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Autor Thema: Heute kam der erste Brief von der GEZ  (Gelesen 262873 mal)

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themob

Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#15: 10. Februar 2013, 13:08
Danke für die Ausführungen.

Seite 1

In Ihrer Antwort Nr. 9 schreiben Sie: Das ist KEINE Info-Post.

Auf Bild 1 (gez1.jpg) steht klar ersichtlich "Infopost". Dies sehe ich auch so, da der Fensterbereich des Empfängers dies beinhaltet.

Das es seitens des Beitragsservice etwas mit "Portokosten" zu tun hat, leuchtet mir ein. Was mir nicht einleuchtet sind die rechtlichen Pflichten an die ich mich eventuell zu halten habe. Das Wort Infopost suggeriert mir lediglich das es sich um Informationen handelt. Ob ich an Informationen von Absender xy interessiert bin, liegt allein an meiner Entscheidung. Daraus sollten mir rechtlich keine Fallstricke entstehen dürfen.

Ebenfalls habe ich Datenschutzbedenken, da in diesem Schreiben, dass stichprobenartig von der Post geöffnet werden darf, aber auch wenn ich durch suggerieren von "Infopost" das Schreiben ungeöffnet wegschmeisse, Daten enthalten sind, die dazu authorisieren, dass "man" mit dem im Schreiben aufgeführten Aktenzeichen und der Postleitzahl sich einloggen kann und bequem "antworten" könnte. Eingeloggt bedeutet für mich dabei auch, mich in einem Datensatz zu befinden die eindeutig meiner Person zugeordnet sind. Finde ich also irgendwo an einem Hochhaus beim Briefkasten im Mülleimer verschlossene "Infopost" könnte dies zu Missbrauch führen wenn ich von der Vorgehensweise des Einloggens und Beantwortens Gebrauch mache.

Was bitte hat das Wort Infopost damit zu tun, dass ich es eventuell "stur" boykottieren möchte/will ? Gibt es eine rechtliche Grundlage, Post  öffnen zu müssen die klar ersichtlich mit "Infopost" deklariert ist ? Bitte nicht falsch verstehen..... Mir kommt es nur auf den Wortlaut an. INFOPOST. Viele Mitmenschen schmeissen dies nun mal automatisch weg bei all dem Nonsens der heutzutage im Briefkasten landet.

Seite 4:
Ihre Argumentation: Formaljuristisch ist die jeweils geographisch zuständige Rundfunkanstalt der Partner des Beitragspflichtigen. In den Rechtsbehelfsbelehrungen des Beitragsservice Köln wird explizit darauf hingewiesen, dass der Beitragsservice Köln "im Namen und im Auftrag des Rundfunks XYZ" tätig ist. Der Auftraggeber steht auf den mir vorliegenden Bescheiden aus 2013 links oben in großen Lettern, eine vollständige Adresse samt Fristen und Hinweis der Begründung von Widersprüchen werden ebenso ausgewiesen.


............vorliegenden Bescheiden aus 2013.
Ich beziehe mich auf die hier veröffentlichte "Infopost" durch 4 Bilder hinterlegt ( gez1.jpg - gez4.jpg). Auf gez4.jpg im untersten Absatz steht:
Gesetzlich zur Auskunft verpflichtet ist jeder Beitragsschuldner und jede Person, bei der Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner ist (§9 Abs 1  Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann Auskunft über diejenigen Tatsachen verlangen, die Grund, Höhe und Zeitraum der Beitragspflicht betreffen.


Die Infopost kommt vom Beitragsservice, nicht von der zuständigen Landesrundfunkanstalt. Aus den Seiten 1 - 4 geht nirgendwo hervor, dass der Beitragsservice von "meiner" Landesrundfunkanstalt beauftragt wurde. Als Absender ist immer nur vom Beitragsservice die Rede. Ich stelle nicht in Abrede, dass die Landesrundfunkanstalt Auskunft verlangen darf. In diesem Fall macht es aber der Beitragsservice, nicht die Landesrundfunkanstalt.

Von welchen Rechtsbehelfsbelehrungen sprechen Sie ? Mir sind keine aufgefallen in diesen 4 Seiten. Meinen Sie vielleicht den Beitragsbescheid ? Mein Post bezieht sich nur auf die "Infopost" und der darauf stehenden Texte, Hinweise etc. von "lady"


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#16: 10. Februar 2013, 14:34
Nochmals: INFOPOST ist nur der Produktname des Briefes und muss namentlich ersichtlich sein.

