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Autor Thema: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung  (Gelesen 90349 mal)

D
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Widerstand gegen Disharmonie ist nicht zwingend gleich Kampf, lieber Helmut.

Er ist manchmal notwendig (im Sinne von Not abwenden), um Harmonie herzustellen.

Kampf wäre Gewalt gegen Gewalt. Ungleich. Disharmonisch.

Widerstand sagt nein zur ausgeübten Gewalt.

Deine Worte haben soeben diese Sichtweise in mir erzeugt, danke. Damit fühle ich mich wohler.

Ex-Innenminister Zimmermann:
"Gewaltloser Widerstand ist Gewalt!!"

aha, ich frage mich zum Thema GEZ:
Wenn ich eine Bäckerei betreibe, muss dann auch jeder Passant, der an meinem Laden vorbeigeht den Preis für ein Brötchen bezahlen,
obwohl er keins kaufen möchte.

Oder:

Muss ich auch KFZ-Steuer bezehlen, nur weil ich das 18. Lebensjahr vollendet habe?
Oder sind die Politiker in einem Gewissenskonflikt, weil sie ja in den Aufsichtsräten ver ÖRR sitzen?

Befreiung von der gebühr aus religiösen Gründen ist gut.
Viel Erfolg


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Nein, das stimmt nicht, was der Beitragsservice sagt:

https://www.facebook.com/photo.php?fbid=634072333287580&set=a.315075568520593.87905.220777574617060&type=1&theater

dass also erst nach einem Widerspruch gegen einen Bescheid eine Untätigkeitsklage erhoben werden darf. Schlichtweg gelogen, was der Beitragsservice schreibt.

Laut Wikipedia kann ich auch eine Untätikeitsklage vor dem Verwaltungsgericht erheben, wenn ich einen Antrag stelle. Mit meinem Härtefallantrag aus Gewissensgründen geht das also sehr wohl:

http://de.wikipedia.org/wiki/Unt%C3%A4tigkeitsklage

Hier heißt es:

Zitat
Sie bezeichnet vielmehr den Fall, dass die Behörde auf einen zulässigen Widerspruch oder Antrag nicht innerhalb einer angemessenen Frist reagiert.


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Die Befreiung kann allerdings erst ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung bewilligt werden.

Bei normalen Befreiungen gilt:

Zitat
Sie erhalten die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags ab dem auf dem Bewilligungsbescheid/der Bescheinigung genannten Leistungsbeginn, wenn Sie den Antrag binnen zwei Monaten einreichen, nachdem der Bescheid von der Behörde erstellt wurde.

Ich habe noch nicht den Bescheid, den ich nie haben werde. Ich kann meinen Antrag zwei Monaten nach nie stellen, um
rückwirkend  ab dem Leistungsbeginn der Leistung, die ich nie bekommen werde, befreit zu werden. Ich mache hier geltend den Gleichheitssatz: wenn andere rückwirkend befreit werden, dann bitte, auch ich.

Immer wieder denke ich auch, ich soll von selbst tätig werden, um die unendliche Sache hinter mir zu haben, aber das ist zu brav und wird auch ausgenutzt.


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Immer wieder denke ich auch, ich soll von selbst tätig werden, um die unendliche Sache hinter mir zu haben, aber das ist zu brav und wird auch ausgenutzt.


Brav ist was anderes ;) Darauf kommt es aber auch nicht an...

Wichtig ist, dass es in einem freiheitlichen Rechtsstaat aus Gewissensgründen möglich sein muss, für etwas wie Fernsehen keinen Cent zu bezahlen. Dafür werde ich kämpfen.

Seit wann soll etwas, das nachweisbar die psycho-soziale Entwicklung von Kindern negativ beinflußt, "demokratierhaltend" sein? Was für ein Blödsinn.



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Laut Wikipedia kann ich auch eine Untätikeitsklage vor dem Verwaltungsgericht erheben, wenn ich einen Antrag stelle. Mit meinem Härtefallantrag aus Gewissensgründen geht das also sehr wohl:


Ich werde mich hüten, hier vorschnell etwas zu unternehmen.

Nach der Information in folgendem Link kann der Streitwert jetzt schon höher sein. http://www.frag-einen-anwalt.de/Klage-gegen-Rundfunkbeitrag-(GEZ)-Anwaltskosten,-Verfahrenskosten,-Worst-Case-__f208497.html


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gebuehren-igel



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@gebuehren-igel  Danke.


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Ich habe ebenfalls vor einiger Zeit einen Härtefallantrag auf Befreiung aus religiösen- und Gewissensgründen gestellt.
Glückwunsch! Dann warst Du wohl der erste, wenn Du schon im Dezember 2012 Deinen Antrag gestellt hast.

Was mich wundert ist, dass ich seit einer ersten Rechnung im Februar für das erste Quartal keine weitere Post mehr erhalten habe.
Das wundert mich nicht. Die Bürokratie ist ja noch dabei, den Antrag zu bearbeiten.

