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Autor Thema: Heute kam der erste Brief von der GEZ  (Gelesen 262886 mal)

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jetzt_reicht_es

Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#75: 15. März 2013, 22:37
Wieso nur ich, das kann jeder machen!
Müllen wir die Bande zu, wo ist das Problem?

Man unterschreibt da nichts oder sonstiges. Jetzt werden welche ankommen und sagen,
"darfst du nicht" wo steht das? Haben wir urteile? Paragraphen?

Leute seit nicht so brav. Machen wir die Affen mit allen Mitteln fertig.
Natürlich darfst du das nicht!
Aber kannst du was dafür wenn irgendwelche Kiddis aus der Nachbarschaft aus dem benachbarten Internetcafe sich ein wenig Spaß gönnen? Du bist ja schließlich das Opfer, nich wahr?


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#76: 15. März 2013, 22:39
Wo steht das man das nicht darf?
Mann unterschreibt ja auch nichts etc.



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jetzt_reicht_es

Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#77: 15. März 2013, 23:05
Frag mal einen Juristen!
Ich kann mir vorstellen, dass wenn man dir Vorsatz nachweist dies vermutlich den Tatbeschtand des Betruges erfüllt!


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#78: 15. März 2013, 23:12
ich soll aber auch für einen rundfunkbeitragsstaatsvertrag bezahlen den ich weder unterschrieben noch vorher gelesen habe, werde wäre ich Harz 4 Empfänger nicht befreit. ich muss für etwas zahlen was ich nicht nutze, dafür dass der rundfunkbeitragsstaatsvertrag vorallem der Politik nutzt. es gibt Zensur, Abhängigkeit vom Staat und der Politik, keine Neutralität und den Rest den wir schon kennen. all das verstößt gegen die vereinbarten Regelungen im Staatsvertrag. da es Vorsatz ist, werden wir betrogen. ich denke da ist gegenbetrug nichts schlimmes


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Den Wahrheitsgehalt meiner Beiträge empfehle ich jedem in Eigenrecherche zu prüfen und sich eine eigene Meinung zu bilden.
Ich übernehme keine Verantwortung für negative Folgen, die für das folgen meiner Meinung entstehen könnten.

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jetzt_reicht_es

Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#79: 15. März 2013, 23:17
ich bin ja auf deiner Seite!
Aber leider ist es so:Zentralbank druckt Papier und nent das Geld. Wenn du das machst bist du Betrüger. Politikt greift in unserer Tasche. Wenn die Tasche wegziehst, bist du Betrüger. Traurig aber wahr!


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#80: 15. März 2013, 23:23
ok dann halte ich mal fest: ich bin ein stolzer und überzeugter Betrüger!

mir können die nicht viel nehmen. ich packe denen gerne meine alten arbeitsschuhe in eine Tüte. offenbar brauchen die ja Schuhe und Kleidung, sonst würden sie nicht immer den Schnabel aufreißen und piepen.

mein letztes Hemd können Sie auch haben. das ist der Beitrag den ich bereit und fähig bin zu leisten.
aber Geld kriegen die von mir ohne weiteres nicht


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#81: 16. März 2013, 02:06
Hmmmm... glaubwürdige Fake-Anmeldungen zu versenden würde definitiv deren jetzt schon arg gestreckte Ressourcen (Zeit und Personal) binden..!!!
Das ist eine klassisch, subversive Taktik. Sofern man keinen Unschuldigen damit reinzieht, würde ich das als Kampf gegen einen übermächtigen, die
Verfassung mißachtenden Gegner als durchaus wirksam erachten.

Nur online sollte man dies nicht tun, sonst ist man schnell herausgefunden.


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#82: 16. März 2013, 07:06
Wenn man weiß was man macht, ist es noch besser!

Sorry das muss aber sein:

Betrug:

Betrug bezeichnet im Strafrecht Deutschlands ein Vermögensdelikt, bei dem der Täter in der Absicht rechtswidriger Bereicherung das Opfer durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen gezielt so täuscht, dass es sich selbst oder einen Dritten am Vermögen schädigt und damit materiellen Schaden zufügt.

Das Vergehen des Betruges ist ein Straftatbestand der Vermögensdelikte. Das geschützte Rechtsgut ist nicht die Verfügungsfreiheit des Vermögensinhabers, sondern das Individualvermögen (auch das Vermögen des Staates) als Ganzes.

Der deutsche Bundesgesetzgeber hat dies in vielen Sanktionsnormen geregelt. An erster Stelle steht § 263 Strafgesetzbuch (StGB). Spezielle Strafvorschriften für Sonderfälle des Betruges oder besonders gefährliche Taten schon im Vorfeld sind unter anderem der Versicherungsmissbrauch nach § 265 StGB (der schon im Vorfeld jeglicher Täuschung - also schon vor dem eigentlichen Versicherungsbetrug - allein das Beiseiteschaffen einer versicherten Sache unter Strafe stellt), der Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB und der Subventionsbetrug nach § 264 StGB, der nach EU-Richtlinien gestaltet wurde. Besondere Betrugsform ist der Computerbetrug nach § 263a StGB, bei der kein Mensch, sondern eine Maschine „getäuscht“ wird. Während die Täuschung zum Erhalt von Sozialleistungen unter den allgemeinen Betrugstatbestand fällt, ist die Täuschung gegenüber dem Finanzamt nach § 369 ff. Abgabenordnung (AO) insbesondere als Steuerhinterziehung gesondert geregelt.

Quelle: Wikipedia

Mit der Anmeldung möchte ich kein Geld haben von dem Beitragsservice!
Dies sehe ich nur als Reaktion auf den Datenabgleich, die wollen Daten! Dann stecken wir die Daten deren in den Arsch!
Nach einer Aktion kommt halt eine Reaktion, oder so wie du mir so ich dir.


