Ich habe heute des gesamten Jahresbeitrag überwiesen, damit mal Ruhe ist
Folgendes Schreiben ging dazu an den wunderbaren Beitragsservice:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Ihre korrigierte Rechnung und die Daten zu meinen Beitragskonten erhalten. Diese sind nun korrekt. Den Betrag von 53,94 € für das erste Quartal habe ich nicht überwiesen, sondern gleich einen ganzen Jahresbeitrag in Höhe 215,76 €. Allerdings nicht an Sie, sondern an den Förderverein der Stadtbibliothek Essen (siehe Anlage).
Sie werden mir sicher zustimmen (wenn Sie das Gelände Ihres Arbeitgebers verlassen haben), dass es wichtiger ist die Lesekultur in diesem Land zu fördern, statt die Berieselung mit laufenden Bildern. Das Medium Fernsehen ist nach meiner Auffassung gesellschaftsschädlich. Zahlreiche wissenschaftliche Studien zeigen seine negativen Auswirkungen auf Kinder, deren geistige Entwicklung in jungen Jahren durch fernsehen Schaden nimmt. Dass der durchschnittliche TV-Konsum eines Bundesbürgers von über dreieinhalb Stunden pro Tag verglichen mit körperlicher oder kreativer Betätigung schädlich sein muss, dafür braucht es nur den gesunden Menschenverstand, obwohl der Beitrag einer hohen TV-Dosis zur Fettleibigkeit ebenfalls wissenschaftlich bewiesen wurde. Die angeblichen Wohltaten des Fernsehens öffentlich-rechtlicher Ausprägung für die demokratische Teilhabe lässt sich sehr schön an Wahlbeteiligungen und Mitgliederzahlen der Parteien zeigen: Sie sinken stetig und unaufhörlich. Dafür steigen die Zuschauerzahlen der Fußballbundesliga, die von Ihnen großzügig gesponsert und flächendeckend übertragen wird. Fernsehen ist eben ein Unterhaltungsmedium, das Hunger auf mehr Unterhaltung macht.
Ich werde den Rundfunkbeitrag nicht entrichten. Ich könnte das erstens nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, und selbst bei so etwas Wichtigem wie der Landesverteidigung gab es die Möglichkeit aus Gewissensgründen einen Ersatzdienst zu leisten, was ich mit meiner Überweisung an den Förderverein der Stadtbibliothek Essen getan habe. Zweitens verstößt die rechtliche Ausgestaltung gegen den Gleichheitsgrundsatz, denn mein Einpersonenhaushalt wird Familien und Wohngemeinschaften gleichgestellt, eine Differenzierung findet nicht statt, wohl aber im gewerblichen Bereich. Drittens beeinträchtigt er meine Meinungsfreiheit, da ich gezwungen werden soll, ein Medium wirtschaftlich zu unterstützen, das ich für meine Meinungsbildung nicht nutze. Da die Wahl der Informationsquelle immer auch eine wirtschaftliche Entscheidung ist, wird diese durch das Grundgesetz garantierte Wahlfreiheit ausgehebelt.
Mir ist klar, dass all die schönen Worte in den Wind geschrieben sind. Sie werden Ihr Mahnverfahren weiter durchziehen, ich werde Widerspruch erheben, der Widerspruch wird abgewiesen, ich werde klagen. Nur zahlen werde ich nicht, ich habe schon gezahlt, siehe oben.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Kraus