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Autor Thema: Bild Online  (Gelesen 4840 mal)

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Bild Online
Autor: 02. Januar 2013, 09:48


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Re: Bild Online
#1: 02. Januar 2013, 10:21
Zitat
Auch SWR-Justiziar Hermann Eicher (57), bei der ARD zuständig für Gebührenrecht, gibt auf BILD-Anfrage zu: „Für knapp zehn Prozent der Verbraucher ändern sich die Kosten.“

Aber ganz sicher nicht nach unten  >:(


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

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Re: Bild Online
#2: 02. Januar 2013, 10:33
Bild packt das Thema an:

Zitat
Wer auch dann nicht zahlen will, muss Zwangsmaßnahmen der öffentlich-rechtlichen Sender fürchten. In ihrem Geschäftsbericht 2011 kündigt die „GEZ“ an: „Für die Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren nutzt die GEZ alle zur Verfügung stehenden Vollstreckungsmaßnahmen.

Wenn man sich dann noch anguckt, welche Vollstreckungsmaßnahmen bzw. Nachforschungs-
Möglichkeiten der Rundfunkstaatsvertrag eröffnet, dann wird's interessant ...


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S
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Re: Bild Online
#3: 02. Januar 2013, 10:49
jup.

ähnliches fand ich grad heraus,

das das hier in NRW statthaft ist (per Staatsvertrag)

"...Nach § 31 Abs. 5 Meldesetz NRW (MG NRW) i.V.m. § 14 der Meldedatenübermittlungsverordnung NRW (MeldDÜV NRW) dürfen die Meldebehörden der GEZ folgende Daten über alle An- und Abmeldungen sowie Sterbefälle volljähriger Einwohner regelmäßig übermitteln:

 

Vor- und Familiennamen,
Doktorgrad,
Tag der Geburt,
gegenwärtige und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung,
Tag des Ein- bzw. Auszugs,
Familienstand
sowie Sterbetag...."

das is doch toll was?



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Re: Bild Online
#4: 02. Januar 2013, 12:18
Fire,in Deinem Link,zeigt sich,daß die GEZ schlimmer ist,als die Ges**** oder alle Geheimdienste,der Bürger wird gezwungen,mit allen Mitteln,aber diese werden nicht genug sein,auch dagegen werden wir uns wehren.


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koppi1947

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Re: Bild Online
#5: 02. Januar 2013, 12:40
Die Zahlen der Zeitung und die zig Mio. unfreiwilliger Zwangszahler, welche die ö.-r. Programme nicht nutzen wollen, ergeben ein Bild der modernen Diktatur und Unfreiheit.

Sind wir nicht Teil der Lösung, dann sind wir Teil des Problems.

Deswegen Widerstand jetzt!


Das ist verfassungswidrig
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/kritik-am-rundfunkbeitrag-das-ist-verfassungswidrig-11996923.html

Klagen anstatt zahlen – Ab 2013 für kleines Geld
http://online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen

** Strafanzeige **
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.0.html

SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.0.html

Was muss ich tun, wenn ich mich gegen die Neuregelung 2013 wehren will?
http://www.tschuschke.eu/leistungen/rundfunkbeitrag-gez/200-2/

Musterbrief: GEZ-"Rundfunkbeitrag" unter Vorbehalt zahlen, Rückerstattungs-Anspruch sichern
http://www.akademie.de/wissen/gez-rundfunkbeitrag-vorbehalt-anzeige


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Beitragsverweigerer

Re: Bild Online
#6: 02. Januar 2013, 12:47
Zitat
Denn die in Köln sitzende Behörde

Ja nee....is klar.... ::)


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Re: Bild Online
#7: 02. Januar 2013, 12:49
Zitat
Denn die in Köln sitzende Behörde

Ja nee....is klar.... ::)
;D


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Re: Bild Online
#8: 02. Januar 2013, 12:54
Bei Google Maps sieht das GEZ Gebäude eher wie eine Müllfabrik mit Stacheldrahtzaun aus. Sehr verdächtig für eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft, spricht ein dummes Inkasso.


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Re: Bild Online
#9: 02. Januar 2013, 14:01
Hier ein wichtiger Hinweis,zum Sachverhalt "zahlen unter Vorbehalt". Für die,die nicht zahlen und klagen.



