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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Erlebnis ÖRR und "Beitragsservice" (vormals GEZ) => Thema gestartet von: kjts am 01. Juni 2013, 20:49

Titel: Rechtsanwältin behauptet: Bundesverfassungsgericht bestätige Rundfunkbeitrag
Beitrag von: kjts am 01. Juni 2013, 20:49
Guten Tag zusammen,

zunächst vielen Dank an alle Mitwirkenden dieser Seite, deren Beiträge bestätigen, dass ich mit meiner Auffassung von Gerechtigkeit nicht allein dastehe!

Neben einem eher allgemeinen, polemischen Brief an den "Beitragsservice", der eher zum "Luft-Machen" geeignet ist und den ich später posten werde, habe ich heute einen Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung geschrieben und dann bei der deutschen Anwaltshotline angerufen, um formale Fragen zu Fristen zu klären.

Die Dame am anderen Ende der Leitung war entsetzt und sagte mir, das Bundesverfassungsgericht habe doch gerade die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bestätigt und klar gestellt, dass dieser auch deutlich höher (!) hätte ausfallen können. Wir können also froh und dankbar sein, dass er so niedrig ist!

Stimmt diese Information? Hat jemand von einer solchen Entscheidung etwas gehört? Wundern würde es mich nicht, wenn es so wäre.

Danke für eure Antwort!

Mit besten Grüßen, kjts

Titel: Re: Rechtsanwältin behauptet: Bundesverfassungsgericht bestätige Rundfunkbeitrag
Beitrag von: schildzilla am 01. Juni 2013, 21:23
Wenn das der Fall wäre, würdest du das sofort auf allen ÖR Kanälen sehen und hören.
Die haben sich ja auch sofort mit der Ablehnung der einstweiligen Verfügung gegen die Meldedatenabfrage des Bayrischen Verfassungsgerichtes gebrüstet und von "Rechtsklarheit" gesprochen.
Keinesfalls aber wurde das Verfahren komplett abgelehnt, da es noch läuft - Auch wenn sie es formulierungstechnisch versucht haben so herüberzubringen.

Woher will dieser Mensch die Infos haben?
Vielleicht hatte die Hotline wegen Überlastung auch einfach keinen Bock mehr auf Fragen zum Beitrag und hat diese Geschichte erfunden?!

Wundern würde es mich natürlich nicht unbedingt, wenn das BVG den Rundfunkbeitrag absegnet. Damit rechnen wir alle. Aber die Erzählung klingt zu unplausibel.
Und Die eine eingereichte Klage vom Verband Deutscher Wohnungsnutzer (oder so ähnlich) die vor 2-3 Wochen abgewiesen wurde, könnte die einzige sein die damit gemeint war.
Jedoch laufen noch mehrere Klagen und das BVG meinte wohl angeblich, man müsste erst über das Verwaltungsgericht gehen.


Es gab hier schon einen Thread, wer Lust hat darf ihn suchen: "Korruption im Bundesverfassungsgericht? Kirchhofs Bruder mischt nun mit!"
Wie gesagt: Die ÖR posaunen das als erste aus wenn es so ein absolut endgültiges Urteil gibt! Die würden sogar nen Medienevent draus machen!
Titel: Re: Rechtsanwältin behauptet: Bundesverfassungsgericht bestätige Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Bedrängter am 02. Juni 2013, 01:42
Bei einem solchen Ereignis würde das Bundesverfassungsgericht das Urteil veröffentlichen. Diese Urteile sind entweder über die Webseite einsehbar oder aber in der Urteilssammlung des Bundesverfassungsgericht über eine Uni-Bibliothek einsehbar und kopierbar.

