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@diddi: ich habe Angst wegen den möglichen Konsequenzen. Die Tatsache aber dass ich Angst habe, ärgert mich. Ich springe eher vor einen Zug als die Bonzen noch zusätzlich zu finanzieren (....)
Hallo Juste,
in rechtlichen Angelegenheiten ist ein „Katz-und Mausspiel“ leider nicht hilfreich, zudem kostet es zu viel Kraft, und am Ende führt es zu noch viel mehr Schwierigkeiten. So war es der richtige Schritt, den Brief zu öffnen um zu sehen, was Sache ist.
Die Angst vor Konsequenzen ist verständlich,
da die Rechtssprache eine einschüchternde Wirkung hat, vor allem, wenn man sich damit nicht sonderlich auskennt und nicht weiß, wie bestimmte Formulierungen zu verstehen sind. Momentan sind die Rundfunkanstalten in der besseren Position, da sie sich auf den Staatsvertrag berufen können, der ihnen einen gesetzlichen Rückhalt für ihre Maßnahmen zusichert, (aber ich bin sicher, dass sich dies bald ändern wird!) Würden wir also diese gesetzlichen Vorgaben missachten, machen wir uns unter Umständen strafbar und müssten tatsächlich mit Konsequenzen rechnen, die unangenehm werden können und die einem dann auch Angst machen.
Eine dieser gesetzlichen Vorgaben ist beispielsweise der in deinem Schreiben zitierte
§ 9 aus dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, wonach die zuständige Landesrundfunkanstalt unter bestimmten Voraussetzungen (wenn beispielsweise deine Daten von der Meldebehörde übermittelt wurden) Auskunft über bestimmte persönliche Daten verlangen kann. Welche dies genau sind, ist in diesem Vertrag ebenfalls vermerkt. (§8 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) Im Klartext bedeutet dies, dass du zu dieser Auskunft gesetzlich verpflichtet bist.
Was passiert nun, wenn du diese Auskunft nicht erteilst?Dann hat die Landesrundfunkanstalt die Möglichkeit, den Anspruch auf Auskunftserteilung im Verwaltungszwangsverfahren durchzusetzen. Dazu muss sie dir ein sogenanntes Auskunftserteilungsverlangen zustellen. Rechtlich ist dies dann ein Verwaltungsakt, gegen den du allerdings Widerspruch mit aufschiebender Wirkung einlegen kannst. Würdest du dies tun, prüft das Verwaltungsgericht, ob dieser Verwaltungsakt rechtmäßig war. Wenn dies der Fall wäre, müsstest du die Auskunft erteilen, ansonsten würde man dich mittels Zwangsgeld zu dieser Auskunft zwingen.
Fazit:Da du bei den Meldebehörden registriert bist, macht es im Grunde keinen Sinn, die Auskunft zu verweigern oder auf Briefe nicht zu antworten. (Sofern du in einer WG lebst, wäre ohnehin nur ein Beitrag fällig, der ja dann geteilt werden kann.)
Das nun jeder Haushalt abgesahnt wird, ist sehr ärgerlich, doch
dagegen kann man sich sehr wohl erfolgreich wehren. Auch ich möchte keinen Zwangsbeitrag leisten, um TV-Bonzen für eine Gage im zweistelligen Millionenbetrag zu finanzieren, und werde deshalb gegen die Zwangsgebühren Widerspruch einlegen.
Nun noch ein letztes Wort, diese Bonzen sind es nicht wert, das wir uns für sie vor den Zug werfen! Den Gefallen tun wir ihnen nicht. Im Gegenteil:
wir werden uns mit allen unseren Möglichkeiten wehren, ihnen nicht gestatten, dass sie mit uns machen können, was sie wollen. Viele kämpfen in diesem Forum für dieses Ziel.....und viele stehen auch voll hinter dir! Also nur Mut, du kämpfst nicht alleine gegen Goliath!