gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Musterschreiben => Thema gestartet von: René am 01. Mai 2013, 18:09

Titel: GEZ - So wehren Sie sich – Rechtsanwaltkanzlei Hoffmeyer
Beitrag von: René am 01. Mai 2013, 18:09
GEZ - So wehren Sie sich – Rechtsanwaltskanzlei Hoffmeyer

http://www.kanzlei-hoffmeyer.de/GEZ.html
http://www.kanzlei-hoffmeyer.de/GEZ.php

bzw.

http://www.kanzlei-hoffmeyer.de/Downloads/Musterschreiben.doc
Titel: Re: GEZ - So wehren Sie sich – Rechtsanwaltkanzlei Hoffmeyer
Beitrag von: Sun am 01. Mai 2013, 18:19
Sehr gut, danke.
Titel: Re: GEZ - So wehren Sie sich – Rechtsanwaltkanzlei Hoffmeyer
Beitrag von: kieler sprotte am 01. Mai 2013, 19:51
Hallo,

kurze Frage, wozu brauche ich die einstweilige Verfügung? Was bewirkt diese?

Danke Angela
Titel: Re: GEZ - So wehren Sie sich – Rechtsanwaltkanzlei Hoffmeyer
Beitrag von: Taucherle am 01. Mai 2013, 20:09
Kieler Sprotte,

Zitat
Dieser Satz allerdings nur, wenn keine einstweilige Verfügung eingelegt wird, da Sie trotz des Widerspruches weiterhin zahlungspflichtig bleiben (keine aufschiebende Wirkung).

Liest sich eigentlich aus dem Satz heraus.
Hast du keine einstweilige Verfügung vom Gericht,so darfst/mußt du weiterhin deine Mitgliedsbeiträge zahlen.
Hast du eine, brauchst du dies -bis zur Entscheidung durchs Gericht- nicht, und das kann ggf eine etwas "längere" Zeit dauern....
Titel: Re: GEZ - So wehren Sie sich – Rechtsanwaltkanzlei Hoffmeyer
Beitrag von: GEZ Morpheus am 01. Mai 2013, 22:43
Vielen Dank!!!  8)

So wie ich das sehe müssen beide Schreiben zum Beitragsservice geschickt werden???

Muß man bei der einstweiligen Verfügung genau bzw. mindestens 10 Tage warten oder kann man diese auch schneller verschicken???
Titel: Re: GEZ - So wehren Sie sich – Rechtsanwaltkanzlei Hoffmeyer
Beitrag von: acid31 am 30. Mai 2013, 14:22
Zitat
Not Found

The requested URL /index.php was not found on this server.Apache/2.2.23 Server at www.kanzlei-hoffmeyer.de Port 80

Seite wurde entfernt?
Titel: Re: GEZ - So wehren Sie sich – Rechtsanwaltkanzlei Hoffmeyer
Beitrag von: unGEZahlt am 30. Mai 2013, 14:27
http://www.kanzlei-hoffmeyer.de/GEZ.html
http://www.kanzlei-hoffmeyer.de/GEZ.php

Sie haben die Seite wohl umgestaltet.
Es steht aber alles noch bereit.

Markus


Edit:
Das verstehe ich so: Sie werben auch für eine Rechtschutzversicherung in dem Fall.

Ist wichtig, das genau anzusehen. Es würde auch reichen, aus dem Text etwas zu übernehemen.
Dass eine Versicherung wirklich vorteilhaft wäre, bezweifle ich persönlich.
Titel: Re: GEZ - So wehren Sie sich – Rechtsanwaltkanzlei Hoffmeyer
Beitrag von: Hausverwalter am 30. Mai 2013, 15:47
bei Links der RA-Kanzlei funktionieren nicht mehr. Fehler 404

Edit DumbTV:
Aktueller Link:
http://www.kanzlei-hoffmeyer.de/GEZ.php
Titel: Re: GEZ - So wehren Sie sich – Rechtsanwaltkanzlei Hoffmeyer
Beitrag von: Xtravaganz am 05. Juni 2013, 22:38
http://www.kanzlei-hoffmeyer.de/GEZ.html
http://www.kanzlei-hoffmeyer.de/GEZ.php
Titel: Re: GEZ - So wehren Sie sich – Rechtsanwaltkanzlei Hoffmeyer
Beitrag von: shinin am 07. Juni 2013, 15:46
Hallo zusammen,

ich habe aus dem Musterschreiben das meiste übernommen, verstehe das mit der einstweiligen Verfügung aber auch noch nicht so ganz:

- da ich keine einstweilige Verfügung bekommen habe, muss ich die Beiträge jetzt zahlen (unter Vorbehalt)?
- was genau bedeutet die aufschiebende Wirkung bis zu 10 Tage?

