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GEZ - So wehren Sie sich – Rechtsanwaltkanzlei Hoffmeyer

Begonnen von René, 01. Mai 2013, 18:09

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René


Sun


kieler sprotte

Hallo,

kurze Frage, wozu brauche ich die einstweilige Verfügung? Was bewirkt diese?

Danke Angela

Taucherle

Kieler Sprotte,

ZitatDieser Satz allerdings nur, wenn keine einstweilige Verfügung eingelegt wird, da Sie trotz des Widerspruches weiterhin zahlungspflichtig bleiben (keine aufschiebende Wirkung).

Liest sich eigentlich aus dem Satz heraus.
Hast du keine einstweilige Verfügung vom Gericht,so darfst/mußt du weiterhin deine Mitgliedsbeiträge zahlen.
Hast du eine, brauchst du dies -bis zur Entscheidung durchs Gericht- nicht, und das kann ggf eine etwas "längere" Zeit dauern....
...ich hab noch nie GEZahlt.............und das ist auch gut so !
Nur zur Absicherung meinerseits:
Ich rufe nicht zu strafbaren Handlungen auf,ich helfe nur beim richtigen Begreifen und Ausfüllen von Bettelbriefen um sich selbst Zeit und vor allem mühsam verdientes Geld zu ersparen.
Im übrigen gibt es in Deutschland keine Schwarzseher mehr,seitdem der Farbfernseher und Multi-Color-Bildschirme Einzug in deutsche Haushalte gefunden haben !

GEZ Morpheus

Vielen Dank!!!  8)

So wie ich das sehe müssen beide Schreiben zum Beitragsservice geschickt werden???

Muß man bei der einstweiligen Verfügung genau bzw. mindestens 10 Tage warten oder kann man diese auch schneller verschicken???

acid31

#5
ZitatNot Found

The requested URL /index.php was not found on this server.Apache/2.2.23 Server at www.kanzlei-hoffmeyer.de Port 80

Seite wurde entfernt?

unGEZahlt

#6
http://www.kanzlei-hoffmeyer.de/GEZ.html
http://www.kanzlei-hoffmeyer.de/GEZ.php

Sie haben die Seite wohl umgestaltet.
Es steht aber alles noch bereit.

Markus


Edit:
Das verstehe ich so: Sie werben auch für eine Rechtschutzversicherung in dem Fall.

Ist wichtig, das genau anzusehen. Es würde auch reichen, aus dem Text etwas zu übernehemen.
Dass eine Versicherung wirklich vorteilhaft wäre, bezweifle ich persönlich.

Hausverwalter

#7
bei Links der RA-Kanzlei funktionieren nicht mehr. Fehler 404

Edit DumbTV:
Aktueller Link:
http://www.kanzlei-hoffmeyer.de/GEZ.php

Xtravaganz


shinin

Hallo zusammen,

ich habe aus dem Musterschreiben das meiste übernommen, verstehe das mit der einstweiligen Verfügung aber auch noch nicht so ganz:

- da ich keine einstweilige Verfügung bekommen habe, muss ich die Beiträge jetzt zahlen (unter Vorbehalt)?
- was genau bedeutet die aufschiebende Wirkung bis zu 10 Tage?

Wäre für konkrete Hilfe sehr dankbar  :)

Buntspecht

Moin und hallo,

ich bin ein neues Mitglied im Forum hier - aus Hamburg.

Seit 2 Wochen "schmort" jetzt schon der Gebühren-/Beitragsbescheid hier rum und ich bin noch unsicher, wie ich vorgehen soll. Auf der online-boykott-homepage hört sich das alles ganz einfach an:
Zitatnach Erhalt des Beitragsbescheides Widerspruch erheben – die Begründung spielt an dieser Stelle keine Rolle.

Nachdem ich aber hier einige Beiträge gelesen habe, bin ich doch sehr verunsichert:
soll ich nun unter Vorbehalt die Forderung zahlen und auch weiter bezahlen und Widerspruch einlegen?

Oder soll ich einfach einen unbegründeten Widerspruch einlegen, obwohl auf der Rückseite des Schreibens u.a. steht:  "Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden."

Für eure Anwort danke ich schon mal im Voraus!

mbcd

Ist leider immer noch alles down, keine der Links oder das Formular ist erreichbar, gibt es da einen neuen Link?

LG

Bürger

#12
Zitat von: mbcd am 14. Juli 2013, 15:55
Ist leider immer noch alles down, keine der Links oder das Formular ist erreichbar, gibt es da einen neuen Link?
LG

Nochmal: Neuer link ist http://www.kanzlei-hoffmeyer.de/GEZ.html
http://www.kanzlei-hoffmeyer.de/GEZ.php
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Adler

#13
 Leider tut auch der Link bei mir jedenfalls nicht

Edit DumbTV:
Aktueller Link:
http://www.kanzlei-hoffmeyer.de/GEZ.php

sparks