Hmm Ist ja interessant, dass alle hier irgendwelche Ordnungwidrigkeiten zugeben, obwohl die GEZ theoretisch an die Klarnamen kommen könnte. Ich hatte mal in einem anderen Zusammenhang gelesen, dass eine Zeitung den Klarnamen eines Kritikers rausrücken müsste, als ein Politiker sich beleidigt gefühlt hatte und den Menschen anzeigen wollte. Als die Zeitung sich geweigert hat, hat man direkt mit einem Durchsuchungsbefehlt gedroht und die Zeitung gab den Namen bekannt!
Nur als Hintergrund, dass es hier auch kein rechtsfreier Raum ist.
Zum Thema: Ich habe als Student vor rund 20 Jahren eine Befreiung wegen BaföG gehabt, die damals auch wohl von BaFög Amt direkt an dem Beitrags Service übermittelt worden sein müsste; jedenfalls kann ich mich an keiner Anmeldung erinnern (vielleicht mit 2,5 Promille im Blut unterschrieben
). Jedenfalls kam irgendwann der nächste Bafög Bescheid ein Paar Tage zu spät (was auch öfter passieren kann) und die GEZ hatte damals auch keinen Erinnerungsschreiben wegen Befreiung geschickt, sondern mitten im Quartal einen negativen Kontostand. Da Befreiung rückwirkend nicht geht, habe ich mich damals echt schwarz geärgert, zu mal der Betrag auch nicht wenig war, wenn man bedenkt, dass man als Student jede Mark umgedreht hat.
Gut die zwei Monate habe ich zähneknirschend bezahlt, aber keine Befreiung mehr beantragt! Ich habe einfach keine Geräte mehr zum Empfang bereitgehalten und meine Geräte abgemeldet. Damals tat ich es per Fax. Die Abmeldung wurde auch akzeptiert. und seit dem habe ich nie Geräte zum Empfang bereit gehalten. Seit dem habe ich mich nie bei der GEZ gemeldet, weil ich auch nie Geräte zum Empfang bereitgehalten habe.
Habe teilweise diverse "Rundfunkkontroller" zum Weißglut gebracht, weil ich ihnen Hausverbot erteilt habe und direkt Polizei gerufen habe. Alle Paar Jahre einen Bettelbrief, den ich sinngemäß wie folgt beantwortet habe (ohne Porto natürlich):
Sie verlangen von mir Auskunft über die von mir zum Empfang gehalteten Rundfunkgeräte. Das Gesetz schreibt für die sogenannten
Rundfunk-Teilnehmer (=Menschen, die Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalten) vor, dass sie der ÖRR über die von ihnen bereitgehaltenen Rundfunkgeräte auskunftspflichtig sind. Da ich nach dieser Definition kein Rundfunkteilnehmer bin, muss ich Ihnen auch keinen Auskunft über die von mir bereitgehaltenen Rundfunkgeräte erteilen. Bitte löschen Sie meine Daten umgehend, weil Sie nur Daten Ihrer Kunden in System haben dürfen.
Es kamen dann immer wieder Schreiben zurück mit Owi Drohungen usw. und dass ich bitte ihr Schreiben mit Anzahl der Geräte ausfüllen soll und das obige Schreiben war immer die Standardantwort.
Nun hat sich alles geändert!
Nun zahlen ALLE!