Die Sendeanstalten waren Ende 2006 der Meinung, ich muss für meinen PC zahlen, da ich ein Nebengewerbe habe.
Mir wurde von allen gesagt, gegen die PC-Gebühr vorgehen hätte keinen Sinn.
Du kannst auf pc-gebuehr.de nachlesen, was daraus geworden ist.
Ich habe faktisch von 2007-2012 Rundfunkgrundgebühren in Höhe von 408,96 EURO erspart.
Ohne den Protest im Jahre 2006 wäre aber die vollständige Rundfunkgebühr erhoben worden und im Zeitraum 2007-2012 wären 1271,76 EURO fällig gewesen.
Und mir war egal, was die Masse gedacht hat. Grundrechtsverletzungen sind auch dann gegeben, wenn es einen einzigen trifft.
Dann bleibt die Abwägung.
Der Aspekt, dass der Rundfunkbeitrag faktisch eine Steuer ist (
http://www.wohnungsabgabe.de/rundfunkvorteil.html und
http://www.wohnungsabgabe.de/klagegrundallgemein.html mal lesen), kann letztlich auch das BVerfG nicht einfach wegwischen, sonst braucht es nie mehr in Finanzdingen urteilen, ohne sich lächerlich zu machen.
Kirchhof war 2010 der Meinung, dass das alte System verfassungswidrig war/geworden ist.
Tatsächlich hat das BVerfG im August 2012 festgestellt, dass das alte System in Ordnung war.
Kirchhof ist in diesem Punkt also zwei Jahre nach seinem Gutachten indirekt vom BVerfG widerlegt worden.
Das neue System ist vermeindlich einfacher, trägt aber eine Menge Detailprobleme mit sich.
Daher kann das BVerfG auch einfach das Ganze auf das alte System zurückfallen lassen, die Finanzierung des ÖR wäre gesichert.