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Autor Thema: Heute kam der erste Brief von der GEZ  (Gelesen 262888 mal)

M
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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#30: 10. Februar 2013, 21:42
Klingt sehr geheimnisvoll. Aber ist es das auch?


Edit "Bürger":
Betreff zurückgeändert. Bitte keine Änderungen des Betreffs innerhalb eines Threads, da dies Verwirrung stiftet!
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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wtfacow

Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#31: 11. Februar 2013, 00:24
Ist das möglich:
mein Arbeitgeber schließt Gehaltspfändungen und -abtretungen per Arbeitsvertrag aus.

Würde mich auch interessieren.
Aber wenn das so einfach ginge ,könnte  das  ja jeder machen.
Dann müsste man nur noch die Wohnung aufräumen bevor der Gerichtsvollzieher kommt, ein P-Konto einrichten  und könnte weiterhin ein Zwangsgebühren freies Leben ohne finanzielle Einschränkungen führen... ;D


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l
  • Beiträge: 30
Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#32: 11. Februar 2013, 08:58
Nun ich denke, dass ich den Brief erstmal ignoriere und warte bis der nächste kommt. Wenn ein Gebührenbescheid kommt werde ich erstmal Widerspruch einlegen, in der Hoffnung das bis dahin viel Zeit vergangen ist und schon einiges passiert ist.


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#33: 11. Februar 2013, 10:09
Bzgl. der Satzung(en) ist für das Bundesland Brandenburg dieser Hinweis von Bedeutung.

VDGN, 08.02.2013
Ablehnung nicht nachvollziehbar
Streit um neuen Rundfunkbeitrag: Karlsruhe lehnt Entscheidung zur jüngsten VDGN-Verfassungsbeschwerde ab. Zweite VDGN-Beschwerde weiter anhängig. Normenkontrollklage gegen Beitragssatzung des rbb in Vorbereitung
https://www.vdgn.de/news-single/article/ablehnung-nicht-nachvollziehbar/
https://www.vdgn.de/aktuelles/ablehnung-nicht-nachvollziehbar/
Zitat
Vorbereitet wird beim VDGN gegenwärtig eine Normenkontrollklage gegen die Satzung des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb), mit der das Verfahren zum Einzug der Rundfunkbeiträge für die Zweiländeranstalt in den Bundesländern Berlin geregelt wird. Die Klage soll in Brandenburg anhängig gemacht werden, da dort, anders als in Berlin, Normenkontrollklagen zulässig sind.

Demnach gibt es schon Satzungen. Nur erscheinen sie mit Stand vom 11.02.2013 weder auf der Internetseite rundfunkbeitrag.de noch werden sie auf den mir aus 2013 vorliegenden Dokumenten des Beitragsservice Köln explizit genannt. Dazu zählen auch die Antragsformulare auf Befreiung/Ermäßigung und Härtefälle!

Originlatext aus rundfunkbeitrag.de:
"Aufgaben
Zuständig für den Rundfunkbeitrag
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erhebt den Rundfunkbeitrag und verwaltet die Beitragskonten von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls.
Der Beitragsservice erfasst und bearbeitet beispielsweise Anmeldungen, Änderungsmeldungen sowie Anträge auf Ermäßigung und Befreiung. Darüber hinaus berät er in allen Fragen rund um den Rundfunkbeitrag."

sowie

"Gesetzesgrundlage
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
Grundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags und die Arbeit des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, auch Rundfunkbeitragsstaatsvertrag genannt. Er wurde 2011 einstimmig von allen 16 Länderparlamenten verabschiedet. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag legt fest, wie der Rundfunkbeitrag berechnet wird, wer ihn zu zahlen hat und für wen Sonderregelungen gelten. Darüber hinaus werden die Aufgaben und Rechte des Beitragsservice definiert. Herunterladen können Sie den vollständigen Vertrag hier."

Daraus ergibt sich: Auf allen Schreiben des Beitragsservice Köln und der regionalen Servicestellen der Rundfunkanstalten muss dem Empfänger gegenüber auf die Zuständigkeit entsprechend §§ 9(1 und 2) sowie 10 (7) klar und unmissverständlich in lesbarer Schriftgröße (!) hingewiesen werden. D.h., es muss eine Satzung in der jeweils gültigen Fassung benannt werden. Solange dies nicht erfolgt, sind diese Schreiben als gegenstandslos zu betrachten.


