Wie er schrieb, wurde es ihm im dritten Brief ja angekündigt, dass man ihn "zwangsanmelden" wird und im vierten Brief wurde er darüber in Kenntnis gesetzt.
Weichen seine Briefe also von den üblichen 3 Briefen, die andere bekommen haben, also ab? Kann mich nicht erinnern, schon mal von jemand anderen gelesen zu haben, dass ihm im dritten Brief eine Zwangsanmeldung angedroht wurde.
Wenn es aber wirklich so ist, dass im dritten Brief, evtl. "zwischen den Zeilen", eine Zwangsanmeldung angedroht wird, könnte man sich spätestens dann immer noch selbst anmelden, um sich die Zahlung unter Vorbehalt offen zu halten. Es sei denn, man bekommt auch nach der "Zwangsanmeldung" nur die übliche Zahlungsaufforderung und keinen Bescheid, gegen den man dann klagen müsste.