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Autor Thema: Heute kam der erste Brief von der GEZ  (Gelesen 252493 mal)

r
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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#360: 16. Juli 2014, 14:39
Hallo,

nachdem Person A ja auch schon einige Briefchen bekommen hat, stellt sich A gerade eine Frage.
Es war zwar noch kein Bescheid dabei.
Allerdings sind alle Briefe bisher als Infopost gekennzeichnet gewesen.

Wo steht festgeschrieben, dass man auf eine sog. Infopost reagieren muss?

Hier ist eine klare Regelung der deutschen Post, was Infopost enthalten enthalten darf. Das was vom Beitragsservice gesendet wird, ist dieser Definition nach keine Infopost:
http://www.deutschepost.de/de/i/infopost_national.html

Hat hierüber schon mal jemand nachgedacht oder gibt es dazu evtl. einen separaten Thread?

Gruß ronja


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s
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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#361: 21. Juli 2014, 21:53

Hier ist eine klare Regelung der deutschen Post, was Infopost enthalten enthalten darf. Das was vom Beitragsservice gesendet wird, ist dieser Definition nach keine Infopost:
http://www.deutschepost.de/de/i/infopost_national.html

Hat hierüber schon mal jemand nachgedacht oder gibt es dazu evtl. einen separaten Thread?

Gruß ronja
Interessant, wobei das nicht die Regelung der deutschen Post, sonder der Bundesnetzagentur ist.
Zitat
Inhaltsgleiche Zahlungsaufforderungen (z.B. Rechnungen und Mahnungen) dürfen nach Beschluss der Bundesnetzagentur nicht als INFOPOST versendet werden.
Wäre mal Überlegung Wert, der Bundesnetzagentur den Verstoß zu melden...


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#362: 24. Juli 2014, 09:37
Dieser Brief wurde Person A zugeschickt an die Adresse seines Vaters in Deutschland.Person A wohnt schon seit 20 Jahren im Ausland und ist höchstens einmal im Jahr für 14 tage in Deutschland und da hat A besseres vor als Fernsehen zu gucken. Unterschreiben will A den Fragebogen auch nicht!

 :-[

Person A weiss nicht, ob er den brief ignorieren soll?


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#363: 24. Juli 2014, 16:56
Wer im Ausland lebt und hier gemeldet ist, sollte den Antwortbogen ausfüllen, damit in Zukunft keine Beitragsforderungen gestellt werden. Wer irgendwann nach Deutschland kommt, wundert sich, dass plötzlich Schulden da sind, dass kann vermieden werden. Wenn der Vater von Person A beitragspflichtig ist, sollte Person A sich besser abmelden beim BS mit dem Antwortbogen, am besten auch beim Einwohnermeldeamt.


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#364: 27. Juli 2014, 12:45
Brief vom Beitragsservice mit einer Zahlungsaufforderung von 331,64 €
Hallo zusammen,
Person A hat einen Brief vom Beitragsservice mit einer Zahlungsaufforderung von 331,64 € erhalten. Das ist nicht das erste mal das Person A einen Brief von diesem Verein bekommt aber so langsam wird A nervös. Daher hat Person A heute mal angefangen im "www" zu googeln und ist auf dieser Seite gelandet.
Erstmal finde A es toll, dass A nicht alleine ist und sich vor A schon viele gegen diese Abzocke wehren. Da Person A heute angefangen hat zu recherchieren, muss Person A noch einiges anlesen, da A diese Abzocke auf gar keinen Fall mitmachen wird.
Person A hat das Schreiben vom Beitragsservice mit angehängt(bissl zusammengestaucht, damit die Größe nicht überschritten wird). Was könnt ihr Person A empfehlen, was soll er machen? Hat es denn schon irgendjemand geschafft, sich von der Abzocke freizustellen? Gibt es dafür Mustervorlagen, welches man dem Abzockverein zukommen lassen kann? Person A wird sich nun mal in diesem Forum einlesen, mal schauen, ob A hier weiterkommt.
DAHER BRAUCHT A DAFÜR DRINGEND EURE HILFE! Ihr könnt A auch unter isayili.....  anmailen. A ist für jede Hilfe/Rat/Ünterstüzung sehr dankbar.

Liebe Grüße, Isa


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#365: 27. Juli 2014, 12:50
Anbei die Rechtsbelehrungen.


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#366: 27. Juli 2014, 18:46
Musterklagen gibt es auch schon, aber lies erst einmal das hier: den Widerspruch und was damit zusammenhängt:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#367: 27. Juli 2014, 19:57
Hallo Leute,
ich habe gerade die zuvor geschrieben 24 Seiten durchgelesen. Da Person A einen Beitragsbescheid mit Rechtsbelehrung von Abzockverein erhalten hat, hat Person A gerade einen Widerspruch und Aussetzung der Vollziehung als Schreiben aufgesetzt. Ebenfalls hat die Gattin von Person A, also Person B gleichgezogen, da Person B ebenfalls den Beitragsbescheid erhalten hat, obwohl sie im gleichen Haushalt lebt. Die Schreiben gehen dann als Einschreiben am 31.07.2014 raus.
Mal schauen wie der Abzockverein reagieren wird. Hat Person A etwas vergessen, gibt es Tips bisweilen???