Wenn also solch eine Frau so etwas behauptet, dann sollte sie Dir dann auch das Aktenzeichen geben, unter dem das Urteil veröffentlicht wurde.
Titel: Re: Rechtsanwältin behauptet: Bundesverfassungsgericht bestätige Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Uwe am 02. Juni 2013, 09:13
Rundfunkgebühr: Bayerischer Verfassungsgerichtshof weist Eilantrag gegen Meldedatenabgleich ab

Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus
In der Hauptsache muss über die Popularklage noch entschieden werden. Das Verfahren läuft noch.


mehr auf:
http://www.kostenlose-urteile.de/Bayerischer-VerfGH_Vf-8-VII-12-Vf-24-VII-12_Rundfunkgebuehr-Bayerischer-Verfassungsgerichtshof-weist-Eilantrag-gegen-Meldedatenabgleich-ab.news15707.htm
Titel: Re: Rechtsanwältin behauptet: Bundesverfassungsgericht bestätige Rundfunkbeitrag
Beitrag von: kjts am 02. Juni 2013, 11:55
Danke für Eure Antworten.

Offenbar nichts dran an dem Hühnerknochen.

Titel: Re: Rechtsanwältin behauptet: Bundesverfassungsgericht bestätige Rundfunkbeitrag
Beitrag von: schildzilla am 02. Juni 2013, 12:00
Richtig, ist wohl nichts dran. Wenn sich das ändert, erfährt man es hier ohnehin sofort!

Entweder wie gesagt waren die genervt von vielen Fragen über den Rundfunkbeitrag oder aber sie schauen ÖR, haben die oben genannten News dort aufgeschnappt und die Gehirnwäsche hat bei ihnen funktioniert.
Titel: Re: Rechtsanwältin behauptet: Bundesverfassungsgericht bestätige Rundfunkbeitrag
Beitrag von: watcherx am 02. Juni 2013, 12:14
Deutsche Anwaltshotline?

Der Verein nimmt 1,99 Euro / Minute um solche Gerüchte in die Welt zu setzen?

Find ich dreist.
Titel: Re: Rechtsanwältin behauptet: Bundesverfassungsgericht bestätige Rundfunkbeitrag
Beitrag von: schildzilla am 02. Juni 2013, 12:17
Anwälte haben nicht unbedingt immer unbegründet einen schlechten Ruf...
Titel: Re: Rechtsanwältin behauptet: Bundesverfassungsgericht bestätige Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Viktor7 am 02. Juni 2013, 12:30
Deutsche Anwaltshotline?

Der Verein nimmt 1,99 Euro / Minute um solche Gerüchte in die Welt zu setzen?

Find ich dreist.

So wie im echten Leben auch ist ein guter Anwalt nicht leicht zu finden.


http://www.test.de/Online-Rechtsberatung-Nur-vier-Anwaelte-lagen-richtig-1614923-2614923/  (15.01.2008) 
Sucht auf der Seite nach "Deutsche-Anwaltshotline.de" -> ;)

Mit einem Testballon sollte jeder Anwalt neben der eigentlichen Frage geprüft werden.
Bei Falschberatung stehen diese in der Haftung. Zusätzlich können noch Onlinebewertungen vorgenommen werden. :)
Titel: Re: Rechtsanwältin behauptet: Bundesverfassungsgericht bestätige Rundfunkbeitrag
Beitrag von: unGEZahlt am 02. Juni 2013, 13:21
Oder hat sich die Dame vielleicht so ausgedrückt:
"...in letzter Instanz wird das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag bestätigen..."

Ich fürchte, dann hätte sie Recht. Wenn Ferdinand Kirchhof über die Beitragserfindung seines Bruders "richtet", bräuchten wir nicht mal eine Kristallkugel, um das "Urteil" vorhersehen zu können.
Titel: Re: Rechtsanwältin behauptet: Bundesverfassungsgericht bestätige Rundfunkbeitrag
Beitrag von: schildzilla am 02. Juni 2013, 13:28
unGEZahlt: Zunächst wird immer schön auf die Verwaltungsgerichte verwiesen. Es würde mich nicht sehr wundern, wenn einer der Fälle vorm Verwaltungsgericht abgeschmettert wird, in dem Kirchhofs Frau sitzt. Zufälligerweise zuständig für Rundfunkangelegenheiten.
Aber wir wollen hier jetzt noch keine falschen Anschuldigungen machen.
Wir treten es dann breit, wenn sich das alles bestätigt und dann müssen diese Menschen um ihre Existenz fürchten. Die werden in der Öffentlichkeit dann total demontiert und fertig gemacht, da braucht es nicht einmal uns dafür!
Titel: Re: Rechtsanwältin behauptet: Bundesverfassungsgericht bestätige Rundfunkbeitrag
Beitrag von: fox am 02. Juni 2013, 14:35
Oder hat sich die Dame vielleicht so ausgedrückt:
"...in letzter Instanz wird das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag bestätigen..."

