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Autor Thema: Heute kam der erste Brief von der GEZ  (Gelesen 262964 mal)

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xrw

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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#255: 11. Dezember 2013, 10:13
In der Vergangenheit haben sie zwangsangemeldet, wenn sie eine Gebührenpflicht relativ sicher vermutet haben oder wenn irgendwer die Person gemeldet hat. Wie das jetzt laufen wird, weiß bisher niemand. Möglich ist es, aber es ist auch eine Auskunftserpressung mit dem dafür vorgesehenen Verfahren denkbar oder dass sie auf die harten Fälle wie bisher teilweise verzichten. Jedenfalls wird wohl zunächst eine Anmeldebestätigung kommen, falls sie zwangsanmelden, und dann würd es halt laufen wie bei denen, die schon 2012 angemeldet waren.


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#256: 13. Dezember 2013, 15:21
Hallo zusammen,

ich habe eben den Thread einmal von Anfang bis Ende gelesen.
Eine eigene Wohnung habe ich seit Ende 2006 (2. Wohnsitz, am 1. Wohnsitz zahlen meine Eltern bereits) und damals auf das Schreiben der GEZ, mit der Angabe, dass keine meldepflichtigen Geräte vorhanden sind, geantwortet. Danach war Ruhe und mir wurde auch kein Beitragskonto eingerichtet.

Mitte diesen Jahres habe ich mich auf meine neue Zweitwohnung umgemeldet und bin nun erst beim 2. Schreiben des Beitragsservice. Nach reichlicher Recherche bin auch ich zu dem Entschluss gekommen, vorerst gar nicht zu reagieren. Auch würde ich es unterlassen, die Bettelbriefe oder den Rundfunkstaatsvertrag in irgendeiner Form  beim Beitragsservice in Frage zu stellen. Einfach abwarten.

Meiner Meinung nach wäre der nächste logische und rechtlich fundierte Schritt, dass sie zur Auskunft laut ihres RfSV in irgendeiner Form zwingen. Hier hätten man dann, wie weiter oben beschrieben, zunächst die Möglichkeit selbst mit rechtliche Schritte zu reagieren. Sollte man dann doch zu der Auskunft laut RfSV genötigt/gezwungen werden, würde ich in keinem Fall den Vordruck des Beitragsservice verwenden, da dieser in meinen Augen zu viele bzw. nicht korrekte Informationen fordert, als nach RfSV §8 Abs. 4 herausgegeben werden müssten:

"(4) Bei der Anzeige hat der Beitragsschuldner der zuständigen Landesrundfunkanstalt
folgende, im Einzelfall erforderliche Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:
  • Vor- und Familienname sowie frühere Namen, unter denen eine Anmeldung bestand,
  • Tag der Geburt,
  • Vor- und Familienname oder Firma und Anschrift des Beitragsschuldners und seines gesetzlichen Vertreters,
  • gegenwärtige Anschrift jeder Betriebsstätte und jeder Wohnung, einschließlich aller vorhandenen Angaben zur Lage der Wohnung,
  • letzte der Landesrundfunkanstalt gemeldete Anschrift des Beitragsschuldners,
  • vollständige Bezeichnung des Inhabers der Betriebsstätte,
  • Anzahl der Beschäftigten der Betriebsstätte,
  • Beitragsnummer,
  • Datum des Beginns des Innehabens der Wohnung, der Betriebsstätte oder des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs,
  • Zugehörigkeit zu den Branchen und Einrichtungen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 1,
  • Anzahl der beitragspflichtigen Hotel- und Gästezimmer und Ferienwohnungen und
  • Anzahl und Zulassungsort der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge."

Der im 3. Schreiben und auf dem Antwortbogen erwähnte §9 Abs. 1 verweist lediglich auf das obenstehende Zitat. Den Wortlaut "[...] Auskunft über diejenigen Tatsachen verlangen, die Grund, Höhe und Zeitraum der Beitragspflicht betreffen." konnte ich so nicht im RfSV finden.


Grundlegende empfehle ich ebenfalls:

Alle Schreiben sorgfältig abheften.
Unter keinen Umständen Kopflos antworten.
Abwarten, bis ein Angreifbares Dokument ins Haus kommt.
Den möglicher Weise fälligen Beitrag, auch wenn es schwer fällt, bei Seite legen.

Da momentan viele Verfahren, u.a. auch wegen der möglichen Verfassungswidrigkeit des RfSV, verhandelt werden (http://www.[Seite/Begriff nicht erwünscht].de/index.php/etc/15916-ard-600-klagen) vermute auch ich, dass "die" auf Zeit spielen und erst kostspielige Schritte einleiten, wenn auch die rechtliche Sachlage 100% sicher ist. Bis dahin fischt man schon mal alles was geht mit der billigen Infopost ab ;)


Ich halte euch über meinen Vorgang gern auf dem Laufenden.

Beste Grüße!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Dezember 2013, 15:25 von Gottlieb«

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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#257: 13. Dezember 2013, 21:13
Bisher kam noch nichts Neues. Es blieb bis jetzt bei den Erinnerungsschreiben.

