http://www.gruene-nrw.de/details/nachricht/gefaehrdung-der-grundrechte-vor-uebereilter-vorratsdatenspeicherung-pruefen.htmlWenn man sich die allgemeine Position der Grünen zu den Grundrechten anschaut, stellt man sich die Frage, warum Herr Abel ausgerechnet in der Frage der Rundfunkzwangsbeitrag eine völlig andere Position einnimmt.
Aus dem Grundrecht von Artikel 5 GG läßt sich eine Logik zu einer Rundfunkzwangsbeitrag eigentlich nicht ableiten. Was heißt "Gewährleistung"?
Gewährleistung bedeutet doch nichts anderes, daß es die MÖGLICHKEIT gibt, sich in dem in Artikel 5 GG beschriebenen Rahmen zu entfalten.
In der Vergangenheit wurde dann vom Bundesverfassungsgericht die Logik Gerät=Nutzung zur Gebührenpflichtigkeit an den Besitz des Geräts gekoppelt.
Wie kann man dann - als Grüner - daraus ein Eingriffsrecht in die persönliche Sphäre des Bürgers machen? Damit stellt man ja die "Gewährleistung" der Entfaltung von Artikel 5 über die Entfaltungsmöglichkeit nach Artikel 2 Grundgesetz - also der Persönlichkeit, desjenigen, der Objekt der Möglichkeit nach Artikel 5 GG ist.
Es mag ja sein, daß Herr Abel das anders sieht, aber das erklärt nicht, wie er sich selbst gegenüber - also Grüner - den Eingriff in die Grundrechte seiner Wähler rechtfertigt, obwohl diese ein Grundthema der Grünen sein soll.
Also, das verstehe ich überhaupt nicht.
Er mag sich ja über Online-Boykott.de ärgern - so wie er sich in abgeordnetenwatch.de geäußert hat -, aber das erklärt immer noch nicht, wie er mit seiner Logik eine Kongruenz von Rundfunkzwangsbeitrag nach Artikel 5 Grundgesetz mit der freien Entfaltung der Persönlichkeit nach Artikel 2 Grundgesetz herstellen will.
Dies bedeutet doch nichts anderes, als daß der sonst so heilige "Markt" ausgerechnet für das Fernsehen ausgeschaltet ist und die "Gewährleistung" nach Artikel 5 Grundgesetz in der Form zwangsbewirtschaftet wird, daß lediglich für einen Teil der "Gewährleistungs"objekte bevorzugte Wirtschaftsbedingungen hergestellt wird. Diese Bevorzugung wird aber nur unter bestimmten - der allgemeinen Öffentlichkeit nicht nachvollziehbaren - Bedingungen gewährt.
Dies bedeutet, daß für den anderen Teil der "Gewährleistungs"objekte nach Artikel 5 Grundgesetz solche bevorzugten wirtschaftlichen Zustände nicht hergestellt werden, was so der Artikel 5 Grundgesetz gar nicht vorsieht, da er ja lediglich allgemein von "gewährleisten" spricht.
Daraus läßt sich aber schlußfolgern, daß eine Ungleichbehandlung der "Gewährleistungs"objekte nach Artikel 5 Grundgesetz mit der Einführung des Rundfunkzwangsbeitrags stattfindet, was aber gegen den Gleichheitsgrundsatz Artikel 3 Grundgesetz verstößt.
Da dem so ist, stellt sich schon die Frage, wieso sich die Grünen so widerstandslos dem Gutachten von Kirchhof angeschlossen haben. Haben die Grünen keine eigene Meinung zu dem Thema? Hätten sie nicht ahnen können, daß diese Widersprüchlichkeit von Anspruch und Wirklichkeit eine offene Flanke gegenüber ihrer Kernkompetenz - nämlich die Grundrechte - ist?
Man fragt sich schon, welche Diskussionen innerhalb der Grünen bei diesem Thema stattfanden?
Oder wurde der Rundfunkzwangsbeitrag zum Tabu erklärt?