Die Aussage von Hagen Brandstäter ist klar: "Wir müssen weg von den Geräten!"
Also kann hier nur das Ziel sein: "Wir müssen hin zu den Geräten!"
Nein, nicht hin zu den Geräten, sondern hin zur tatsächlichen Teilnahme am Rundfunk.
Früher galten jene, die ein Empfangsgerät hatten, als Rundfunkteilnehmer. Mit der Einführung der PC-Gebühr gab es
viele, die am Rundfunk nicht teilnehmen und nicht teilnehmen wollen, als Rundfunkteilnehmer. Mittlerweile wird erzählt,
dass man mit Geräten wie die Waschmaschine Rundfunk empfangen kann. Diese erfundene "Konvergenz der Medien"
war einer der Gründe, die zu dieser neuen Abgabe führte.
Rundfunk gilt als allgemein zugänglich, und es wird künstlich noch allgemein zugängänglicher gemacht, durch Wasser, Land und Luft, oral, subkutan, intramuskulär, intravenös und anal. Die Anstalten werfen ihre Seuche ungeschützt in das Internet und überall.
Laut GG dürfen sie uns nicht hindern, uns mit allgemein zugänglichen Quellen zu informieren. Deswegen wird wahrscheinlich darauf bestanden, dass allein das Empfangen-Können die Fälligkeit der Abgabe auslöst, und nicht der tatsächliche Gebrauch. Und das Geschäft besteht darin, einfach alle Empfangsfähig zu machen. Es ist eine eigenwillige Interpretation des GG. Andererseits gilt auch die Presse als allgemein zugänglich: warum wird Presse und Rundfunk anders behandelt? Warum gelten diese abstruse Argumente nicht bei der Presse? Deswegen halte ich eine klare und gerechte Definition der Teilnahme am Rundfunk für nötig. Die Teilnahme kann nur Freiwillig sein, und nicht, weil die Anstalten uns empfangsfähig machen. Teilnahme am Rundfunk im Internet nur mit Anmeldung und Verschlüsselung. Die Geräte abhängige Abgabe war in Ordnung, solange der Zweck des Gerätes der Rundfunkempfang ist.