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Autor Thema: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen  (Gelesen 47426 mal)

b
  • Beiträge: 763
Als Soldat hat man Rechte und Pflichten. So hat man z.B. Krankenversicherung bei der Bundeswehr, Kaserne, usw.
Der Beitragszahler (= Inhaber der Wohnung) hat keine Rechte, nur Pflichten.

Es ist kein Geheimnis, dass Inhaber der Wohnung im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag liebevoll Beitragsschuldner genannt wird. Schon die Wortwahl deutet auf Herabsetzung. Sobald man die Wohnung bezieht, schon schuldet man irgend jemandem. Die Schuld kommt mit dem Anmelden/Beziehen der Wohnung.

Zitat
§ 2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.

Im Ergebnis: Inhaber der Wohnung = Schuldner.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Oktober 2015, 22:07 von boykott2015«

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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Nein doch!!
Herr Ma**or nennt sie KUNDEN!!
Ohmanoman


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

A
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Ich verweigere auch aus Gewissensgründen
#62: 02. November 2015, 19:38
Und habe der zuständigen Behörde mal das Problem "zugeschoben".

Meine eMails kann man unter: http://www.allein-unter-welpen.de lesen....

Seit dem habe ich nichts mehr gehört - und wenn die einigermassen klug sind lassen die es auch bleiben.


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Re: Ich verweigere auch aus Gewissensgründen
#63: 02. November 2015, 20:54
Deine Argumentation stützt sich auf die Grundgesetzwidrigkeit. Diese muss zunächst vom Bundesverfassungsgericht festgestellt und bescheinigt werden. Bis dahin handelt kein Staatsdiener gegen das Grundgesetz, denn noch ist alles nur eine Anschuldigung.

Und habe der zuständigen Behörde mal das Problem "zugeschoben".

Meine eMails kann man unter: http://www.allein-unter-welpen.de lesen....

Seit dem habe ich nichts mehr gehört - und wenn die einigermassen klug sind lassen die es auch bleiben.


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A
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Re: Ich verweigere auch aus Gewissensgründen
#64: 03. November 2015, 08:42
Deine Argumentation stützt sich auf die Grundgesetzwidrigkeit. Diese muss zunächst vom Bundesverfassungsgericht festgestellt und bescheinigt werden. Bis dahin handelt kein Staatsdiener gegen das Grundgesetz, denn noch ist alles nur eine Anschuldigung.

Das nicht vorgesehen wurde das man aus Gewissensgründen die Abgabe verweigern kann - da brauch ich kein Bundesverfassungsgericht. Das ist peinlich hoch fünf für alle Beteiligten. Zumal die sich ja selbst als Hüter der Demokratie verstehen.

Rechtlich ist da eh "nichts zu holen" da die unteren Instanzen schlichtweg das Recht auslegen wie es gerade passt.

Aber PR wo es "weh tut" - das wird was ändern. Letztendlich muss man auf den gesunden Menschenverstand setzen und genau den muss man ansprechen.

Du kannst ja weiterhin gerne die "Rechtsschiene" fahren - genau darauf setzen "die". Denn das dauert und dauert und dauert.

Wenn ich meine PR-Aktion starte schreibe ich das hier - und dann kann ja jeder entscheiden ob und wie er das mitverbreitet :-)


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Re: Ich verweigere auch aus Gewissensgründen
#65: 03. November 2015, 09:26
Das nicht vorgesehen wurde das man aus Gewissensgründen die Abgabe verweigern kann - da brauch ich kein Bundesverfassungsgericht. Das ist peinlich hoch fünf für alle Beteiligten. Zumal die sich ja selbst als Hüter der Demokratie verstehen.
Dafür braucht es doch das Bundesverfassungsgericht. Es reicht nicht, zu behaupten, man würde gegen sein Gewissen handeln. Dann könnte jeder durch die Stadt rasen, weil es gegen sein Gewissen wäre, vor roten Ampeln seine Zeit zu vertrödeln. Bisher wird die Befreiung aus Gewissensgründen abgelehnt mit der Begründung, man müsse den Quatsch ja nicht verwenden. Bezahlen muss man trotzdem.
Helmut Enz hat in seinem Blog seinen Kampf um seine Gewissensfreiheit veröffentlicht. Damit sollte sich jeder beschäftigen, der wie du denkt:
https://helmutenz.wordpress.com/


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Über das Gewissen des Einzelnen kann nicht von enem Gericht entschieden werden. s. Kriegsdienstverweigerung.
Es kann dort nur entschieden werden, ob das Gewissen im allgemeinen ein Befreiungsgrund sein könnte.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Zitat
Bisher wird die Befreiung aus Gewissensgründen abgelehnt mit der Begründung, man müsse den Quatsch ja nicht verwenden. Bezahlen muss man trotzdem.
Eben nicht! Wer wirklich dieses Beitragssystem mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann und eine Zahlung der innersten Einstellung absolut zuwiderläuft, der wird auch nicht bezahlen, egal mit was man ihm auch drohen mag.

