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Autor Thema: Zahlung unter Vorbehalt – BAZ (GEZ) hat eigene Vorstellungen  (Gelesen 25717 mal)

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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Zahlung unter Vorbehalt – BAZ (GEZ) hat eigene Vorstellungen

Der "Beitragsservice" der ARD und des ZDF (BAZ) – vormals GEZ – will keine Zahlungen unter Vorbehalt anerkennen.




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B
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BAZ will einen Bazengeld.


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  • #GEZxit
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BAZ will einen Bazengeld.

Wie recht du hast.

Ich schrieb auch in FB folgendes:

Zitat
Auf die Gefahr hin, in die Ecke der Verschwörungstheoretiker und Spinner geschoben zu werden, ist das gesamte System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine perfide Methode, jeden auszupressen und ihn gleich mundtot zu machen. Wenn man ruhig und emotionslos überlegt, kommt man zum Schluss, dass es sich hierbei um ein Stückchen Sklaverei handelt. – So gesehen hat Jörg Schönenborn mit der Umschreibung "Demokratieabgabe" recht: Wir geben unsere Demokratie ab!

Je mehr ich darüber nachdenke, umso klarer wird mir das. Ich muss für eine Schmarotzerelite ohne Berechtigung und Rückhalt durch die Bevölkerung Arbeiten und ein Teil MEINES Geldes denen in den Allerwertesten schieben. Wenn ich mich wehre, bekomme ich die ganze Macht des Systems zu spüren. – Ist das nicht eine Art moderner Sklaverei?


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k
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Das beste Rezept ist das momentan "NICHT ZAHLEN". 
Andere Weg gibt es momentan NICHT.
Blöd ist nur, wenn ich nicht zahle macht sich STRAFBAR und das bin ich.
Mal sehen was das noch kommt.
 
Grüß kargu


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Strafbar? Na ja, es ist eine Ordnungswidrigkeit, mehr aber auch nicht.


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Zitat
Der "Beitragsservice" der ARD und des ZDF (BAZ) – vormals GEZ – will keine Zahlungen unter Vorbehalt anerkennen.
Ein argument dass das gegenteil aufzeigt wäre hilfreich.


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

o
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  • bislang 500€ der Zahlung verweigert
Zitat
Es entsteht Ihnen jedoch durch die Zahlung des Rundfunkbeitrags kein Nachteil.

"You made my day"  Unfassbar dieser Verein!


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Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

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Alles muss man selber machen  ;D

Zitat
Unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2004 (III ZR 435/02) liegt die Beweispflicht dann nicht beim Rundfunkbeitragspflichtigen, sondern bei der GEZ als Zahlungsempfänger.
Gefunden auf http://www.vdgn.de/ihr-problem/gez/zahlen-unter-vorbehalt/


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<Sekalthan> Deutschland: Politiker

k
  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
So ist es in einem sozialen und demokratischen Land,alles muss man selbst machen. ;)
Super Danke!
Daran sieht man wieder,auf welch hohem Pferd diese Banditen sitzen,die denken alle Bürger sind blöd.


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koppi1947

T
  • Beiträge: 915
Zitat
Es entsteht Ihnen jedoch durch die Zahlung des Rundfunkbeitrags kein Nachteil.

und ob mir ein Nachteil entsteht,ein sehr großer sogar!
Immerhin darf ich minimum 6 Stunden pro Monat dafür arbeiten gehen,rechnet man das mal hoch,wird einem schwindelig in der Birne!
Abgesehen davon wird dieses Gelb meiner Familie vorenthalten,ich nenne das sogar mal rotzefrech "Mundraub", denn dieses Geld fehlt mir,um eben diese beiden Nasen,mit denen ich unter einem Dach lebe (oder sie mit mir)  zu versorgen bzw zu ernähren.