Es ist Ihnen überlassen, wie Sie generell mit Ihrer Post umgehen. Für die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen (Wahrung von Rechten und Pflichten) bleiben Sie allein verantwortlich. Soweit mir bekannt, versendet der Beitragsservice Köln seine Briefe über die Deutsche Post. Vielleicht haben Sie ja einen Vorschlag, wie die Post des Beitragsservice Köln aussehen soll. Ihre Vorschläge richten Sie dann bitte an die Deutsche Post, an den Beitragsservice Köln und an den Datenschutzbeauftragten Ihres Bundeslandes.

I.d.Z. dürfte eine Neuregelung interessant sein, die besagt, dass ab dem 01.01.2013 inhaltsgleiche Zahlungsaufforderungen (z.B. Rechnungen und Mahnungen) nach Beschluss der Bundesnetzagentur nicht mehr als Infopost versendet werden dürfen. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Beitragsservice Köln darauf im Einzelnen einstellt.

Meine Anmerkungen zu den Rechtsbehelfsbelehrungen beziehen sich auf nachgelagerten Schriftverkehr. Sie zitieren doch schon richtig: "auf den mir vorliegenden Bescheiden aus 2013".


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themob

Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#17: 10. Februar 2013, 15:03
Das Wort "Infopost" weglassen.
Werbung in eigener Sache, finanziert durch ehemals GEZ Gebühren, heute Rundfunkbeiträgen, unterlassen.
Dadurch gesparte Kosten für normale Briefe mit entsprechenden Portokosten verwenden. Bei dem Aufkommen an Briefen kann der Beitragsservice mit der Deutschen Post sicherlich gute Konditionen erzielen.

Resultat daraus wäre das die Briefe auch geöffnet werden. Was in den meisten Fällen von "Infopost" nicht so ist.

Wie es sich um "Zugangsdaten" für einen eingeloggten Bereich von persönlichen Datensätzen handelt, die per Produkt "Infopost" verschickt werden, lässt sich sicherlich von DSB's erfahren. Werde diesbezüglich LDSB meines Bundeslandes anschreiben. Vielen Dank für Ihre Aussagen dazu.

Hier in dem Thread ging/geht es um die Infopost die von "lady" zur Verfügung gestellt worden sind. Es geht nicht um "Bescheide" aus 2013 die Ihnen und sicherlich auch anderen bereits vorliegen. Auch um den Inhalt der geführten Diskussion geht es um diese Infopost. Entweder man bezieht sich darauf, oder lässt Kommentare die zur Sache (Infopost) nicht gehören weg, dass führt nur zu unnötigen Irritationen.
"Bescheid" (Beitragsbescheid) und "Infopost" sind ja nun wirklich nicht miteinander zu vergleichen.

Und wie Sie ja an anderer Stelle schon richtig ausführten, der Beitragsservice liest regelmäßig mit.

Werde mich in Zukunft etwas besser zurückhalten mit meinen öffentlichen Fragen. Möchte nicht dazu beitragen schlafende Hund zu wecken.


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#18: 10. Februar 2013, 15:06
Es steht eindeutig auch auf den Briefumschlag Infopost.

Nun habt ihr mich ins Grübeln gebracht. Was wäre denn sinnvoll? Ignorieren, der Zahlendreher ab wann ich anmelde oder doch warten und den Klageweg dann einschlagen?



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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#19: 10. Februar 2013, 15:08
Es wird aber definitiv Schwierigkeiten bei Freiberuflern mit unregelmäßigen monatlichen Einkünften geben. Dort müssen die Beitragspflichtigen diese Umstände gegenüber dem Beitragsservice Köln sofort und schriftlich anzeigen und um eine einvernehmliche Regelung ringen. Beide Seiten sind dabei gehalten, aufeinander zu zu gehen. Im Streitfall hätte der Beitragsservice Köln vor Gericht schlechte Karten. Wir lernen auch hier aus dem ALG-II-Bereich!