Zitat
Nichts ist gekommen. Ich hoffe daraus schließen zu können, dass mein Antrag in irgendeiner Weise nachdenklich gestimmt hat und von Seiten der Rundfunkanstalten noch nicht klar ist, wie man darauf reagieren soll.

Denn ist ersteinmal eine Befreiung aus Gewissensgründen durch, ist ein Präzendenzfall geschaffen und die Möglichkeit der Befreiung für alle Bürger ist da.

Es gibt dann ähnlich wie damals beim Wehrdienst eben einen Zivildienst. So wird das hier dann auch sein. Es gibt zahlungspflichtige Fernsehzuschauer und beitragsbefreite "Fernsehverweigerer" aus Gewissensgründen.

Ich hoffe sehr, dass es so kommen wird.
Ich hoffe auch, dass es so kommen wird. Auf jeden Fall ist die Bürokratie momentan in der Zwickmühle: entweder sie schaffen einen Präzedenzfall für eine Befreiung oder sie schaffen einen Präzedenzfall gegen die ungestörte Religionsausübung und müssen mit Klagen rechnen.
Zitat
Sollte jedoch in den nächsten ein bis zwei Monaten weiter keine Reaktion folgen, müsste man überlegen, ob man nicht eine angemessene Frist setzt (ich meine das sind bei Behörden vier Wochen) und ansonsten vor dem Verwaltungsgericht auf Bearbeitung und Ausstellung eines Bescheids klagt.

Meine Befürchtung ist nämlich, dass die das zu verschleppen suchen, bis die Proteste abgeflaut sind und dann mit einer Gebührennachforderung kommen, wenn man selbst diese ganze Fernsehgeschichte schon längst zu den Akten gelegt hat. Nach dem Motto: "Schau ich nicht, interessiert mich nicht, zahl ich nicht, wird schon weiter nichts passieren."

Würde mich freuen, hier über weitere Entwicklungen zu hören!

Schöne Pfingsten!
Ich halte das nicht für aktive Verschleppungsversuche, ich glaube eher, dass die Bürokratie durch die Zwickmühlen-situation blockiert ist. Wer will denn hier eine Entscheidung treffen und dafür noch die Verantwortung übernehmen?
Ich habe kein Problem damit, mindestens bis zum Jahresende zu warten. Im Vergleich zur Situation anderer komme ich mir schon fast privilegiert vor.

Abflauen werden die Proteste so schnell nicht. Ich habe eher den Eindruck, dass es erst richtig losgeht.

Aus der Statistik meiner Internet-seite kann ich ersehen, dass immer mehr Besucher an dem Thema interessiert sind. Zur Zeit sind es täglich zwischen 25 und 85.
Bald 3000 Seitenaufrufe nur für das Thema Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung.

Ich bekomme über Google auch mit, dass immer wieder mal eine Tageszeitung das Thema aufgreift. Dann nutze ich die Möglichkeit und platziere über die Kommentarfunktion einen aufklärenden Hinweis, dass man einen solchen Befreiungsantrag stellen kann.

Gelegentlich erhalte ich auch Emails, die sich für den Hinweis bedanken und versichern, auch einen Antrag stellen zu wollen.
Ein Mann hat mir sogar seinen eigenen sehr kreativen und authentischen Antrag zur Begutachtung geschickt. Möchte ihn allerdings noch nicht veröffentlicht sehen. Was ich natürlich respektiere.

Herr Olaf Kretschmann, der die 4 Briefe an die Intendantin gesendet hat, hat mir auch eine ermutigende Email geschickt.

Ich kann den Dingen im Moment gelassen entgegensehen. 


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Den Antrag hast du am 15. März geschickt.
Ich sehe, du hast eine Beitragnummer.
Hast du auf der erste Schreiben der GEZ reagiert
und dann den Antrag gestellt?



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.... Als erstes habe ich von einer Formulardienstseite kostenlos die Vorlage heruntergeladen zur Zahlung unter Vorbehalt. Die hab ich dann auch nach Weihnachten weggeschickt und gleichzeitig die Einzugsermächtigung gekündigt. Nach ein paar Wochen kam schliesslich ein Schreiben aus Textbausteinen, dessen Kernaussage war: Das ist rechtskräftig. Eine Zahlung unter Vorbehalt können wir daher nicht akzeptieren.

Das Schreiben war vom 22.2.2013.

Die Rechnung kam kurz danach und ist datiert mit 1.3.2013, fällig am 15.3.2013.

Meine Reaktion auf beide Schreiben war der Antrag auf Befreiung.

Danach kam noch der Antwortschein meines Einschreibens.



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Zitat
Auf jeden Fall ist die Bürokratie momentan in der Zwickmühle: entweder sie schaffen einen Präzedenzfall für eine Befreiung oder sie schaffen einen Präzedenzfall gegen die ungestörte Religionsausübung und müssen mit Klagen rechnen.