Ich fürchte, dann hätte sie Recht. Wenn Ferdinand Kirchhof über die Beitragserfindung seines Bruders "richtet", bräuchten wir nicht mal eine Kristallkugel, um das "Urteil" vorhersehen zu können.

Könnte man den Herrn Kirchhof als Befangen abweisen, wenn das BVG bei der Urteilsfindung zusammenkommt ??
Titel: Re: Rechtsanwältin behauptet: Bundesverfassungsgericht bestätige Rundfunkbeitrag
Beitrag von: schildzilla am 02. Juni 2013, 14:41
Eigentlich müsste man dieses Urteil sogar zunächst von Herrn Kirchhof "durchkommen lassen".

Man sollte nicht anfangen mit der Befangenheitstour, sonst verweisen die wieder auf solche rechtsextremen Fälle wie diesen NSU Prozess und dass die auch nur ablenken wollten mit ihrem Befangenheitsantrag.

Wenn es durch ist, dann startet der öffentliche Druck, sobald alle dann die Hintergründe erfahren!
Das zu verhindern ist unmöglich. Dazu müssten die des Deutschen liebstes Spielzeug sperren: Das Internet.
Und auch das würde Protest in grossem Umfang auslösen.

Ausserdem ist anzunehmen, dass sich im BVG "alle kennen". Die ersetzen ihn dann einfach!
Alle Verfassungsrichter werden von der Politik bestimmt. Noch Fragen?
Titel: Re: Rechtsanwältin behauptet: Bundesverfassungsgericht bestätige Rundfunkbeitrag
Beitrag von: belfastcarry am 07. Juni 2013, 19:28
Als Jemand, der öfters mal von Berufs wegen vor Gericht steht kann ich nur sagen, dass ich mir bei manchen Anwälten nicht erklären kann, wie sie ihr Studium geschafft haben. Da triffst Du auf Dilettanten, dass glaubst Du nicht!!!! Manche Mandanten sind echt arme Schweine, ohne zu wissen, dass Anwälte pro Hauptverhandlung so um die 1000.- erhalten (nur fürs erscheinen, hab die Info von nem Richter). Hier und da erscheinen sie dann auch nur, um einen zuvor erhobenen Widerspruch zurückzuziehen. *schwupps* tausend Tacken mehr...
Titel: Re: Rechtsanwältin behauptet: Bundesverfassungsgericht bestätige Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Bürger am 07. Juni 2013, 20:54
Als Jemand, der öfters mal von Berufs wegen vor Gericht steht kann ich nur sagen, dass ich mir bei manchen Anwälten nicht erklären kann, wie sie ihr Studium geschafft haben. Da triffst Du auf Dilettanten, dass glaubst Du nicht!!!! Manche Mandanten sind echt arme Schweine, ohne zu wissen, dass Anwälte pro Hauptverhandlung so um die 1000.- erhalten (nur fürs erscheinen, hab die Info von nem Richter). Hier und da erscheinen sie dann auch nur, um einen zuvor erhobenen Widerspruch zurückzuziehen. *schwupps* tausend Tacken mehr...

Die "gute Nachricht" ist:

Beim Widerspruchsverfahren gegen den Beitragsbescheid und beim anschließenden Klageverfahren am Verwaltungsgericht
gilt nach meinem Wissen bis einschl. 1. Instanz:

1) Es besteht *keine Anwaltspflicht* (auch wenn ein eigener *guter* professioneller Rechtbeistand nicht zum Nachteil ist)
2) Auf Antrag kann auch (und sollte) das Verfahren *schriftlich* abgewickelt werden (vermeidet eben o.g. "Erscheinungs-" und Fahrtkosten des Anwalts der Gegenseite).

