Erfahrungen gibt es nicht, aber hier sagt das Gesetz eindeutig, dass nur nachweislich zugestellte Beitragsbescheide gültig sind. Wer alles weiterhin ignoriert, muss dem GV irgendwann klarmachen, dass man ganz erstaunt ist über diese Forderung, man hätte nie einen Beitragsbescheid oder einen Verwaltungsakt erhalten. Man kann dann verlangen, dass erneut ein Beitragsbescheid ausgestellt wird, um seine Rechte wahrnehmen zu können, also Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. Das Problem hierbei ist, dass es zwangsläufig soweit kommt, es ist ein gewisser Automatismus in diesem System. Man muss sich also sowieso damit rumärgern, deshalb ist es nicht empfehlenswert, weil es den eigenen Aufwand erhöht. Werden Fristen beim OGV versäumt, um Anträge zu stellen, ist auch kein Widerspruch mehr möglich.