Teil der LRA?
Welcher LRA?
Das geht doch aus den sonstigen Forenbeiträgen wie auch aus den Rundfunkstaatsverträgen klar hervor? Nicht hervorgeht, weil namentlich nicht benannt, ob der BS jene gemeinschaftliche Einrichtung ist, die in den Staatsverträgen benannt ist.
Wie folgt:
Der BS hat eine eigene Abteilung:
Recht und PersonalWenn also der BS Teil einer LRA wäre, die bereits eine Rechtsabteilung hat, wozu bedarf es dann dieser Abteilung?
Wozu bedarf es eines Geschäftsführers? Ein Hauptabteilungsleiter würde doch ausreichen.
Eigene Rechtsabteilung und eigener Geschäftsführer sagen mir, dass der BS eben kein Teil nur sein kann.
Gibt es denn vergleichsweise bei anderen Firmen das ebenso wie beim BS und dem ganzen undurchsichtigen Rundfunkgefüge?
Ich glaube nicht, die haben wahrscheinlich keine solche scheinbare Intrigen- und Vetternwirtschaft.
Noch ein kleiner Hinweis:
Diese sog. Abteilung:
Recht und Personal greift in die Belange der LRA ein, indem sie ganz von sich aus bei Banken Konten von Nichtnutzern pfänden lässt.
Das besagt mir, dass es sich hierbei um kriminelle Machenschaften handelt, dann dazu hätte nur der berechtigte Vertreter der LRA die Befugnis. Wenn man diese kriminelle Bande darauf hinweist, dann bekommt man noch dämliche Antworten.