Jeder der eine Zahlung aus Gewissensgründen ablehnt muß sich fragen, ob er damit leben könnte wenn er sein Gewissen, seine Einstellung und innerste Überzeugung einem Unrechtssystem unterwerfen würde.
Wer das nicht kann, der wird dieses auch nicht tun und für denjenigen wird kein Gericht der Welt sondern einzig sein Gewissen die entscheidende Instanz sein.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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Darüber kann jedoch nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Aber da hinzukommen ist das größte Problem. Dann müsste zunächst festgestellt werden, dass die Sender ein Unrechtssystem sind. Da die Richter genau so zu diesem System gehören, wird das also nichts mit einfacher Verweigerung aus Gewissensgründen. Es wird ein langer und schwerer Weg durch die Instanzen.


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S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Hallo :)

Bitte nicht falsch verstehen. Ich halte das ganze System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht generell für ein Unrechtssystem. An dem Grundgedanken der zu seiner Schaffung führte ist ja erstmal nichts Verwerfliches und aus damaliger Sicht sogar sehr nachvollziebar.
Es kommt aber auch darauf an, was daraus gemacht wird und da gibt es sicherlich so einiges zu bemängeln. Aber das aktuelle Beitragssystem kann man nicht mehr guten gewissens als rechtens bezeichnen. Ich würde mich auch nicht generell einer Abgabe verweigern, obwohl ich Rundfunk in keiner Weise nutze, aber nur wenn die Erhebung auch in Einklang mit den Grundrechten stehen würde, was sie derzeit definitiv nicht tut.

Mit der Verweigerung aus Gewissensgründen beziehe ich mich beispielsweise auch nicht auf Programminhalte. Das könnte ich auch gar nicht, da ich mit den heutigen Inhalten der Programme in keinster Weise mehr vertraut bin.
Aber das derzeitige Beitragssystem halte ich nicht für vereinbar mit unserer Demokratie oder auch einer Demokratie generell. Im Gegenteil, es würde eher in eine Diktatur passen. Meine Loyalität gilt aber der Demokratie und da liegt auch gleichzeitig das Dilemma, da dieses unweigerlich zu einem Konflikt führen muß.

Bei der Kriegsdienstverweigerung ist es nicht viel anders. Ich selber stand nie vor dieser Entscheidung da ich, aus was für Gründen auch immer, einfach übersehen wurde obwohl ich auch die Musterung absolvieren mußte. Wenn aber eine Einberufung erfolgt wäre, hätte ich auch den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen verweigert.
Aber wie man es auch dreht oder wendet, der Loyalitätskonflikt oder Gewissenskonflikt ist gegeben und das ist eine der schwierigsten Situationen in die ein Mensch überhaupt geraten kann.

Von bedingungsloser Loyalität halte ich aber auch nicht sehr viel. Eine der Stärken des Menschen ist es, Sachverhalte zu hinterfragen und immer wieder neu zu bewerten. Man stelle sich nur mal vor, der Mensch hätte diese Fähigkeit nicht. Wo wären wir dann heute? Entwicklungen und Veränderungen basieren zu großen Teilen alleine auf dieser Fähigkeit.


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M
  • Beiträge: 508
Hallo Verweigerer und Deserteure!
Danke für Eure Beiträge! Es ist toll, so viele gute freie Gedanken zu erfahren. Ihr seid die Gerechten und Euer Tun ehrt die Gerechten vor uns, die schon litten und starben! (wie z.B. Rainer Beck und Bruno Dörfer -> ***)
Ja, Roggi, wir sind unterwegs nach Karlsruhe! ("Am 27. Oktober 2015, 09:20 Uhr, hat sich der 3000ste Mitstreiter registriert!" Quelle: http://rundfunkbeitragsklage.de/info/)  Und unterwegs verteilen wir Flugblätter, diskutieren im Forum und offline und unterschreiben und wir sind dabei am 11.11. in Berlin zur Verhandlung am VG in der Kirchstraße ...
Und somit gilt (auch) für mich: Sich fügen, heißt lügen und wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt und es gibt kein richtiges im falschen und "All you need is Love" und Einigkeit und Recht und Freiheit und Gleichheit und Brüderlich-/Schwesterlichkeit und ... So vieles ist schon richtig gesagt, beschrieben, geschreiben - mir fehlen die Worte. Und so rufe ich (leise): Vernuft möge walten! Und: Liebe! 
mit solidarischen Grüssen aus Ostbrandenburg
MMichael (Totalverweigerer aller Kriegs- und Zwangs(abgabe)dienste)