Irgendwie so wird es sein. Zumindest ist das höchst ungewöhnlich. Ich hatte ebenfalls nur eine Rechnung für Januar bis März zahlbar bis zum 15.3. erhalten, die ich nicht überwiesen habe. Seither weder eine neue Rechnung, noch eine Mahnung, noch einen Bescheid und das wundert mich.

Zitat
Ich habe kein Problem damit, mindestens bis zum Jahresende zu warten. Im Vergleich zur Situation anderer komme ich mir schon fast privilegiert vor.

Ja, manchmal juckt es mich in den Fingern und ich werde gegen meinen Willen zum Wüterich, aber vielleicht sollte man wirklich zuwarten, nachdem man den Stein zum Rollen gebracht hat. Meist rollt er von selbst deutlich besser, als wenn man beständig reinmischt.

In quietas non movere... das ist in solchen Fällen der klügere Ratschlag. Danke.

Zitat
Abflauen werden die Proteste so schnell nicht. Ich habe eher den Eindruck, dass es erst richtig losgeht.

Das war und ist ein bißchen meine Angst. Aber so wie es aussieht arbeitet der Gebührenservice zur Zeit eher für die Protestbewegung. Man schaue sich nur solche Postings an:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5659.0.html

>>Einfach für alle?<< Das tut mir echt leid für die Leute aber irgendwie scheint ihr Handeln genau auf das Gegenteil zu zielen.





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.... Als erstes habe ich von einer Formulardienstseite kostenlos die Vorlage heruntergeladen zur Zahlung unter Vorbehalt. Die hab ich dann auch nach Weihnachten weggeschickt und gleichzeitig die Einzugsermächtigung gekündigt. Nach ein paar Wochen kam schliesslich ein Schreiben aus Textbausteinen, dessen Kernaussage war: Das ist rechtskräftig. Eine Zahlung unter Vorbehalt können wir daher nicht akzeptieren.

Das Schreiben war vom 22.2.2013.

Die Rechnung kam kurz danach und ist datiert mit 1.3.2013, fällig am 15.3.2013.

Meine Reaktion auf beide Schreiben war der Antrag auf Befreiung.

Danach kam noch der Antwortschein meines Einschreibens.

Ah verstehe, du bist schon länger Kunde bei denen, ich noch nie.

Die haben sogar 2 Datensätze (private und Ex-Firma) von mir,
jedoch nicht validiert, weil ich nie geantwortet habe
und kein Scherge mir je begegnete, da Hausverbot.

Die Religionskiste hat einen gewissen Charme, das muss ich schon sagen.    >:D
Parallel bin ich hier unterwegs
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5663.msg44127.html#msg44127
und würde diesen Weg gehen wollen.

Könnte man denn Klagen und gleichzeitig eine religiöse Befreiung beantragen  ?



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Die Religionskiste hat einen gewissen Charme, das muss ich schon sagen.    >:D
Parallel bin ich hier unterwegs
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5663.msg44127.html#msg44127
und würde diesen Weg gehen wollen.

Könnte man denn Klagen und gleichzeitig eine religiöse Befreiung beantragen  ?

Für mich ist es keine "Kiste" sondern eine in sich stimmige Begründung, hinter der ich stehe.

Mir fehlt der Gesamtüberblick über Deine Situation. Wenn ich es richtig sehe, hast Du wohl schon den Beitragsbescheid.

Dann bist Du schon einen Schritt weiter als ich. Als nächstes kämen dann Widerspruch, Klage etc.,
schon aus terminlichen Gründen.


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Nein, ich bin noch nicht erfasst bei denen, ein Frischling sozusagen.  :laugh:
Die letzten Jahre gab es nur 3er-Serien, nix besonderes.
Toter Mann gespielt, das war's.

Die Frage ist weiterhin, kann man mit einer stimmigen Begründung
aus religiösen Gründen den Antrag stellen UND gleichzeitig den Klageweg gehen?


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Die Frage ist weiterhin, kann man mit einer stimmigen Begründung
aus religiösen Gründen den Antrag stellen UND gleichzeitig den Klageweg gehen?

Sinnvoll ist für mich eher ein Nacheinander
Wenn mein Antrag auf Befreiung abgelehnt wird, werde ich Widerspruch einlegen
und den Klageweg gehen.

Gleichzeitig bezogen auf eine Person macht für mich keinen Sinn.

Gleichzeitig bezogen auf verschiedene Personen macht schon Sinn.

Die aktiven Kämpfertypen, die es kaum erwarten können, gehen sofort den Klageweg.
Die mehr Introvertierten, zu denen ich mich  auch zähle, gehen den Weg über einen Befreiungsantrag und wenn sich der Beitragsservice mit ihnen auch noch anlegen will,
anschließend den Klageweg.


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