Hmmm,
ist es nicht der GEZ egal wo Ihr das Geld privat überweist?
Fakt ist es ist nicht auf dem Betrugskonto angekommen, also nicht bezahlt.
Genau so kann man von dem in die Kneipe gehen.
Oder interpretiere ich alles gerade falsch?
Das ist schon richtig! Aber dem Gericht wäre das meiner Meinung nicht egal. Denn damit beweis man, dass man wirklich aus Gewissensgründen nicht zahlt, Sonst könnte der Richter auch davon ausgehen, dass das Gewissen nur eine Ausrede ist.
Ich hatte ähnliches wegen Steuern gelesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/SteuerverweigerungAlle Klagen wurden zwar abgewiesen, aber interessant fand ich die Bemerkung des Gerichts, was die Gerierung bis heute nicht umgesetzt hat:
Wendet sich ein Steuerpflichtiger gegen die Verwendung von Steuermitteln zur Finanzierung von „kriegerischen Auseinandersetzungen als Mittel zur Überwindung zwischenstaatlicher Konflikte“, so kann dieses Ziel nur auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung erreicht werden, „nach der es dem Steuerpflichtigen – ggf. unter bestimmten Voraussetzungen – gestattet wird, den von ihm geschuldeten Steuerbetrag in einen noch zu schaffenden Friedensfond einzuzahlen, dessen Aufkommen nur bestimmten – in dem entsprechenden Gesetz näher festzulegenden – Zwecken zugute kommen darf. Eine solche das Budgetrecht des Parlaments partiell einschränkende Regelung gibt es
jedoch derzeit nicht.“ So entschied im Jahr 2002 ein Finanzgericht im Fall einer Steuerverweigerin. In der Ablehnung ihrer Klage zeigte das Gericht jedoch
Verständnis für die Position der Klägerin:
„Man mag dies – wie die Klägerin – bedauern. Verfassungsrechtlich geboten ist die Einführung eines solchen Sonderfonds jedenfalls nicht"Villeicht funktioniert es bei ÖRR!