Das ist eine Sache, die mich immer wunderte. Warum soll man einem Anbieter von "Information, Bildung, Beratung, Unterhaltung und Kultur" Rechenschaft über seine finanziellen und gesundheitlichen Lebensumstände geben, um für eine unbestellte und unerwünschte Dienstleistung, die man nicht benötigt, nicht eventuell zahlen zu müssen oder sogar für den Unnutz zahlen zu müssen? Weil es Gesetz ist? Dann nur unter der Voraussetzung, dass das Gesetz nicht verfassungswidrig ist.

Formaljuristisch ist die jeweils geographisch zuständige Rundfunkanstalt der Partner des Beitragspflichtigen. In den Rechtsbehelfsbelehrungen des Beitragsservice Köln wird explizit darauf hingewiesen, dass der Beitragsservice Köln "im Namen und im Auftrag des Rundfunks XYZ" tätig ist. Der Auftraggeber steht auf den mir vorliegenden Bescheiden aus 2013 links oben in großen Lettern, eine vollständige Adresse samt Fristen und Hinweis der Begründung von Widersprüchen werden ebenso ausgewiesen.

Das ist in der Tat eine Interessante Sache, die mir seit langem zu denken gibt. Ich frage mich, an wenn soll ich meinen formlosen Antrag auf Befreiung wegen Härtefall richten. Wenn der "Beitragsservice" sich bei mir meldet, dann soll ich ihm antworten, aber er könnte dann viel später sagen, dass der Antrag wegen der falschen Adressierung unwirksam war und ich für die verlaufene Zeit zahlen soll. Bezüglich der Adressierung sind Formulare wie Blankoschecks, aber da können sie weniger meckern als bei formlosen Anträgen.


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#20: 10. Februar 2013, 16:45
"Ich frage mich, an wenn soll ich meinen formlosen Antrag auf Befreiung wegen Härtefall richten"

Die Antwort steht im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RbStV).

§ 4 Befreiungen von der Beitragspflicht, Ermäßigung
(7) Der Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung ist vom Beitragsschuldner schriftlich bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt zu stellen. ...

sowie

§ 9 Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung
(2) Die zuständige Landesrundfunkanstalt wird ermächtigt, Einzelheiten des Verfahrens
1. der Anzeigepflicht,
2. zur Leistung des Rundfunkbeitrags, zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder zu deren Ermäßigung,
3. der Erfüllung von Auskunfts- und Nachweispflichten,
4. der Kontrolle der Beitragspflicht,
5. der Erhebung von Zinsen, Kosten und Säumniszuschlägen und
6. in den übrigen in diesem Staatsvertrag genannten Fällen durch Satzung zu regeln.

Die Satzung bedarf der Genehmigung der für die Rechtsaufsicht zuständigen Behörde und ist in den amtlichen Verkündungsblättern der die Landesrundfunkanstalt tragenden Länder zu veröffentlichen. Die Satzungen der Landesrundfunkanstalten sollen übereinstimmen.

sowie

§ 10 Beitragsgläubiger, Schickschuld, Erstattung, Vollstreckung
(7) Jede Landesrundfunkanstalt nimmt die ihr nach diesem Staatsvertrag zugewiesenen Aufgaben und die damit verbundenen Rechte und Pflichten ganz oder teilweise durch die im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten selbst wahr. Die Landesrundfunkanstalt ist ermächtigt, einzelne Tätigkeiten bei der Durchführung des Beitragseinzugs und der Ermittlung von Beitragsschuldnern auf Dritte zu übertragen und das Nähere durch die Satzung nach § 9 Abs. 2 zu regeln. ...

Demnach muss es insgesamt 11 Satzungen (9 + 2) geben, die lt. Gesetz "übereinstimmen sollen".

Wer wissen möchte, ob es schon eine Satzung gibt, in der bspw. festgelegt ist, das der Beitragsservice Köln mit welchen Aufgaben ab wann betraut wurde, muss sich an die Rundfunkanstalten oder/und an den Beitragsservice Köln wenden.

Zu den Landesrundfunkanstalten gehören in der BRD alle Sendeanstalten des öffentlichen Rechts, die für ein oder für mehrere Bundesländer Rundfunk- und Fernsehprogramme veranstalten.

