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Autor Thema: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?  (Gelesen 154228 mal)

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Wenn es gültige Gesetze gibt, dann müsste man doch den einen richtigen Weg rausfinden können.
Bitte Hilfe.

Wir sind hier in Deutschland! Hier gibt es keine gültigen Gesetze. Wir haben auch keine Verfassung. Außerdem hat selbst das Grundgesetz kein Geltungsbereich mehr. Und wenn kein Richter ein Urteil unterschreibt, ist es auch nicht gültig.


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Rückschein verzögert sich?
#76: 24. Mai 2013, 19:54
Kleiner Zwischenstand: Auf mein Widerspruchsschreiben für den 2. Beitragsbescheid, dass ich letzte Woche am Freitag zur Post gegeben habe, ist bis heute der Rückschein noch nicht eingetroffen.

Keine Ahnung was da los ist? Selbst mit dem Feiertag am Montag müssten die den Brief doch spätestens am Dienstag erhalten haben und der Rückschein dann bis Donnerstag bei mir angekommen sein?

Der Rückschein wird doch nicht bei der GEZ bearbeitet? Soweit ich weiß lässt sich der Postbote einfach von der Tante am Empfang ne Unterschrift geben und dann geht das Ding zurück an den Absender? Oder bekommen die schon so viele Einschreiben mit Rückschein, dass die Tante am Empfang nimmer mit Unterschreiben hinterherkommt?  :o


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Rückschein Widerspruch verzögert sich?
#77: 26. Mai 2013, 19:38
Nachdem am Samstag auch noch kein Rückschein da war, hab ich mal die Sendungsverfolgung bemüht. Mein Einschreiben wurde am Mittwoch, 22.05. zugestellt. Ich kann mir auch Online einen Auslieferungsbeleg anzeigen lassen, also hängt es im Moment nur an der Rücksendung des Rückscheines.

Hat eigentlich jemand schon etwas von einem Widerspruchsbescheid gehört? Mir ist bis jetzt noch kein einziger Widerspruchsbescheid zum neuen Rundfunkbeitrag untergekommen! Welche Taktik die damit wohl verfolgen? Im Prinzip können die den Widerspruchsbescheid ja genauso aus Textbausteinen zusammensetzen, wie dieses rechtliche unbedeutende Antwortschreiben auf den Widerspruch.


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Heute ( 28.05.) kam der Rückschein wieder bei mir an, Poststempel vom 27.05.

Aber der Erhalt meines Schreibens ist mit dem Datumsstempel 21.05. versehen, da hat wohl eher die Post bei der Rücksendung gepennt!

Bin ja gespannt, ob jetzt wieder dieser Standardwisch "Eine Verfassungswidrigkeit können wir nicht erkennen blablablup..."als Antwort kommt


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ich, wohnhaft Bayern  habe
 -vor mehr als einen Monat den Widerspruch geschickt
 -Rückschein kam nach ein paar Tagen
 -gleichzeitig ein Brief mitgeschicht, Inhalt Erklärung die Zahlungen ab 01/2013 unter Vorbehalt vorzunehmen m.d.B. um Rückantwort
 -Zahlung der Rückstände für 2012
 -Gleichzeitig Zahlung sämtlicher Rückstände mit zusätzlicher Angabe „unter Vorbehalt…“ im Verwendungszweck
 -seither keine Antwort
 -Aber eine erneute Zahlungsaufforderung ohne Berücksichtigung der geleisteten Zahlung unter Vorbehalt, jedoch mit Berücksichtigung der Zahlung für Rückstände 2012

Lustig, angenommen sie lehnen die Zahlung unter Vorbehalt ab, dann müssten sie diese doch zurücküberweisen, sonst gilt sie automatisch als angenommen, oder ?


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Zahlung unter Vorbehalt nicht verbucht
#80: 04. Juni 2013, 23:24
Zahlung unter Vorbehalt wird von der GEZ niemals akzeptiert, da sie ja dann selbst zugeben würden, dass mit dem neuen Rundfunkbeitrag etwas nicht stimmt!

Aber der unter Vorbehalt gezahlte Betrag als solches wird normalerweise trotzdem ganz normal als Zahlungseingang verbucht, ansonsten sollte nochmal ein aktueller Kontoauszug angefordert werden und, falls der Betrag wirklich nicht verbucht wurde, schnellsten etwas unternommen werden.

