@Roggi
Warum bitte sollte ich kodifizieren?
Ein gerechtes Rundfunksystem wäre es, wenn jedes Rundfunkunternehmen, gleich welcher Rechtsform, für sich beschließen könnte, bzw. dürfte, was es im Laufe eines Tages an die Bürger senden möchte. Hier also maximale Freiheit.
Ein gerechtes Rundfunksystem läßt aber auch dem Bürger selber maximale Freiheit darin, was er sehen möchte, (wenn überhaupt), und was er folglich auch zu bezahlen hat, so es nicht ein Thema ist, was vom Staat als Grundversorgung definiert und aus allgemeinen Steuermitteln finanziert wird.
Als "Grundversorgung" definiert man idealerweise nur jenes, was durch eine eu-weite Bürgerbefragung bspw. zum Thema "Rundfunk-Grundversorgung in Europa" als vom Volk gewünschte Grundversorgung ermittelt worden ist.
Nicht ohne Grund wird schon heute eu-seitig finanzielle Transparenz vorgeschrieben; bereits heute sind Rundfunkanstalten eu-rechtlich verpflichtet, nachzuweisen, was sie warum, weshalb bzw. warum gerade so mit öffentlichen Mitteln finanziert, bzw. produziert haben, bzw. produzieren ließen. Kosten für alle Bereiche einer jeden Produktion, die nicht der Grundversorgung entsprechen, wie bspw. Werbung, müssen auch heute schon nicht nur klar separat ausgewiesen werden, sie dürfen auch nicht aus den öffentlichen Geldern bestritten werden. Ob die Rundfunkunternehmen dieses immer akkurat tun, darf bezweifelt werden.
Wenn man alle Rundfunkunternehmen betrachtet, darf man unterstellen, daß keines ständig nur Müll zustande zu bekommen in der Lage ist.
Jedes freie bzw. sich als frei bezeichnende System hat zu akzeptieren, wenn sich Bürger ob ihrer Freiheit entgegengesetzt zur evtl. Mehrheit der Bevölkerung entscheiden. Ein System, das dieses nicht verträgt, ist allerdings definitiv nicht frei.
Das Kippen des derzeitigen Rundfunksystems ist also auch in gewissem Sinne die Verteidigung von Bürgerfreiheit.
Wißt Ihr eigentlich, was seitlich auf jeder 2-Euro-Münze steht?
"Einigkeit und Recht und Freiheit".
Alle 3 Bedeutungen gilt es für alle ohne jedwede kriegerische Auseinandersetzung zu erhalten, zu bewahren, zu verteidigen.
Eine im Grunde allgemeine Belastung der Bürger darf nur aus allgemeinen Steuermitteln erfolgen.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;