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#34: 11. Februar 2013, 10:16
"Nun ich denke, dass ich den Brief erstmal ignoriere und warte bis der nächste kommt. Wenn ein Gebührenbescheid kommt werde ich erstmal Widerspruch einlegen, in der Hoffnung das bis dahin viel Zeit vergangen ist und schon einiges passiert ist."

Und weil Sie vorausdenkend handeln, legen Sie vorsorglich den geschuldeten Rundfunkbeitrag zur Seite und legen ihn auf ein Tagesgeldkonto an. Die Zinsen können Sie dann für den auf Sie zukommenden Rechtsverkehr nutzen.


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#35: 11. Februar 2013, 10:33
Mir ist ohnehin unbegreiflich, warum die ihren  Wunsch, an mein Geld zu wollen, nicht gleich in einen BESCHEID kleiden.
Irgendwie fehlt denen wohl der  notwenige  Ernst!

Außerdem ist kurios, dass in dem Schreiben (Zahlungswunsch) nicht gleich die Stelle benannt wird, gegen die sich ein möglicher Widerspruch richtet. Das ist absolut laienhaftes Verwaltungsgebahren und zieht das gesamte Verfahren in die Länge.

Wenn ich zum Jahresbeginn von meiner  Gemeinde den Grundbesitzabgabenbescheid bekomme, dann heißt das Dingen auch so und damit ist dann jedem klar, dass es ernst gemeint ist! Das gleiche gilt für einen Bescheid, der im Rahmen einer Erschließungsmaßnahme ausgestellt wird. Beispiel: die durch eine Siedlung verlaufende Straße wird komplett erneuert und verkehrsberuhigt. Zahlen (zumindest zum Teil) müssen die Grundstückseigentümer. Denen wird ein Bescheid geschickt bzw. zugestellt. Aus diesem ergeben sich die Höhe der Zahllast wie auch Informationen hinsichtlich eines möglichen Widerspruchs.
Im Falle der Erschließungsmaßnahme steigt jedoch der Wert des Grundstücks, was ich bei einer Beitragsfestsetzung für ARD/ZDF/D-Radio nicht erkennen kann.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

S
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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#36: 11. Februar 2013, 11:10
Daraus ergibt sich: Auf allen Schreiben des Beitragsservice Köln und der regionalen Servicestellen der Rundfunkanstalten muss dem Empfänger gegenüber auf die Zuständigkeit entsprechend §§ 9(1 und 2) sowie 10 (7) klar und unmissverständlich in lesbarer Schriftgröße (!) hingewiesen werden. D.h., es muss eine Satzung in der jeweils gültigen Fassung benannt werden. Solange dies nicht erfolgt, sind diese Schreiben als gegenstandslos zu betrachten.

Es ist erfreulich, dass da Normenkontrollverfahren läuft.

Für den Zeitpunk zum Handeln gibt es viele Strategien. Drei Möglichkeiten:

(1) Sofort, weil man eine Anzeigepflicht vor der Landesrundfunkanstalten hat.

(2) Beim ersten Schreiben mit einer Aufforderung.

(3) Beim ersten wirksamen Schreiben mit einer Aufforderung.

Die Wahl hängt von (a) Nervenkonstitution der Person und (b) von der Qualität des Gesprächspartners.

Die braven Menschen, die ihre Anzeigepflicht für den Beitrag ab dem 01.01.2013 in Dezember erfüllten, bekamen eine unberechtigte Forderung für eine nicht fällige Gebühr für Dezember 2012. Es gibt Systeme, die gewissenhafte, brave Leute skrupellos ausbeuten. Das Gesetz gilt schon: ist es klug auf das erste wirksame Schreiben zu warten und die unwirksamen nicht zur Kenntnis zu nehmen?


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#37: 11. Februar 2013, 11:17
Des Deutschlen liebstes Kind sind bürokratische Monster. An ihnen kann man über Jahrzenhte sehr viel Geld verdienen. Unter den Gewinnern zählen auch die Kommunen! Und allein deswegen wird niemand an der Beseitigung der Monster interessiert sein.