Wäre für konkrete Hilfe sehr dankbar  :)
Titel: Re: GEZ - So wehren Sie sich – Rechtsanwaltkanzlei Hoffmeyer
Beitrag von: Buntspecht am 25. Juni 2013, 22:50
Moin und hallo,

ich bin ein neues Mitglied im Forum hier - aus Hamburg.

Seit 2 Wochen "schmort" jetzt schon der Gebühren-/Beitragsbescheid hier rum und ich bin noch unsicher, wie ich vorgehen soll. Auf der online-boykott-homepage hört sich das alles ganz einfach an:
Zitat
nach Erhalt des Beitragsbescheides Widerspruch erheben – die Begründung spielt an dieser Stelle keine Rolle.

Nachdem ich aber hier einige Beiträge gelesen habe, bin ich doch sehr verunsichert:
soll ich nun unter Vorbehalt die Forderung zahlen und auch weiter bezahlen und Widerspruch einlegen?

Oder soll ich einfach einen unbegründeten Widerspruch einlegen, obwohl auf der Rückseite des Schreibens u.a. steht:  "Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden."

Für eure Anwort danke ich schon mal im Voraus!
Titel: Re: GEZ - So wehren Sie sich – Rechtsanwaltkanzlei Hoffmeyer
Beitrag von: mbcd am 14. Juli 2013, 15:55
Ist leider immer noch alles down, keine der Links oder das Formular ist erreichbar, gibt es da einen neuen Link?

LG
Titel: Re: GEZ - So wehren Sie sich – Rechtsanwaltkanzlei Hoffmeyer
Beitrag von: Bürger am 14. Juli 2013, 16:40
Ist leider immer noch alles down, keine der Links oder das Formular ist erreichbar, gibt es da einen neuen Link?
LG

Nochmal: Neuer link ist http://www.kanzlei-hoffmeyer.de/GEZ.html
http://www.kanzlei-hoffmeyer.de/GEZ.php
Titel: Re: GEZ - So wehren Sie sich – Rechtsanwaltkanzlei Hoffmeyer
Beitrag von: Adler am 21. Juli 2014, 23:17
 Leider tut auch der Link bei mir jedenfalls nicht

Edit DumbTV:
Aktueller Link:
http://www.kanzlei-hoffmeyer.de/GEZ.php
Titel: Re: GEZ - So wehren Sie sich – Rechtsanwaltkanzlei Hoffmeyer
Beitrag von: sparks am 21. Juli 2014, 23:45
Leider tut auch der Link  bei mir jedenfalls nicht
Dieser funktioniert bei mir: http://www.kanzlei-hoffmeyer.de/Downloads/Musterschreiben.doc   
Titel: Re: GEZ - So wehren Sie sich – Rechtsanwaltkanzlei Hoffmeyer
Beitrag von: Shran am 01. April 2015, 21:16
Das ist ne, PHP-Seite ;)

http://www.kanzlei-hoffmeyer.de/GEZ.php
Titel: Re: GEZ - So wehren Sie sich – Rechtsanwaltkanzlei Hoffmeyer
Beitrag von: Shran am 20. April 2016, 08:59
Das Dokument ist in wie weit noch gültig?

Zwecksteuer argument ist abgeschmettert?
Verstößt nicht gegen das Grundgesetz?
Gleichheitssatz ist auch widerlegt?
Zahlung unter Vorbehalt wird nicht empfohlen...
Titel: Re: GEZ - So wehren Sie sich – Rechtsanwaltkanzlei Hoffmeyer
Beitrag von: Markus KA am 28. Januar 2019, 11:53
Gibt es aktuell Erfahrungen mit der Rechtsanwaltkanzlei Hoffmeyer?