Trotzdem mal eine Frage in die Runde:
Ist ein einziger Fall bekannt, wo eine Person X von dem Beitrag befreit wurde (außer jenen, die durch den Abzockverein freigestellt sind) ???

Sofern Person A Neuigkeiten zu berichten hat, wird es hier kundgetan. Person A hofft dann auf euren Rat/Ünterstüzung.

Schöne Grüße, Isa



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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#368: 27. Juli 2014, 22:27
Die zweite Person hätte sich mit dem Onliformular und der Beitragsnummer der Widersprechenden Person abmelden können, aber so geht es auch. Dann ist der Widerspruch zulässig und auch begründet. So etwas gibt es nicht für andere Fälle, BS kann nicht über Recht und Gesetz entscheiden sondern gibt alles ans Gericht weiter, bzw. lässt den Bürger alles vor Gericht klären, auf dessen Kosten. Deshalb können für einen Widerspruch nur wenige Argumente verwendet werden, abgeleht wird ALLES! (Außer wenn er begründet ist, s.O.).


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#369: 28. Juli 2014, 00:01
Vielen Dank Roggi. Bin zwar seit heute im Forum aber fleißig am lesen. Du bist ja überall mit großem Engagement vertreten. Find ich HAMMA, Danke dafür.

Person B wird es so machen wie hier NR2 vorgeschlagen hat:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8273.60.html

Person B wird neben den anderen Argumenten folgendes als beifügen:

"Begründung:

Pro Wohnung muss lt. RBStV nur ein Beitrag gezahlt werden. Ich wohne zusammen in einer gemeinsamen Wohnung mit meinem Ehemann (Name Person A), Beitragsnummer yyy yyy yyy. Er ist unserem Haushalt für die finanziellen Angelegenheiten bezüglich der Wohnung, also auch für die Zahlung des Rundfunkbeitrages zuständig (siehe auch Bestätigung am Ende dieses Schreibens). Bitte stellen Sie Ihre Forderungen an ihn.

§2 (1) RBStV Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.

Dieses findet man auch auf der offiziellen Homepage: „Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen – egal wie viele Menschen dort leben“ (http://www.rundfunkbeitrag.de)

Des weiteren erfüllen m.E. zwei Gebühren-/ Beitragsbescheide für eine Wohnung eine Gebührenüberhebung nach §352 StGB: „(1) Ein Amtsträger, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand, welcher Gebühren oder andere Vergütungen für amtliche Verrichtungen zu seinem Vorteil zu erheben hat, wird, wenn er Gebühren oder Vergütungen erhebt, von denen er weiß, dass der Zahlende sie überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
+
die von Person A"


Person A wird "normal" widersprechen.


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#370: 28. Juli 2014, 09:47
Hallo Isa S,

Person T würde es nicht so machen! Person T würde ganz entspannt zwei identische Widersprüche mit den üblichen Anfechtungen der Grundrechte schreiben.
Irgendwo unteres Drittel kommt ein kleiner Satz rein mit dem Inhalt:

"Außerdem verstößt der Bescheid gegen den RBStV da nur einmal pro Wohnung gezahlt werden muss."

Ohne weitere Details, ohne Angabe einer Beitragsnummer.

Damit hat man nämlich dem BS erstmal ein Ei ins Nest gelegt. Sollen die doch auseinanderklamüsern wer wo wohnt und wer für wen mitbezahlt.
Kommt der übliche textbausteinbasierte Widerspruchsbescheid, ab dafür und Klage einreichen und den Bescheid als Ganzes anfechten, da man ja unmöglich zweimal pro Wohnung zahlen kann und der Bescheid aus diesem Grund bereits rechtswidrig ist.

Das klassische Gefangenendilemma, jeder zeigt auf den jeweils anderen, am Ende kann keiner verurteilt werden.

Gruß TQ


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#371: 29. Juli 2014, 12:41
Hallo Leute! Ein super Forum hier, vor allem was die Fachkompetenz angeht! Wohl das Beste im Netz!

Habe bisher nur mitgelesen, doch nun haben DIE auch Person A gefunden  ;D

Person A hat noch nie auch nur einen Cent an diese Verbrecher gezahlt. Seit ca. 10 Jahren in eigener Wohnung und auf keinen Brief von GEZ (auch schon damals) reagiert. Ich gebe zu vor 10 Jahren wusste Person A nicht wirklich was hinter GEZ steckt, hats aber schnell gelernt! Alle Paar Monate kam ein Briefchen, doch bis auf einige am Anfang wanderten alle ungeöffnet in den Müll. Keine Ahnung ob da vielleicht auch Bescheide dabei waren, Person A hat nämlich von denen "nie" Post bekommen.  ::)  Mit der Zeit hat Person A diesen Verein gar nicht mehr ernst genommen! Die letzten 3 Jahre war Ruhe, und jetzt im Mai 2014 war es soweit, dann Juni, und jetzt im Juli die Zwangsanmeldung ("Bestätigung der Anmeldung"). Alles ziemlich harmlos. Doch wie schon hier mehrfach zu lesen war wird es irgendwann ernst.