Derzeit sind es neun Landesrundfunkanstalten, die sich in der „Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland“ (ARD) zusammengeschlossen haben:

    Bayerischer Rundfunk (BR), München
    Hessischer Rundfunk (hr), Frankfurt
    Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Leipzig
    Norddeutscher Rundfunk (NDR), Hamburg
    Radio Bremen (RB)
    Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), Berlin und Potsdam
    Saarländischer Rundfunk (SR), Saarbrücken
    Südwestrundfunk (SWR), Stuttgart
    Westdeutscher Rundfunk (WDR), Köln

sowie zwei bundesweite Sender:

    Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF), Mainz
    Deutschlandradio, Berlin und Köln


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#21: 10. Februar 2013, 17:19
"Das Wort "Infopost" weglassen."
Und durch was ersetzen, damit die Deutsche Post sie von anderen Produkten unterscheiden kann?

"kann der Beitragsservice mit der Deutschen Post sicherlich gute Konditionen erzielen."
Die sind schon durch das Produkt INFOPOST ausgehandelt.

"Hier in dem Thread ging/geht es um die Infopost die von "lady" zur Verfügung gestellt worden sind. Es geht nicht um "Bescheide" aus 2013"
Mit meiner Bitte an "lady", die Schreiben dem Forum zur Verfügung zu stellen, möchte ich erreichen, dass die BürgerInnen die Vorgehensweise des Beitragsservice Köln öffentlich vergleichen können. Das jeder Vorgang mit einem Schreiben beginnt und eine Fortsetzung erfolgt, sollte unstrittig sein. Ob einige Schreiben und Formulare des Beitragsservice Köln inhaltlich noch umzugestalten sind, hängt erheblich von Anregungen der Beitragspflichtigen ab. Transparenz, Ehrlichkeit und Verständlichkeit sind dabei maßgebend. Unabhängig dessen, muss jeder, der etwas nicht versteht, am besten schriftlich nachfragen, um Missverständnisse und Fristversäumnisse zu begegnen.

"... , der Beitragsservice liest regelmäßig mit."
Und das ist gut so. Nichts ist besser als eine offene Kommunikation mit einheitlichen Spielregeln. Die Streitkultur ist in weiten Bereichen Deutschlands kaum ausgeprägt. Wenn Interessenkonflikte bestehen, ist sie notwendiger denn je. Foren sind dafür sehr gut geeignet, nur müssen Spielregeln eingehalten werden. Eine Fäkalsprache und permanente Unterstellungen und Beleidigungen sind mit Sicherheit nicht förderlich. Andererseits sind Zensuren, die die Meinungsbildung beeinflussen, kontraproduktiv. Krach machen, kann jeder. Sein Geist zu benutzen, nur wenige.


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#22: 10. Februar 2013, 17:31
Danke für die Antwort!

Dass der Antrag bei den Rundfunkanstalten zu stellen ist, wusste ich. Dass man auf Schreiben des "Beitragsservices" antwortet, auch. Jetzt weiß ich aus Ihrer Antwort, dass die Anstalten dem "Service" Aufgaben beauftragen können, die wir nicht kennen. Jetzt ist der Wirwarr noch schlimmer!

Ich würde meinen Antrag der Anstalt richten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie den Antrag ignorieren, weil sie den "Service" in Köln beauftragten, aber das hängt ja von der Satzung, wobei wir nicht mal wissen, ob sie existiert.

Vielleicht hilft:

http://service.rundfunkbeitrag.de/service/ansprechpartner_vor_ort/index_ger.html

Dann würde ich persönlich zu

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice RBB
Masurenallee 8-14
14057 Berlin

hingehen, mit Antrag und Kopie, und verlangen, dass sie den Empfang auf der Kopie bestätigen.


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#23: 10. Februar 2013, 17:34
"Was wäre denn sinnvoll? Ignorieren, der Zahlendreher ab wann ich anmelde oder doch warten und den Klageweg dann einschlagen?"

Was wäre denn für Sie selbst "sinnvoll"?


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#24: 10. Februar 2013, 17:45
Aber ob Spielchen einen auf einem guten Fuß stehen lassen, wenn man später klagt ist eine andere Frage. Weiß nicht ob sowas rauskommen kann, das mit unbekannt verzogen zurückgehen lassen. Wenn bei der Verhandlung die Adresse offenkundig wird, dann werden die doch stutzig wenn bekannt wird, daß unter dieser Adresse niemand erreichbar war angeblich.