Diverse Landkreise in ganz Deutchland haben Hunderte von Volljuristen unter Vertrag, um das Hartz-IV-Monster am laufen zu halten. Um Rechtsfrieden geht es dort nicht; das erlebe ich tagtäglich ...


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#38: 11. Februar 2013, 11:27
Mein Brief geht bald zurück, mit "unbekannt verzogen"

Was machen die bloß mit uns? Es wird Zeit das, das Volk die Macht übernimmt!
Hartz 4 weg, Europa weg, ÖRR weg und so weiter!


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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#39: 11. Februar 2013, 11:47
Bitte folgendes beachten:

So gut es gemeint sein kann, bitte ich euch, die Beitragstitel nicht zu ändern, um jemanden darauf aufmerksam zu machen. Mir fällt auf, dass einige über den Beitragstitel versuchen, gezielt Forumsmitglieder anzusprechen. Das ist aus verschiedenen Gründen nicht erwünscht:
  • Erschwert das Verfolgen von Themen, insbesondere in der Listendarstellung.
  • Hält andere vom Lesen ab, da diese nicht gemeint sind.
  • Es ist nicht notwendig, sofern ein Teilnehmer der jeweiligen Unterhaltung die Benachrichtigung eingeschaltet hat.
  • Für persönlich Mitteilungen haben wir die PM-Funktionalität.

Der Titel @Rochus sagt überhaupt nichts aus und verwirrt nur!

Herzlichen Dank für euer Verständnis!

René


@-Nutzung in der Betitelung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4752.0.html


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#40: 11. Februar 2013, 11:49
"Die braven Menschen, die ihre Anzeigepflicht für den Beitrag ab dem 01.01.2013 in Dezember erfüllten, bekamen eine unberechtigte Forderung für eine nicht fällige Gebühr für Dezember 2012. Es gibt Systeme, die gewissenhafte, brave Leute skrupellos ausbeuten. Das Gesetz gilt schon: ist es klug auf das erste wirksame Schreiben zu warten und die unwirksamen nicht zur Kenntnis zu nehmen?"

Diesen Fall habe ich ja hier im Forum als separaten thread eingestellt, und ich begleite ihn auch rechtlich bis zur endgültigen Klärung. Die Veröffentlichung in diesem Forum geschah meinerseits, um

a) die Bevölkerung darüber in Kenntnis zu setzen

und

b) dem Beitragsservie Köln und den Rundfunkanstalten, die hier mitlesen, gegenüber unmissverständlich mitzuteilen, dass sie damit gegen geltendes Recht verstoßen.

Und ich erhoffe mir, dass derartige, gleichgelagerte Fälle seitens des Beitragsservice Köln unterlassen werden.

Im Übrigen sollten sich betroffene Bürger unbedingt, unverzüglich und schriftlich an den Ombudsman des Beitragsservice Köln wenden. Dies erspart persönliche Auseinandersetzungen, Zeit und Kosten. Auch der Ombudsman will etwas zu tun haben, geben wir ihm Arbeit. Dessen Aufgaben sind hier beschrieben:

http://service.rundfunkbeitrag.de/service/organisation/


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#41: 11. Februar 2013, 12:21
"power-dodge, 11.02.2013, 11:27 Uhr, Mein Brief geht bald zurück, mit "unbekannt verzogen"

Ihnen ist schon klar, wer das Beförderungsmerkmal "UNBEKANNT VERZOGEN" glaubhaft ausstellt?


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#42: 11. Februar 2013, 12:26


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#43: 11. Februar 2013, 12:35
Und dort steht wörtlich: "Im Briefkasten liegt ein Brief, der nicht an Sie adressiert ist – und unter Ihrer Adresse ist der Empfänger nicht bekannt."

Ich fürchte, Sie haben keinen Plan.

Lesen Sie doch einfach, wie der Beitragsservice Köln, die demnächst aktiven Gerichtsvollzieher und im Zweifel zuständige Gerichte samt Vollzugsorgane Ihre Wohnanschrfit ermitteln dürfen; und das ganz ohne Bildungsgutschein.


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#44: 11. Februar 2013, 12:43
Ich lese hier mehrmals täglich, trotzdem geht der erste Brief zurück.


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