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#83: 16. März 2013, 19:09
Oh, nun habe ich den Brief schon geöffnet. Aber wie gesagt, ich glaube nicht das die Post das wieder zurück sendet, zumal ja der Name auch an der Klingel steht und wir auch noch in einer ländlichen Gegend wohnen.

Kommt nach der ersten Erinnerung noch eine Erinnerung?


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#84: 16. März 2013, 19:28
Lady,
so ein Brief kann auch mal "verschütt" gehen und den Empfänger nicht erreichen.
Letztlich muß die GEZ/AZDBS nachweisen,dass du deren Post erhalten hast.
Solange das nur eine getarnte Infopost ist,mit der Bitte,sich anzumelden o.ä. kannst du das Schreiben ignorieren.

Achte allerdings auf den Inhalt der Schreiben,es könnte wichtiges drin stehn


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...ich hab noch nie GEZahlt.............und das ist auch gut so !
Nur zur Absicherung meinerseits:
Ich rufe nicht zu strafbaren Handlungen auf,ich helfe nur beim richtigen Begreifen und Ausfüllen von Bettelbriefen um sich selbst Zeit und vor allem mühsam verdientes Geld zu ersparen.
Im übrigen gibt es in Deutschland keine Schwarzseher mehr,seitdem der Farbfernseher und Multi-Color-Bildschirme Einzug in deutsche Haushalte gefunden haben !

j

jetzt_reicht_es

Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#85: 16. März 2013, 19:50
Was zählt ist der Bescheid!
Auch der Bescheid kann mal verloren gehe (alles schon passiert). Im Zweifel muss die Behörde den Eingang nachweisen.
Also abwarten und Tee trinken.


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#86: 16. März 2013, 20:00
Kommt nach der ersten Erinnerung noch eine Erinnerung?

Genau, eine solltest du noch einmal bekommen. Normalerweise wird man immer dreimal angeschrieben.

Wie ist diesesmal die Frist angegben, wieder mit vier Wochen?



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Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

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jetzt_reicht_es

Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#87: 16. März 2013, 20:11
Genau, eine solltest du noch einmal bekommen. Normalerweise wird man immer dreimal angeschrieben.
Danach kommt schon der Bescheid?

Was passiert, wenn zwei in einer Wohnung wohnen und nicht antworten? Wenn zwei Bescheide kommen, muss man dann zweimal klagen?


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Taj

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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#88: 18. März 2013, 14:37
Genau, eine solltest du noch einmal bekommen. Normalerweise wird man immer dreimal angeschrieben.
Danach kommt schon der Bescheid?
Das weiß derzeit vermutlich noch keiner so genau...Klar sein dürfte jedoch, dass sie Dir irgendwann diesen Bescheid zustellen werden. Je eher die Zustellung, desto früher der Widerspruch bzw. dann die Klage... ;D
Was passiert, wenn zwei in einer Wohnung wohnen und nicht antworten? Wenn zwei Bescheide kommen, muss man dann zweimal klagen?
Ist auch Neuland aber ich würde mal denken, solange sich keiner von beiden anmeldet werde beide als "Beitragsschuldner" betrachtet. Interessant bei folgendem Beispiel: Beide wohnen zusammen, einer widerspricht und klagt. Nach meinem Kopf kann sich einer schlecht darauf berufen, dass der andere sich ja gemeldet habe (auch wenn er klagt). Wie gesagt, dass dürfte Neuland und im Einzefall zu prüfen sein.
Nachdem erste klagen eingereicht worden sind wissen wir mehr.

Bis dahin immer eines beherzigen: Don't Panic !



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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#89: 18. März 2013, 15:42
Genau, eine solltest du noch einmal bekommen. Normalerweise wird man immer dreimal angeschrieben.
Danach kommt schon der Bescheid?

Bevor ein Gebührenbescheid ergehen kann, bedarf erst der Feststellung ob Beitragspflicht besteht.

Mal sehen was hierzu im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag steht. Die Paragraphen
  • § 8 Anzeigepflicht
  • § 9 Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung
  • § 12 Ordnungswidrigkeiten
sollten diesbezüglich etwas „Licht in Dunkel bringen”.
In der Annahme, dass ein potentieller Beitragsschuldner (Innhaber einer Wohnung) seiner Anzeigepflicht nicht nachkommt, kann die zuständige Landesrundfunkanstalt ein Verwaltungszwangsverfahren (Zwangsgeld, Zwangshaft und Ersatzvornahme) anstreben.
Zitat
Der Anspruch auf Auskunft und Nachweise kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.

Vor dem 01.01.2013 war die Drohung eines Verwaltungszwangsverfahren von Seiten der Rundfunkanstalten reine Drohgebärden (zumindest bei einer Neuanmeldung!). Mit dem neuen 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag rechnet sich ein Verwaltungszwangsverfahren für die Rundfunkanstalten durchaus.

Wie auch immer, ab einem bestimmten Zeitpunkt kommt es von Seiten der Rundfunkanstalten zu einem Zwangsanmeldeverfahren. Demzufolge wird eine Beitragsnummer generiert und der Gebührenbescheid kann ergehen.

Was passiert, wenn zwei in einer Wohnung wohnen und nicht antworten? Wenn zwei Bescheide kommen, muss man dann zweimal klagen?

Die Frage kann man ausweiten. Was passiert mit großen Wohngemeinschaften die ihrer Anzeigepflicht nicht nachkommen? Die Rundfunkanstalten haben ja selbst in den letzten Wochen darauf hingewiesen, dass auf die grundsätzlich zulässigen Anfragen bei Vermietern und Verwaltern freiwillig verzichtet wird. Verwaltungszwangsverfahren für alle WG-Mitbewohner?


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