Rückerstattungsansprüche können verjähren. Auch wenn Sie Ihre Zahlungen unter Vorbehalt gestellt haben, tickt die Uhr der Verjährung. Da es sich hier um zivilrechtlich gesicherte Ansprüche handelt, verjähren diese ohne eigenes Zutun drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem die jeweilige Rundfunkabgabe gezahlt wurde. Da Sie erstmals in 2013 diese neue Abgabe zahlen, auf die sich der Zahlungsvorbehalt bezieht, wären also ab Ende 2016 die in 2013 geleisteten Zahlungen verjährt.

Sollte also bis Ende 2016 noch keine höchstrichterliche Entscheidung zum "Rundfunkbeitrag" vorliegen, empfehlen wir, noch rechtzeitig vor Ende 2016 die Rückerstattung der gezahlten Beiträge zu fordern. Die müsste die GEZ/Rundfunkanstalt Ihnen dann zurückzahlen. Gleichzeitig wird Ihnen sicherlich ein "Beitragsbescheid" zugestellt, gegen den Sie dann Widerspruch erheben und nach Ablehnungsbescheid Ihres Widerspruchs beim Verwaltungsgericht klagen müssten. Hier verweisen Sie wiederum auf die laufenden anderen Verfahren mit jeweiligem Aktenzeichen und beantragen aus diesem Grund das vorläufige Ruhen des Verfahrens bis zur höchstrichterlichen Entscheidung in den schon laufenden Klagefällen.


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koppi1947

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Re: Bild Online
#10: 02. Januar 2013, 14:32
Als ich das wieder gelesen habe :(

Im Klar Text ich kann gar nicht so viel Fressen, wie Kotzen Könnte. :-X

Ja sicher man könnte klagen, aber leider bin ich kein Millionär .

Denn da kommen ganz bestimmt mehr wie 100 € auf dem Kläger zu.


Es wäre ja alles in Ordnung wenn man ja auch was geboten bekommt.

Aber das ist nicht der Fall, man zahlt für den letzten Mist.

1. grotten schlechte eintönige Unterhaltung
2 keine Bildung

Angesprochen werden allerhöchstens ältere Menschen .

Es müßte noch so ein Vorstand von Bürgern geben , die erst das Geld freigeben müssten.

Das heißt für jeden Unsinn den Rotstift Ansetzen!


man wird nur noch geschröpft , von allen Seiten!!!





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Re: Bild Online
#11: 02. Januar 2013, 14:44
Man kann nicht immer erwarten, dass andere die Arbeit erledigen. Wenn man vor dem Verwaltungsgericht klagt und alles schief läuft (Gegenseite wird von einem Anwalt vertreten, man verliert und man muss bis auf Fahrkosten der gegnerischen Seite aufkommen), könnte der Spaß bis zu 300 EUR kosten. Man kann jedoch beantragen, dass das Verfahren nur schriftlich geführt wird.

Merke: Wir sind aus dem Mecker-Stadium heraus! Jetzt muss gehandelt werden:

Aufruf:

Könnt ihr euch die Mühe geben, den Artikel http://www.online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen bezüglich der neu gewonnen Erkenntnisse (Verfahren schriftlich, mögliche Zusatzkosten, sonstige Punkte, die zu beachten sind) zu ergänzen? Die Texte pflege ich ein.


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Re: Bild Online
#12: 02. Januar 2013, 14:50
Hallo zusammen.

Kurze Frage:  ist die Nachfolgeorganisation der GEZ durch den gestern erfolgten Ettikettenschwindel nun auch eigentlich rechtsfähig geworden?


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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit.   Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden.
(Rosa Luxemburg)

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Re: Bild Online
#13: 02. Januar 2013, 14:56
Hallo Rene,wer nicht klagen will,kann unter Vorbehalt zahlen,muss dann aber,wie von mir nochmals eingestellt,beachten,daß er vor Ende 2016,Auslauf der Verjährung,seinen Beitrag für 2013 zurückfordern,falls noch keine Entscheidung gefällt ist.Dann 2017,den Beitrag für 2014 usw.
Auch diesen Personenkreis,sollten wir unterstützen und auf diesen Weg hinweisen.
Die zweite Seite wird die Unsere sein.Klageweg und diesen sollten wir seperat einstellen.
Ich denke,daß wir damit beiden Seiten helfen können und kämpfen trotzdem zusammen weiter.

"Wir sind das Volk"


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