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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Musterschreiben => Thema gestartet von: René am 01. Mai 2013, 18:09
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GEZ - So wehren Sie sich – Rechtsanwaltskanzlei Hoffmeyer
http://www.kanzlei-hoffmeyer.de/GEZ.html
http://www.kanzlei-hoffmeyer.de/GEZ.php
bzw.
http://www.kanzlei-hoffmeyer.de/Downloads/Musterschreiben.doc
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Sehr gut, danke.
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Hallo,
kurze Frage, wozu brauche ich die einstweilige Verfügung? Was bewirkt diese?
Danke Angela
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Kieler Sprotte,
Dieser Satz allerdings nur, wenn keine einstweilige Verfügung eingelegt wird, da Sie trotz des Widerspruches weiterhin zahlungspflichtig bleiben (keine aufschiebende Wirkung).
Liest sich eigentlich aus dem Satz heraus.
Hast du keine einstweilige Verfügung vom Gericht,so darfst/mußt du weiterhin deine Mitgliedsbeiträge zahlen.
Hast du eine, brauchst du dies -bis zur Entscheidung durchs Gericht- nicht, und das kann ggf eine etwas "längere" Zeit dauern....
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Vielen Dank!!! 8)
So wie ich das sehe müssen beide Schreiben zum Beitragsservice geschickt werden???
Muß man bei der einstweiligen Verfügung genau bzw. mindestens 10 Tage warten oder kann man diese auch schneller verschicken???
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Not Found
The requested URL /index.php was not found on this server.Apache/2.2.23 Server at www.kanzlei-hoffmeyer.de Port 80
Seite wurde entfernt?
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http://www.kanzlei-hoffmeyer.de/GEZ.html
http://www.kanzlei-hoffmeyer.de/GEZ.php
Sie haben die Seite wohl umgestaltet.
Es steht aber alles noch bereit.
Markus
Edit:
Das verstehe ich so: Sie werben auch für eine Rechtschutzversicherung in dem Fall.
Ist wichtig, das genau anzusehen. Es würde auch reichen, aus dem Text etwas zu übernehemen.
Dass eine Versicherung wirklich vorteilhaft wäre, bezweifle ich persönlich.
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bei Links der RA-Kanzlei funktionieren nicht mehr. Fehler 404
Edit DumbTV:
Aktueller Link:
http://www.kanzlei-hoffmeyer.de/GEZ.php
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http://www.kanzlei-hoffmeyer.de/GEZ.html
http://www.kanzlei-hoffmeyer.de/GEZ.php
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Hallo zusammen,
ich habe aus dem Musterschreiben das meiste übernommen, verstehe das mit der einstweiligen Verfügung aber auch noch nicht so ganz:
- da ich keine einstweilige Verfügung bekommen habe, muss ich die Beiträge jetzt zahlen (unter Vorbehalt)?
- was genau bedeutet die aufschiebende Wirkung bis zu 10 Tage?
Wäre für konkrete Hilfe sehr dankbar :)
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Moin und hallo,
ich bin ein neues Mitglied im Forum hier - aus Hamburg.
Seit 2 Wochen "schmort" jetzt schon der Gebühren-/Beitragsbescheid hier rum und ich bin noch unsicher, wie ich vorgehen soll. Auf der online-boykott-homepage hört sich das alles ganz einfach an: nach Erhalt des Beitragsbescheides Widerspruch erheben – die Begründung spielt an dieser Stelle keine Rolle.
Nachdem ich aber hier einige Beiträge gelesen habe, bin ich doch sehr verunsichert:
soll ich nun unter Vorbehalt die Forderung zahlen und auch weiter bezahlen und Widerspruch einlegen?
Oder soll ich einfach einen unbegründeten Widerspruch einlegen, obwohl auf der Rückseite des Schreibens u.a. steht: "Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden."
Für eure Anwort danke ich schon mal im Voraus!
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Ist leider immer noch alles down, keine der Links oder das Formular ist erreichbar, gibt es da einen neuen Link?
LG
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Ist leider immer noch alles down, keine der Links oder das Formular ist erreichbar, gibt es da einen neuen Link?
LG
Nochmal: Neuer link ist http://www.kanzlei-hoffmeyer.de/GEZ.html
http://www.kanzlei-hoffmeyer.de/GEZ.php
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Leider tut auch der Link bei mir jedenfalls nicht
Edit DumbTV:
Aktueller Link:
http://www.kanzlei-hoffmeyer.de/GEZ.php
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Leider tut auch der Link bei mir jedenfalls nicht
Dieser funktioniert bei mir: http://www.kanzlei-hoffmeyer.de/Downloads/Musterschreiben.doc
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Das ist ne, PHP-Seite ;)
http://www.kanzlei-hoffmeyer.de/GEZ.php
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Das Dokument ist in wie weit noch gültig?
Zwecksteuer argument ist abgeschmettert?
Verstößt nicht gegen das Grundgesetz?
Gleichheitssatz ist auch widerlegt?
Zahlung unter Vorbehalt wird nicht empfohlen...
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Gibt es aktuell Erfahrungen mit der Rechtsanwaltkanzlei Hoffmeyer?