Naja mal schauen, was nächstes Jahr wird. Wir sind ja schließlich schon 1 Jahr in Verzug.  :police:


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#258: 14. Dezember 2013, 00:25
Mal so zwischendurch zwei möglicherweise interessante Abhandlungen zum Thema:

"Widerspruch" gegen "Anmeldeschreiben" = Resultat: "Anmeldung" > Wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7411.msg54304.html#msg54304

"ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7599.0.html


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#259: 14. Dezember 2013, 18:46
Hallo Leute  :)

Heute hat Person A sein 5 tes  Schreiben der Zwangsgebühreneintreiber bekommen,  ;D

mit der Aufforderung innerhalb von 4 Wochen sich an zu melden sonst Zwangsanmeldung.


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#260: 14. Dezember 2013, 19:45
@bubu
In welchem Monat kam der erste Brief?


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#261: 14. Dezember 2013, 20:10
Der erste kam Anfang  Mai, Juli , August, Oktober und Heute     


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#262: 14. Dezember 2013, 23:53
Der erste kam Anfang  Mai, Juli , August, Oktober und Heute   

Naja, das mit der Zwangsanmeldung steht ja überall drin. Ich vermute in 4-5 Wochen wird dann das 6. Errinnerungsschreiben einflattern.


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#263: 15. Dezember 2013, 15:22
Naja, das mit der Zwangsanmeldung steht ja überall drin.

Das ist erst der zweite Fall, von dem ich hier gelesen hab und der erste mit konkreten Informationen. Eventuell hängt es damit zusammen, dass sich der Betreffende offenbar beim Beitragsservice gemeldet hat (bloß nicht so, wie sie es wollen). Kann auch sein, dass verschiedene Rundfunkanstalten verschieden vorgehn.

Ich hab jedenfalls nach dem 3. Brief (Ende Juli und ohne jeden Hinweis auf eine mögliche Zwangsanmeldung) nichts mehr bekommen.


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#264: 16. Dezember 2013, 07:51
Das ist erst der zweite Fall, von dem ich hier gelesen hab und der erste mit konkreten Informationen. Eventuell hängt es damit zusammen, dass sich der Betreffende offenbar beim Beitragsservice gemeldet hat (bloß nicht so, wie sie es wollen). Kann auch sein, dass verschiedene Rundfunkanstalten verschieden vorgehn.

Ich hab jedenfalls nach dem 3. Brief (Ende Juli und ohne jeden Hinweis auf eine mögliche Zwangsanmeldung) nichts mehr bekommen.

Und Person A hat nie auf die Briefe reagiert und schön ignoriert? Hat Person A diese Post direkt aus Köln vom Beitragsservice bekommen?

BTW: Warum verschiedene Rundfunkanstalten? Die Post mit der Bitte um Anmeldung kommt doch ausschließlich aus Köln vom Beitragsservice, oder?


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#265: 16. Dezember 2013, 16:07
BTW: Warum verschiedene Rundfunkanstalten? Die Post mit der Bitte um Anmeldung kommt doch ausschließlich aus Köln vom Beitragsservice, oder?

Verantworten muss aber letztlich alles die Rundfunkanstalt; der Beitragsservice kann keinerlei rechtlich verbindliche Entscheidung treffen. Bei allem, was nicht Standardverwaltung ist, würd ich auch praktisch davon ausgehn, dass das mit der einzelnen Rundfunkanstalt abgesprochen ist. Ich weiß von meiner Abmeldung (vor ungefähr 15 Jahren), dass die auch als einzelner Vorgang über den Tisch des BR gelaufen ist, obwohl formal nur die GEZ mit mir kommuniziert hat.

Außerdem sind schon die Rechtsgrundlagen verschieden, sobald es um förmliche Verwaltungsakte geht.


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#266: 16. Dezember 2013, 17:42
BTW: Warum verschiedene Rundfunkanstalten? Die Post mit der Bitte um Anmeldung kommt doch ausschließlich aus Köln vom Beitragsservice, oder?

Verantworten muss aber letztlich alles die Rundfunkanstalt; der Beitragsservice kann keinerlei rechtlich verbindliche Entscheidung treffen. Bei allem, was nicht Standardverwaltung ist, würd ich auch praktisch davon ausgehn, dass das mit der einzelnen Rundfunkanstalt abgesprochen ist. Ich weiß von meiner Abmeldung (vor ungefähr 15 Jahren), dass die auch als einzelner Vorgang über den Tisch des BR gelaufen ist, obwohl formal nur die GEZ mit mir kommuniziert hat.

Außerdem sind schon die Rechtsgrundlagen verschieden, sobald es um förmliche Verwaltungsakte geht.

Danke, kannst du auch noch auf meine anderen Fragen eingehen?


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#267: 16. Dezember 2013, 18:03
Danke, kannst du auch noch auf meine anderen Fragen eingehen?

Nein, ich weiß nicht mehr über Person A, als hier steht. Ich weiß auch nicht, ob Personen A aus früheren Postings mit der Person A von hier identisch sind.

Meine 3 Standardbriefe sind halt die üblichen aus Köln ohne Angabe einer Rundfunkanstalt. Ich hab sie gelesen, hier drüber geschrieben, sie komplett (mit Anlagen und Kuvert) in die Ablage befördert (nicht die runde) und ansonsten nichts weiter gemacht.


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#268: 16. Dezember 2013, 18:09
Danke, mit Person A meinte ich ja dich. ;)


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#269: 17. Dezember 2013, 07:48
Angenommen die Daten von Person X wurden Ende September 2013 an den Beitragsservice übermittelt und diese Person X war nie bei dem Laden angemeldet. Wieso hat Person X bis heute noch keine Post (Bitte anmelden...) bekommen?


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