Beitragsschuldner ist der Inhaber der Wohnung, derjenige also, der eine Beitragsnummer hat und demzufolge für diese Wohnung zahlt, befreit ist oder gegen den Beitrag klagt. Alle anderen sind keine Beitragszahler und erst recht keine weiteren anzeigepflichtigen Beitragsschuldner nach Paragraph 8. Diese Mitbewohner können die Kinder mit anderem Nachnahmen sein, der Lebensabschnittspartner, Kollegen usw., diese kommen mit dem Gesetz nicht in konflikt, wenn sie nicht auf diese schwachsinnigen Briefe reagieren. Sogar ein Gerichtsvollzieher muss unverrichteter Dinge abziehen, wenn mal einer auftaucht.
Zu den weiteren Fragen: wenn einer zahlt, brauchen die anderen keinen Widerspruch einlegen. Wer sich nicht mit so einem Mist auseinandersetzen mag, kann sich auf deren Onlineportal anmelden und die Beitragsnummer des Zahlers oder Verweigerers angeben. Wie es gerichtlich geklärt wird, wenn von dreien keiner zahlen will hab ich noch nicht gelesen.