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Autor Thema: Der Qualitätsmythos der Öffentlich-Rechtlichen  (Gelesen 1707 mal)

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  • Beiträge: 109
Das öffentlich-rechtliche System ist in der Verfassung nicht vorgesehen. Da ist ein absoluter Ausnahmetatbestand 64 Jahre lang als Regeltatbestand etabliert worden, mit der fatalen Wirkung, dass die Sache und die gute Absicht malträtiert wurden und sich eine Medienkrake gebildet hat, die ihrerseits weder über das vorgeschriebene Maß an innerer Demokratie verfügt, noch der Demokratie dieses Landes optimal zu dienen vermag.

Der jetzt anlaufende Big-Datentransfer von staatlich zwangsweise erfassten persönlichen Daten der Bürger hin zu den ÖR und die Machart dieses Datenaustausches sind der neueste und aktuellste Anlass sich nicht nur gegen die neue Rundfunksteuer zu wenden, sondern auch die Ur-Ursache ins Visier zu nehmen, nämlich die Frage nach der Existenzberechtigung der öffentlich-rechtlichen Medien zu stellen, die viel eher eine Beschädigung der Demokratie bewirken, als dass sie ihr dienten.

Das öffentlich-rechtliche System ist auch nicht mehr aufzuarbeiten, es lässt sich nur zerschlagen. Eine intelligente Privatisierung, die die Spreu vom Weizen trennt und die Kosten senkt und die Qualität hebt, bleibt das Gebot der Stunde. Die Vielfalt der in den Medien vertretenen Meinungen lässt sich nur durch ein Zerlegen der öffentlich-rechtlichen Medien in eine Vielzahl von Einheiten gewährleisten.

Quelle: http://www.wiwo.de/politik/deutschland/bettina-roehl-direkt-der-qualitaetsmythos-der-oeffentlich-rechtlichen/7878076.html


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Den Feinden und Verrätern unserer Kultur, Gesellschaft und unserem Volk sei gesagt,
wenn das Volk seine Geschicke selbst in die Hand nimmt,dann Gnade ihnen Gott.

o
  • Beiträge: 453
  • bislang 500€ der Zahlung verweigert
Zitat
die Frage nach der Existenzberechtigung der öffentlich-rechtlichen Medien

Genau darum geht es!!


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Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

b
  • Beiträge: 69
Die Existenz beruht auf der Durchsetzungsmöglichkeit von Macht und Gewalt
Ich würde den ÖRR am ehesten mit der SS aus der Nazi-Vergangengenheit vergleichen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. März 2013, 20:33 von bobby«

R
  • Beiträge: 1.126
bobby, schalt mal einen Gang runter! Ich spar mir dabei das Zitat.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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