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...ich hab noch nie GEZahlt.............und das ist auch gut so !
Nur zur Absicherung meinerseits:
Ich rufe nicht zu strafbaren Handlungen auf,ich helfe nur beim richtigen Begreifen und Ausfüllen von Bettelbriefen um sich selbst Zeit und vor allem mühsam verdientes Geld zu ersparen.
Im übrigen gibt es in Deutschland keine Schwarzseher mehr,seitdem der Farbfernseher und Multi-Color-Bildschirme Einzug in deutsche Haushalte gefunden haben !

d
  • Beiträge: 88
Zahlung unter Vorbehalt möglich!

Diese Antwort hatte ich auch vom Beitragsservice erhalten. Die
Angabe: "Zahlung unter Vorbehalt wird nicht anerkannt", oder
"Eine Zahlung unter Vorbehalt ist bei öffentlichen Abgaben, wozu
auch der Rundfunkbeitrag gehört, rechtlich nicht möglich." soll
den Verbraucher verunsichern. Die Wahrheit ist, dass der Beitrags-
service hier nichts zu melden hat. Das Bundesverwaltungsgericht
hat dem Bürger diese zivilrechtliche Option ausdrücklich eingeräumt,
wenn die Behörde keinen ordnungsgemäßen Abgabenbescheid als
Verwaltungsakt ergehen lässt.


Also, nicht ins Boxhorn jagen lassen!!  8)


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  • Für Informations- und Pressefreiheit!
    • Für Informationsfreiheit
Warum unter Vorbehalt zahlen? Gar nicht zahlen bis der Leistungsbescheid kommt und dann klagen, nur so bewegt sich was.

Und der Leistungsbescheid kommt frühestens nach der Bundestagswahl, wetten?


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Wenn der beitragsservice hier die bürger belügt, machen die sich damit strafbar? Später könnte das gesetz ja noch gekippt werden dass es seit januar eine steuer ist und die leute es nicht hätten zahlen müssen weil verfassungswidrig/wieauchimmer. Zahlt der beitragsservice das geld zurück, wie in den schreiben angegeben? Ich meine das hat das selbe ergebnis.


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

d
  • Beiträge: 88


Warum unter Vorbehalt zahlen? Gar nicht zahlen bis der Leistungsbescheid kommt und dann klagen, nur so bewegt sich was.(....)

Zahlung unter Vorbehalt = "A-Karte" für die Rundfunkanstalten

Auch ich werde den Klageweg beschreiten, aber es gibt auch Teilnehmer, die sich
eine Klage nicht leisten können/wollen. Dann ist die Zahlung unter Vorbehalt eine
mögliche Option. Sollten die Gerichte nämlich irgend wann möglicherweise zum
Ergebnis gelangen, dass dieser Rundfunkbeitrag ganz- oder teilweise rechtswidrig
ist, müssen bei Vorbehalt die Zahlungen zurück erstattet werden. Die "A-Karte"
liegt dann bei den zuständigen Rundfunkanstalten, weil sie im Falle der
Rückforderung gegen den Teilnehmer klagen - und dem Gericht beweisen müssen,
dass der "Beitragspflichtige" zur Zahlung verpflichtet ist.

Wurde nicht unter Vorbehalt bezahlt, muss umgekehrt der "Beitragspflichtige"
vor Gericht ziehen und beweisen, warum ihm die bezahlten Gebühren zurück-
zuerstatten sein sollten.
Dies alles gilt dann, wenn ein Gericht in einem vergleichbaren Fall die Unrecht-
mäßigkeit solcher Beiträge feststellt und die Beitragserstattung anordnet.


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Auch hier die Frage: Müsste der Beitragsservice das nicht automatisch zurückzahlen wenn ein Gericht im eigenen Bundesland die Rechtswidrigkeit erkennt? Weil Rundfunkrecht ist ja Ländersache. Warum muss ich das auch beweisen wenns ein Landesnachbar schon gemacht hat?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. April 2013, 23:54 von Hailender«
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