Warum unter Vorbehalt zahlen? Gar nicht zahlen bis der Leistungsbescheid kommt und dann klagen, nur so bewegt sich was.(....)
Zahlung unter Vorbehalt = "A-Karte" für die RundfunkanstaltenAuch ich werde den Klageweg beschreiten, aber es gibt auch Teilnehmer, die sich
eine Klage nicht leisten können/wollen. Dann ist die Zahlung unter Vorbehalt eine
mögliche Option. Sollten die Gerichte nämlich irgend wann möglicherweise zum
Ergebnis gelangen, dass dieser Rundfunkbeitrag ganz- oder teilweise rechtswidrig
ist,
müssen bei Vorbehalt die Zahlungen zurück erstattet werden. Die "A-Karte"
liegt dann bei den zuständigen Rundfunkanstalten, weil sie im Falle der
Rückforderung gegen den Teilnehmer klagen - und dem Gericht beweisen müssen,
dass der "Beitragspflichtige" zur Zahlung verpflichtet ist. Wurde nicht unter Vorbehalt bezahlt, muss umgekehrt der "Beitragspflichtige"
vor Gericht ziehen und beweisen, warum ihm die bezahlten Gebühren zurück-
zuerstatten sein sollten.
Dies alles gilt dann, wenn ein Gericht in einem vergleichbaren Fall die Unrecht-
mäßigkeit solcher Beiträge feststellt und die Beitragserstattung anordnet.