...nur mal so zur Info, um nicht unnötige Angst zu schüren vor "entgleitenden Anwaltskosten"!!!

Mehr dazu auch unter:

Klagen anstatt Zahlen
http://online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen

SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.0.html
Titel: Re: Rechtsanwältin behauptet: Bundesverfassungsgericht bestätige Rundfunkbeitrag
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 10. Juni 2013, 15:56

...nur mal so zur Info, um nicht unnötige Angst zu schüren vor "entgleitenden Anwaltskosten"!!!


und das ist nicht zu unterschätzen!
Ich hatte mal so ein OWI Fall mit Anwalt (weil ich nichts riskieren wollte).
Da sind Gerichts-, Anwaldsgebühr, Zeugengeld und Geld für Gutachter usw. einiges zusammen gekommen und das war nur erste Instanz. In der zweiten Instanz bin ich freigesprochen worden und Papastaat dürfte alles bezahlen. Es war mir trotzdem mulmig zusehen was da alles wegen so einen banalen Fall alles zusammen kommt, wobei ich insbesondere die Anwaltskosten sogar vorschießen müsste. Wenn ich die zweite Instanz verloren hätten, hätte ich außer Bußgeld von 300 EUR um die 8000 EUR zahlen müssen. Verglichen mit dem lächerlichen Bußgeld vom rund 300 EUR und 60 EUR Gerichtsgebühr ist es kein Verhältnis!

Deshalb sollte man sich einen Gerichtsgang immer genau VORHER überlegen und auch entscheiden mit oder ohne Anwalt. Von heutiger Sicht aus gesehen, würde ich so einen Fall immer bezahlen (auch wenn ich unschuldig bin wie es der Fall war), wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe, denn das Kostenrisiko ist viel zu groß. Und das wissen auch die Behörden und spielen deshalb mit Geld des Bürgers!
Titel: Re: Rechtsanwältin behauptet: Bundesverfassungsgericht bestätige Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Seremon am 20. Juni 2013, 15:05
Als Jemand, der öfters mal von Berufs wegen vor Gericht steht

Was bist Du von Beruf? Einbrecher?

Titel: Re: Rechtsanwältin behauptet: Bundesverfassungsgericht bestätige Rundfunkbeitrag
Beitrag von: schildzilla am 20. Juni 2013, 15:15
Vielleicht Rundfunkgebührenbeauftragter? :)
Titel: Re: Rechtsanwältin behauptet: Bundesverfassungsgericht bestätige Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Seremon am 20. Juni 2013, 15:34
Man sollte sich den Urteilsspruch des BVerfGs zum ESM in Erinnerung rufen. Die Urteilsbegründung zu lesen, ist nicht jedermanns Sache, daher: der ESM ist vom BVerfG bestätigt worden.
Andreas Vosskuhle fiel dann auch Freud zum Opfer und bezeichnete die Anträge der Kläger beim Urteilsspruch als überwiegend "begründet".  Korrigierite sich aber mit rotem Kopf.

Als Anwälte für eine Klage gegen den Beitragsservice kommen Fachanwältee für Verwaltungsrecht in Frage. Jetzt kommt es wohl drauf an, was der Inhalt der Klage ist. Wenn die Verfassungsmäßigkeit des neuen Beitrags angezweifelt werden solle, dann werden die Fachanwälte die Klageschrift womöglich gar nicht übernehmen. Wenn doch, dann könnte die Klage auch abgeschmettert werden. Vielleicht täusche ich mich.
Fachanwälte kosten Geld. Da sollte man sehr genau prüfen, ob der Weg gangbar ist und man nicht unnötige Ausgaben fabriziert.

Anwälte allgemein raten oft zum Klagen. Sie hantieren mit Quoten und guten Aussichten. Verliert man doch, verliert man alleine, denn dem Anwalt spült ein verlorener Prozeß dasselbe Geld in die Kasse wie ein gewonnener.