Ich zahle ja ab 01.01.2013 gar nichts mehr, ist aber nur meine persönliche Vorgehensweise ;-)


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Hallo leute , habe heute meinen dritten brief von denen bekommen. Die ersten zwei waren nur rechnungen. Ich werde den Brief nicht öffnen.Ich stecke ihn in einem größeren Umschlag und schicke ihn zurück. Was haltet Ihr davon?

Grüße , Ente.


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Rein von der Logik hättest du die ersten 2 Biriefe dann auch zurücksenden müssen.
Ich würd lieber nachsehen, ob das Zauberwort "Rechtsbehelfsbelehrung" enthalten ist.



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Ich bin gebannt, weil ich mich nicht an die Regeln halte.

w
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Ich habe gestern meinen Gebühren-/Beitragsbescheid vom Beitragsservice erhalten, mit Rechtsbehelfsbelehrung erhalten.
Und habe sofort -WIDERSPRUCH- und -ANTRAG auf AUSSETZUNG der VOLLZIEHUNG eingelegt.
Sende diese beiden Schreiben kurz vor Ablauf der Frist nach Köln.
Zudem verlangen die Bastarde noch 8.- Euro Säumniszuschlag.

Gibt es zwischenzeitlich Neues?

Ich werde gegen diese Steuer klagen.


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Den Feinden und Verrätern unserer Kultur, Gesellschaft und unserem Volk sei gesagt,
wenn das Volk seine Geschicke selbst in die Hand nimmt,dann Gnade ihnen Gott.

f

fiesermoep

Tag zusammen,

nach langer Mitlesephase habe ich mich nun endlich auch hier angemeldet.

Vielen Dank für diesen informationsreichen Thread.

Mein Beitragsbescheid (Rheinland-Pfalz, Südwestrundfunk) ist vom 01.06.2013. Werde nächste Woche den Widerspruch und den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung per E+R verschicken.

@copenfan: Ich hoffe du hast nichts dagegen, dass ich deine Formulierungen für meinen Widerspruch genutzt habe ;) Bzw. ich hab ihn 1 zu 1 übernommen.

@wegbegleiter
Ich kann dich echt verstehen mit diesen 8 € Säumniszuschlag. Da platzt mir auf deutsch gesagt echt der Arsch... Diese Dreistigkeit zu besitzen.


Zusätzlich hätte ich noch die Frage wohin ich den Widerspruch schicken soll?
An den SWR oder an den Eierladen nach Köln ?


MfG


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  • bislang 500€ der Zahlung verweigert
An deine zuständige Rundfunkanstalt, wenn du in BW oder RP wohnst, dann entsprechend zum SWR.


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Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

w
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Hey, danke für das Verständnis des Säumniszuschlags und herzlich willkommen hier.

Wohin du den Widerspruch  und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung senden kannst, steht hinten auf der Rechtsbehelfsbelehrung.

Viele Grüße und Glück
von wegbegleiter


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fiesermoep

Vielen Dank :)

Anders gefragt:
Gibt es Erfahrungswerte, wo die Bearbeitung meines Widerspruches länger dauern könnte ? ;)
Bzw. wer entscheidet über den Widerspruchsbescheid ?
Ich denke mal der SWR entscheidet darüber... oder ?
Dann schick ich den Brief nämlich nach Köln (in der Hoffnung, dass die in Köln den Brief erst wieder zum SWR schicken müssen)


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Mir platzt da bei allem der Ar***.... "ihr Beitragskonto".... als wenn ich dort jemals ein konto erstellt hätte oder denen die erlaubnis erteilt hätte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juni 2013, 22:25 von Hailender«

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@copenfan: Ich hoffe du hast nichts dagegen, dass ich deine Formulierungen für meinen Widerspruch genutzt habe ;) Bzw. ich hab ihn 1 zu 1 übernommen.

Klar, freut mich wenn meine Schreiben so gut ankommen ;-) Ich habe alles einfach immer an die in der Widerspruchsbelehrung genannte Adresse geschickt. Das war zwar der Bayerische Rundfunk, aber als Adresse die GEZ in Köln, nicht direkt nach München.  Der Standardantwortschrieb kam danach sehr schnell, aber einen offiziellen Widerspruchsbescheid habe ich nach Wochen immer noch nicht erhalten.


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