***Edit "Bürger":
Linkfehler, daher gelöscht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. November 2015, 00:46 von Bürger«

M
  • Beiträge: 508
Ich erlaube mir hinzuweisen, an den Ministerpräsidenten und alle Fraktionen und Gruppen des Landtages Brandenburg geschrieben zu haben: "Offener Brief vom 22.11.2015- Keine Zustimmung zum 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag - Wohnungssteuer für Rundfunk stoppen und Rundfunkfinanzierung reformieren!"

Zitat
Sehr geehrter Damen und Herren Abgeordnete im Landtag Brandenburg,
hiermit appelliere ich an Sie: Bitte stimmen Sie dem Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht zu!
(mehr im Anhang hier http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14236.msg110067.html#msg110067)
mit solidarischen Grüßen aus Ostbrandenburg
MMichael
(eigentlich ist alles schon gesagt und festgestellt.)
PS: Zwei Fünftel oder auch vierzig Prozent (40%) sind geschafft! - Am 25. November 2015, 20:31 Uhr, hat sich der 4000ste Mitstreiter registriert! http://rundfunkbeitragsklage.de/info/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. März 2016, 19:43 von Bürger«

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Den Vergleich
Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung
sollten wir vielleicht besser nicht in der Versenkung verschwinden lassen.
Da steckt doch, denke ich zumindest, bestimmt noch Potential drin.

Im Thema hier steht unter der Antwort #2 am: 03. März 2013
vom (leider nicht mehr aktiven) Mitstreiter Obelix ein interessanter Erfahrungsbericht
(http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4968.msg34945.html#msg34945 ) .
Kurz: Obelix war Mitte der 80er von der temporären Zwangsmitgliedschaft in der Bundeswehr bedroht. Ein Entkommen schien wegen vieler neuer „Gesetze“ (Gay, Plattfüße, RAF- Sympathisant usw. -> alle wehrtauglich) völlig unmöglich.
Genau wie heute beim Zwangsbeitrag.

Aber er hatte es trotzdem zur T5-Untauglichkeit gebracht!. Eine der größten Ängste innerhalb der Bundeswehr war also eine unkalkulierbare Gefahrenlage.

Übertragen auf das heutige Problem:
Beitragss. & Anstalten haben heutzutage z. Bsp. Angst vor großem Arbeitsaufwand
und noch mehr -> vor finanziellen Einbußen.

Folgende Vorschläge für folgende Behauptungen ggü. Beitragss.:
- man sei Hartz4-Empfänger,
- Privatinsolvenz würde gerade vorbereitet werden,
- aufgrund der abs. Mittellosigkeit mit der Bitte um Vorausüberweisung der Portokosten durch den Beitragss. auf das eigene Pfändungsschutzkonto, um die Nachweise senden zu können; alternativ gleich mit anbieten, dass ein örRMitarbeiter auch persönlich vorbeikommen kann
usw.

Umso mehr Aufwand vorgetäuscht werden könnte, umso aussichtsloser müsste es dann dem Beitragss. vorkommen.

Kann Ihnen die Motivation genommen werden?
Gegen den Kriegsdienst hat es Obelix damals geschafft.

Warum nicht auch wir?

Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. März 2016, 19:44 von Bürger«

  • Beiträge: 3.232
Man könnte glauben, dass diese Versuche nicht mehr als nur viel Arbeit beim Beitragsservice versachen. Man darf aber die vielen Bürger nicht vergessen, die auf Protestmöglichkeiten warten. Solche Aktionen sind das richtige für den Wutbürger, dem ansonsten Widerspruch und Klage zuviel abverlangt. Wenn sich aus vielen Protestaktionen eine Protestwelle entwickelt, kann sie bei erreichen der kritischen Masse nicht mehr gestoppt werden.


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zuwider

Wahlen wären ja auch eine Möglichkeit des Protestes, die aber leider von vielen nicht genutzt wird und lieber zu Hause bleiben!

Hier auch ein Link zur U18-Wahl:
http://www.mz-web.de/mitteldeutschland/landtagswahl2016/u18-wahl-in-sachsen-anhalt-gruene-bei-15-prozent--afd-mit-knapp-12-prozent-23671022

...und hier die "freie" Berichterstattung 2009 dazu:
https://de.wikinews.org/wiki/Beschwerde_der_Tierschutzpartei_beim_ZDF

unter Punkt 6 aufgeführt:
http://www.gez-abschaffen.de/zensur.htm


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