dass ich mir bei manchen Anwälten nicht erklären kann, wie sie ihr Studium geschafft haben. Da triffst Du auf Dilettanten, dass glaubst Du nicht!!!! Manche Mandanten sind echt arme Schweine, ohne zu wissen, dass Anwälte pro Hauptverhandlung so um die 1000.- erhalten (nur fürs erscheinen, hab die Info von nem Richter). Hier und da erscheinen sie dann auch nur, um einen zuvor erhobenen Widerspruch zurückzuziehen. *schwupps* tausend Tacken mehr...

Die "gute Nachricht" ist:

Beim Widerspruchsverfahren gegen den Beitragsbescheid und beim anschließenden Klageverfahren am Verwaltungsgericht
gilt nach meinem Wissen bis einschl. 1. Instanz:

1) Es besteht *keine Anwaltspflicht* (auch wenn ein eigener *guter* professioneller Rechtbeistand nicht zum Nachteil ist)
2) Auf Antrag kann auch (und sollte) das Verfahren *schriftlich* abgewickelt werden (vermeidet eben o.g. "Erscheinungs-" und Fahrtkosten des Anwalts der Gegenseite).

...nur mal so zur Info, um nicht unnötige Angst zu schüren vor "entgleitenden Anwaltskosten"!!!

Mehr dazu auch unter:

Klagen anstatt Zahlen
http://online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen

SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.0.html


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