Das lässt einen dann von vornerein wie ein Betrüger aussehen, der halt nur das Geld sparen will und sonst keine Gründe hat.

Üb immer Treu und Redlichkeit, dann wirst du auch vor Gericht mit deinem Anliegen ernstgenommen.


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#25: 10. Februar 2013, 18:07
"Jetzt ist der Wirwarr noch schlimmer!"

Wenn man Angriffspunkte sucht, dann bietet sich hier womöglich die nächste Gelegenheit.

"Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio besteht aus einer zentralen Servicestelle in Köln (= Beitragsservice Köln) und regionalen Servicestellen bei den Landesrundfunkanstalten (= insgesamt acht), die für Ihre Fragen zur Verfügung stehen."
(Quelle: http://service.rundfunkbeitrag.de/service/ansprechpartner_vor_ort/index_ger.html)

Kann man dieser Einladung widerstehen?

Fragen Sie bei Ihrer zuständigen regionalen Servicestelle nach:

a) wozu es neun Beitragsservicestellen geben muss, insbesondere hinsichtlich der entstehenden Personal- und Sachkosten,
b) durch welche Aufgaben, Rechte und Pflichten sie sich unterscheiden,
c) welche Auswirkungen dies auf den Bürger hat und
d) wo die entsprechenden Satzungen gemäß RbStV einsehbar sind.

Antwort bitte hier im Forum einscannen. Danke.


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#26: 10. Februar 2013, 18:22
Fragen Sie bei Ihrer zuständigen regionalen Servicestelle nach:

a) wozu es neun Beitragsservicestellen geben muss, insbesondere hinsichtlich der entstehenden Personal- und Sachkosten,
b) durch welche Aufgaben, Rechte und Pflichten sie sich unterscheiden,
c) welche Auswirkungen dies auf den Bürger hat und
d) wo die entsprechenden Satzungen gemäß RbStV einsehbar sind.

Antwort bitte hier im Forum einscannen. Danke.

Ich würde es gerne tun, aber ich will zuerst nicht in Erscheinung kommen, bis sie sich melden.

Mein Argument, um Unverhältnismäßigkeit der Eingriffe in die Grundrechte zu nachzuweisen, ist, dass die Finanzierung des Rundfunks nicht durch die Einnahmeseite, sondern durch die Ausgabeseite hätte gesichert werden sollen, wie es das 2. Gebührenurteil anregt. Trotzdem argumentiere ich nicht mit jedem Posten, wo es gespart werden kann: das ist die Aufgabe der Politik. Hauptsache: die Finanzierung funktionierte mit der freiwilligen Teilnahme bis heute, und es gibt absolut keinen Grund zu glauben, dass es im Zeitalter des Computers nicht mehr gehe.


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#27: 10. Februar 2013, 19:02
Ich habe noch keinen solchen Brief bekommen. Bisher habe ich nur die PC-Gebühr seit knapp einem Jahr bezahlt. Die Abbuchung von Anfang Januar ging per Rücklastschrift und Widerruf des nicht bestellten PayTV-Produktes raus. Bisher kam aber weder eine Mahnung noch sonst irgendwas. Erst, wenn ich einen Gebührenbescheid bekomme, werde ich wieder handeln. Alles andere ist mir egal. Und im schlimmsten Fall habe ich ein P-Konto und auch mein Arbeitgeber schließt Gehaltspfändungen und -abtretungen per Arbeitsvertrag aus.

Wenn ich das alles so lese bekomme ich nur das kalte ko...


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#28: 10. Februar 2013, 20:04
Ist das möglich:

mein Arbeitgeber schließt Gehaltspfändungen und -abtretungen per Arbeitsvertrag aus.

 ???


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#29: 10. Februar 2013, 20:28
Einen Brief wegen der Rücklastschrift hatte ich doch schon bekommen und mit Zahlungshinweis für den nächsten Zahlungstermin (01.04.2013). Da ist aber weder ein Mahnhinweis, noch eine Rechtsbehelfsbelehrung oder gar eine Unterschrift drauf. Das schreiben ist meiner Rechtsauffassung nach daher gleich mehrfach nichtig und ungültig.


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