Person A ist bisher mit der Ich-weiß-von-nix-Taktik ganz gut durchgekommen. Nun zu meiner Frage: Hat jemand bereits Erfahrung mit dem Ignorieren von ausnahmslos allen Briefen??? Damit meine ich auch Bescheide und sonstige scheinbar wichtige Schreiben die mit normaler Post zugestellt werden??? Ich meine wie wollen die das nachweisen, wenns wirklich drauf ankommt? Nur weil jemand behauptet dass viele Briefe verschickt wurden, heißt es noch lange nicht dass z.B. Person A diese Post auch erhalten hat!? Einschreiben + persönliche Übergabe ist was anderes, mir geht es wirklich um die ganz normale (Info)post.

Hat das jemand schon so weit kommen lassen? Person A wäre für Antworten dankbar  ;)


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#372: 29. Juli 2014, 13:10
Erfahrungen gibt es nicht, aber hier sagt das Gesetz eindeutig, dass nur nachweislich zugestellte Beitragsbescheide gültig sind. Wer alles weiterhin ignoriert, muss dem GV irgendwann klarmachen, dass man ganz erstaunt ist über diese Forderung, man hätte nie einen Beitragsbescheid oder einen Verwaltungsakt erhalten. Man kann dann verlangen, dass erneut ein Beitragsbescheid ausgestellt wird, um seine Rechte wahrnehmen zu können, also Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. Das Problem hierbei ist, dass es zwangsläufig soweit kommt, es ist ein gewisser Automatismus in diesem System. Man muss sich also sowieso damit rumärgern, deshalb ist es nicht empfehlenswert, weil es den eigenen Aufwand erhöht. Werden Fristen beim OGV versäumt, um Anträge zu stellen, ist auch kein Widerspruch mehr möglich.


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#373: 29. Juli 2014, 13:31
Vielen Dank für die Antwort Roggi!

Ich seh das so: rumärgern muss man sich so oder so, es sei denn man meldet sich freiwillig an und ist mit dem Beitrag einverstanden! Bei Person A ist jedoch alles andere als das der Fall! Person A würde bis zum Äußersten gehen, also Widerspruch, Anwalt, Klage mit allem drum und dran usw. Wenn das stimmt und das Gesetz den Nachweis einer Zustellung verlangt, kann doch auch keine Frist versäumt werden!? Dann bekommt man eben einen neuen Bescheid und hat wieder mehr Zeit gewonnen!? Person A ist unfreiwillig in dieses Spiel verwickelt, also spielt Person A das Spiel genau so dreckig wie der Gegner! Man braucht zwar eine gewisse Entspannheit, möglichst viel Wissen und gute Nerven, aber ansonsten ist es für Person A nicht weiter problematisch alle paar Monate Post entweder zu entsorgen oder abzuheften. Wichtig ist nur immer zu wissen WAS evtl. zu tun ist und vor allem WIE! Dann kann das Spiel auch gerne Jahre- oder lebenslang gehen!

MFG Person A  ;D


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#374: 29. Juli 2014, 16:09
Hallo an alle!

Erstmal ein super Forum hier mit sehr vielen nützlichen Artikeln bezüglich des Boykotts gegen diesen Beitragsservice.
Verfolge das hier schon seit ca. 9 Monaten und bin echt angetan was hier geleistet wird.

Jetzt zu der Sache:
Person A hat nun schon alle Erinnerungsschreiben und die Zwangsanmeldung erhalten.
Nun flatterte der "Gebühren-/Beitragsbescheid" vom Mitteldeutschen Rundfunk am 18.7. , exakt 2 Wochen später als im Brief steht, herein.
Jetzt möchte Person A den Musterwiederspruch aus http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html
verwenden, um Widerspruch einzulegen. Da dies ein Beitragsbescheid ist, hat dieser Widerspruch
keine aufschiebende Wirkung bezüglich des zu zahlenden Betrags.

Darf Person A den Musterwiderspruch verwenden?
Soll Person A den Widerspruch an das MDR oder nach Köln wie im Musterwiderspruch senden?
Soll Person A "unter Vorbehalt" zahlen oder nicht?
Soll Person A diesen Brief per Einschreiben versenden?
Wie wird es nach dem Widerspruch weitergehen?
Es soll ja zuerst die Ablehnung kommen und danach soll geklagt werden?

Mit freundlichen Grüßen
Max S.


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